Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / bb) Vorläufige Vollstreckbarkeit des Titels

Rz. 20 Ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, darf die Zwangsvollstreckung hieraus nur beginnen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist. Bei Prozessvergleichen oder Anwaltsvergleichen stellt sich diese Frage nicht, da diese mit ihrem Abschluss oder spätestens mit dem Ablauf einer Widerrufsfrist bestandskräftig und damit uneingeschränkt vollstreckbar sind. Rz. 21 Für Ur...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / F. Verhandlungsstrategie

Rz. 70 Im Jahr 2020 wurden, wie oben erwähnt, 198.766 Kündigungsschutzverfahren in Deutschland erledigt.[33] Im selben Jahr wurden 9 % aller arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren durch Urteil beendet. In 65 % aller Fälle endete das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren aber durch Parteihandlungen (Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung). Rz. 71 Diese Zahlen zeigen, dass es Sinn m...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / Literaturtipps

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VII. Sonstige nichtige Wettbewerbsverbote

Rz. 53 § 74a Abs. 2 HGB sieht vor, dass ein Wettbewerbsverbot nichtig ist, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wettbewerbsverbotes minderjährig ist. Da § 74a Abs. 2 HGB lex specialis zu §§ 106 ff. BGB ist, gilt die Nichtigkeit auch dann, wenn eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB vorliegt.[73] Wettbewerbsverbote sind damit insbesond...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / Literaturtipps

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§ 35 Kündigung und betriebl... / IV. Entgeltumwandlung

Rz. 39 Keine eigene Form der Leistungsgewährung ist die Entgeltumwandlung. Gleichwohl stellt sie eine von Gesetzes wegen geförderte Sonderform der bAV dar, bei der arbeitsrechtliche Besonderheiten auch im Kündigungsschutzverfahren zu beachten sind. Rz. 40 Der Arbeitnehmer verzichtet auf Entgelt, dafür erhält er vom Arbeitgeber Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ver...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 33 Leider wird inzwischen nicht mehr immer aufgrund eines derartigen Schreibens ein Ausgleich der Kostennote vorgenommen. Immer häufiger verlangen Rechtsschutzversicherungen eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes.[26] Die Gerichte orientieren sich bei der Festsetzung von Gegenstandswerten mittlerweile relativ zuverlässig an dem Streitwertkatalog für die Arbe...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIV. Dienstvertragsrecht oder (doch) Arbeits(vertrags)recht

Rz. 76 Geht man mit der bisherigen Rechtsprechung und bisher herrschender Meinung davon aus, dass es sich sowohl beim Vertrag des Vorstands der AG als auch beim Vertrag des Geschäftsführers einer GmbH um einen Dienstvertrag handelt, dann stellt sich im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandsbestellung des AG-Vorstands oder der Geschäftsführerstellung des GmbH-Geschäfts...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / Literaturtipps

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Begriff, Deckungsbereich

Rz. 17 Beim arbeitsrechtlichen Mandat kommt es darauf an, ob der Mandant über einen Rechtsschutzvertrag verfügt, der auch den hier benötigten Arbeits-Rechtsschutz enthält. Dieser deckt dann gem. § 2 Buchst. b ARB (bzw. dem entsprechenden Baustein der ARB 2012) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. ...mehr

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Vorwort

20 Jahre Handbuch Kündigungsrecht – dem im Vorwort zur 1. Auflage formulierten Anspruch, in einem ausschließlich auf das kündigungsschutzrechtliche Mandat bezogenen Gesamtwerk die in diesem Rahmen interessierenden rechtlichen Aspekte umfassend zu behandeln und eine Brücke zu schlagen zwischen der Vollständigkeit der Informationsvermittlung in den vorhandenen Kommentierungen,...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.9: Weiterbeschäftigungsantrag/allgemeiner Feststellungsantrag Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom _________________________ hatten wir um Erteilung einer Deckungszusage für die erhobene Klage gebeten. Sie haben nur sehr eingeschränkt Deckungszusage erteilt. Obwohl wir die Gegenseite mit Schreiben v...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / V. Einigung: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche

Rz. 41 Häufig münden Kündigungsschutzverfahren in einen Einigungsvertrag, der Ansprüche mitregelt, die nicht Gegenstand der Klage waren (z.B. bezüglich Resturlaub, Freistellung, Zeugnis, Dienstwagen, Geschäftsunterlagen).[100] Auch diese Ansprüche können nach der Fassung älterer ARB unter Versicherungsschutz stehen, obwohl sie als solche zumeist nicht streitig sind und insow...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / B. Strategische und taktische Überlegungen zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 In der Praxis gehen die meisten Unternehmen davon aus, eine Kündigung vor dem ArbG nicht wirksam durchsetzen zu können. Dreiviertel der Betriebe geben an, Probleme mit der Durchführung betriebsbedingter Kündigungen gehabt zu haben.[17] Diese Annahme führt sehr häufig dazu, dass bereits außergerichtlich, spätestens im Gütetermin unabhängig von den konkreten Umständen de...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / A. Einführung

Rz. 1 Die meisten Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern neben dem Arbeitsentgelt und weiteren Fürsorgeleistungen auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Ausnahmen bestehen lediglich bei kleineren Arbeitgebern mit einem geringen Personalbestand. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die in den letzten Jahren zunehmend Entgeltcharakter tragen, sind ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / cc) Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

Rz. 42 Ist das Urteil nach § 62 Abs. 1 S. 1 ArbGG kraft Gesetzes vorläufig vollstreckbar und ein Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht gestellt worden, so lässt § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gleichwohl in Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 Abs. 1 ZPO noch eine nachträgliche Einstellung der Zwangsvollstreckung zu. Rz. 43 Danach ist eine nachträgliche Einstel...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / H. Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretungen

Rz. 243 Wie einleitend bereits dargelegt, findet das BetrVG nach § 118 Abs. 2 BetrVG dann keine Anwendung, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Lebenssachverhalt um ein kirchliches Mitarbeiterverhältnis handelt. Dies gilt sogar unabhängig davon, in welcher Rechtsform die von § 118 BetrVG erfassten Einrichtungen tätig werden. Liegt ein kirchliches Mitarbeiterverhältnis vor, d...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist eine Wertgebühr i.S.d. § 13 RVG. Sie entsteht gem. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und beträgt nach Nr. 3100 VV in der 1. Instanz grundsätzlich und ungeachtet des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit 1,3. Sie umfasst die gesamte Tätigkeit des Anwalts vom Auftrag bis zum Ende...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Verständnis der Norm

Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlicher, sächlicher oder im...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Grundzüge der Zwangsvollstreckung wegen einer unvertretbaren Handlung

Rz. 172 Wie die Darstellung oben (vgl. Rdn 138 ff.) bereits gezeigt hat, liegt der Schwerpunkt der Vollstreckung einer titulierten Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung im Kontext der Kündigung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Bereich der Vornahme einer unvertretbaren Handlung, mithin bei § 888 ZPO. Rz. 173 Steht nach der Vorprüfung des Bevollmächtigten fest, ...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Unterbliebene Aufklärung/unterbliebene oder fehlerhafte Beratung

Rz. 90 Unterbleibt etwa der Hinweis an den vertretenen Arbeitnehmer, dass jedes Kündigungsschreiben dem Anwalt zur Kenntnis gebracht werden muss, auch wenn bereits eine Kündigungsschutzklage anhängig ist, so kann dies zur Haftung führen, insbesondere wenn kein allgemeiner Feststellungsantrag gestellt wird. Der BGH[52] bejaht eine Haftung dem Grunde nach, wenn ein Rechtsanwal...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / B. Mandatsannahme

Rz. 9 Der Erstkontakt mit dem potenziellen Mandanten erfolgt in den meisten Fällen via Telefon oder E-Mail oder immer öfter via Social Media bis hin zur WhatsApp. Diesen Erstkontakt allein den Anwaltssekretariaten zu überlassen, ist regressträchtig. Im Hinblick auf die Frist des § 4 KSchG und auf § 174 BGB ist es daher dringend geboten, den potenziellen Mandanten direkt zur ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 4. Alternative der Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG

Rz. 191 Nach § 61 Abs. 2 ArbGG kann das Arbeitsgericht auf gesonderten Antrag des Klägers neben der Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung festlegen, dass der Schuldner diese Handlung binnen einer bestimmten Frist vorzunehmen hat. Weiter kann festgelegt werden, dass der Schuldner nach fruchtlosem Fristablauf verpflichtet wird, eine vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Für die Vergütung (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 RVG) der Tätigkeit von Rechtsanwälten bei arbeitsrechtlichen Mandaten sind seit dem 1.7.2004 die Maßgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten; weitere Vorgaben enthält u.a. § 49b BRAO. Das RVG regelt allerdings nur die Höhe der Vergütung (wenn nichts anderes zwischen Mandant und Anwalt vereinb...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer

Rz. 213 Kündigt nicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, sondern kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, so kann der Arbeitgeber ein Interesse an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers haben. Ist dessen Kündigung unwirksam oder jedenfalls für einen Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist gestellt, so kann[184] ein – dann auch titulierter – Anspruch auf Erfüllung d...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Hauptverwaltungssitz innerhalb der EU

Rz. 139 Auf Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen, die ihren Sitz im Gebiet eines Mitgliedstaats haben, findet seit dem 31.5.2002 die Europäische Insolvenzverordnung ("EuInsVO")[144] unmittelbar Anwendung. Grundsätzlich gilt danach für das gesamte Verfahren von der Eröffnung bis zur Verteilung des Schuldnervermögens das Insolvenzrecht des Eröffnungsstaats, Art....mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXII. Rechtswegfragen

Rz. 98 Zu den Dauerbrennern der Rechtsfragen, die sich beim (Fremd-)Geschäftsführer einer GmbH und beim (Fremd-)Vorstand einer AG auch in der Vergangenheit schon gestellt haben, gehört die Frage, welcher Rechtsweg für eventuelle Streitigkeiten eröffnet ist. Während insoweit für den in der Praxis eher seltenen Fall, dass der organschaftliche Akt (Abberufung als Vorstand/Gesch...mehr

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zfs 04/2024, Zwangsuntersuchung für ältere Autofahrer

Lange wurde auf nationaler und europäischer Ebene darüber diskutiert, ob verpflichtende Gesundheitstests für Führerscheinbesitzer eingeführt werden sollen. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission, der im März des vergangenen Jahres vorgestellt wurde, sollten Autofahrerinnen und -fahrer ihre Fahrerlaubnis alle 15 Jahren neu beantragen und dafür medizinische Tests oder eine Sel...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 4 Die internationale Zuständigkeit[4] ist von § 48 ArbGG nicht erfasst. Sie ist stets und in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.[5] Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GV...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / 9. Ortsabwesenheit des Arbeitnehmers

Rz. 23 Zum Problemkreis des Zugangs der Kündigung gegenüber einem Abwesenden vgl. zunächst § 1 in diesem Handbuch. Gem. § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung (Kündigung), die einem Abwesenden gegenüber abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ihm zugeht. Die Kündigungserklärung ist in dem Zeitpunkt zugegangen, indem sie so in den Machtbereich des Empfängers...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 1. Sic-non-Fall

Rz. 73 Ein Sic-non-Fall liegt vor, wenn der erhobene Anspruch nur auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, die eindeutig in die Rechtswegzuständigkeit des angerufenen Gerichtes fällt und dabei fraglich oder bestritten ist, ob die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen. Rz. 74 Beispielemehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / A. Einführung

Rz. 1 Der Kündigungsschutzprozess stellt die häufigste Form arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen dar. Sein Streitgegenstand, ob ein Arbeitsverhältnis beendet oder aber durch die angegriffene Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Ablauf der Kündigungsfrist) nicht aufgelöst ist, besitzt vor allem für den Arbeitnehmer höchste wirtschaftliche Bedeutung. Von den beteiligt...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / A. Einführung

Rz. 1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung [1] ist für alle Arbeitsverhältnisse einheitlich in § 626 BGB geregelt. Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalle...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / Literaturtipps

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / L. Weitere Beispiele

Rz. 57 In Rechtsprechung und Literatur[134] finden sich zahlreiche Beispiele der außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung kann beispielsweise in Betracht kommen bei Alkoholmissbrauch;[135] dem mindestens grob fahrlässigen Verstoß eines Berufskraftfahrers gegen ein absolutes Alkoholverbot bei Gefahrguttransporten;[136] ausländerfeindl...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 29 Kann die Drei-Wochen-Frist – sei es aus Gründen, die beim Arbeitnehmer liegen, sei es aufgrund von fehlerhafter Behandlung des Anwalts oder seiner Angestellten – nicht eingehalten werden, muss der Versuch der Heilung mit besonderer Sorgfalt angegangen werden. Es gelten hierfür nicht die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung über die Wiedereinsetzung in den vo...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.13 Ist es für steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder Stiftungen) gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich, wenn sie ihren Beschäftigten das Kurzarbeitergeld aufstocken?

Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in den Jahren 2020, 2021 und 2022 für die Beschäftigten von steuerbegünstigten Körperschaften kann auch Auswirkungen auf den gemeinnützigkeitsrechtlichen Status der Körperschaft haben. Hierbei ist allerdings in Bezug auf die Höhe der Aufstockung zu differenzieren: Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts wird davon ...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Fallgestaltungen zum Eintritt des Rechtsschutzfalls

Rz. 28 Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts[60] ist, im Hinblick auf den Rechtsschutzfall, an tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen arbeitsvertragliche Haupt- und Nebenpflichten zu denken, ferner an Verstöße gegen Vorschriften des Arbeitsschutzes usw. Immer muss es sich allerdings um Verstöße handeln, die dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. Daher genügt es z.B. nicht,...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / B. Bestimmung des Prozessrisikos

Rz. 2 Kennt der Anwalt den Arbeitgeber nicht und vermag er nicht einzuschätzen, ob dieser auch nur Grundkenntnisse des Arbeitsrechts mitbringt, dürfte sich im ersten Bearbeitungsschritt die rechtliche Prüfung empfehlen, ob die ordentliche Kündigung überhaupt dem Kündigungsschutzgesetz unterfällt, d.h., ob dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich eröffnet ist. Der...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach §§ 1, 23 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts. Er ist nach dem Wortlaut betriebs- und nicht unternehmensbezogen. Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arb...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / A. Einführung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um eine berechtigte oder unberechtigte Kündigung können vielfältige Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, die nachfolgend auch durchgesetzt werden müssen:mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Geschützter Personenkreis

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 KSchG unterfallen nur Arbeitnehmer – nicht Selbstständige – dem Kündigungsschutz nach dem KSchG. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit frei bestimmen kann. § 84 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende ges...mehr