Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zypern / 2.3.2 Keine Meldung

Für auf Seeschiffe entsandte Arbeitnehmer muss keine Meldung erfolgen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Spanien / 2.3.4 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn des Arbeitseinsatzes vorliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Italien / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / bb) Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes

Rz. 169 Nach § 14 Abs. 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen. Nach dieser gesetzlichen Regelung steht es auch dem öffentlichen Arbeitgeber frei, eine Organisationsentscheidung dahingehend zu t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / m) Verhaltensbedingte Kündigung

Rz. 463 Nach § 1 Abs. 2 KSchG sind Kündigungen, die durch Gründe, die in dem Verhalten eines Arbeitnehmers liegen, bedingt sind, sozial gerechtfertigt.[841] Betroffen sind regelmäßig der Leistungs- und/oder der Vertrauensbereich. Die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG setzt zunächst voraus, dass der Arbeitnehmer durch ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1 Steuerrechtliche Einordnung

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige i. S. v. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI sind steuerlich regelmäßig selbstständig tätig. Nach der Rechtsprechung des BFH erfolgt die steuerrechtliche Entscheidung, ob eine gewerbliche, selbstständige oder Arbeitnehmertätigkeit vorliegt, nach eigenständigen Kriterien und unabhängig von denen der Sozialversicherung sowie des Arbeitsrechts.[1] Zwar ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 2.3.1 Meldung für das französische Portal

Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Frankreich, die die Kommunikation mit den Behörden sicherstellt, zum Auftraggeber/Kunden, zum Auftrag, zum entsendenden Arbeitgeber gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dänemark / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder ist die Meldung fehlerhaft, können Bußgelder bis zu 10.000 DKK erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 DKK erhoben werden. Diese können für jeden Tag der verspäteten / falschen Anmeldung erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung über das SIPSI-System, sieht das französische Recht eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR je Arbeitnehmer und bis zu 8.000 EUR im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren vor. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zypern / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 3.420 EUR pro Verstoß erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 11 Rechtsschutz und Haftung

Für Streitigkeiten aus dem Freiwilligenverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.[1] Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmer.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Österreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die vorübergehend in Österreich tätig sind, unterliegen der österreichischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Österreich online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das österreichische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Österreich vorübergehend beschäftigt ist, vor Beginn der Tätigkeit über das Entsendeportal gemeldet werden. Hierbei werden für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kroatien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Kroatien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Kroatien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 3 Beschäftigung

Der Zugang zu verschiedenen Arten der Beschäftigung bei Inhabern einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung wird im Beitrag "Flüchtlinge beschäftigen" dargestellt. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Italien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Italien tätig sind, unterliegen der italienischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Italien online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das italienische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Italien vorübergehend beschäftigt ist, über das Portal "cliclavoro" online gemeldet werden. Die Meldung muss spätestens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit / 6 Verfahrensrecht

Obwohl Heimarbeiter keine Arbeitnehmer sind, ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.[1] Die Heimarbeiter gelten damit aufgrund der vergleichbaren Schutzbedürftigkeit als Arbeitnehmer.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Polen / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwohnung / 3 Abgrenzung Werkmietwohnung – Werkdienstwohnung

Die Abgrenzung zwischen den beiden Typen der Werkwohnung ist oft schwierig. Anhaltspunkte geben die von den Vertragsparteien genutzten Begrifflichkeiten. Im Zweifelsfall ist das von den Parteien tatsächlich Gewollte zu ermitteln.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowenien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Tschechien tätig sind, unterliegen der tschechischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an die staatliche Arbeitsaufsichtsbehörde Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Tschechien beschäftigt ist, beim tschechischen Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde mit einer Entsendemitteilung vor Arbeitsantritt gemeldet werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowenien / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung vorliegen. Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 2.3.5 Bußgelder

Werden die Meldepflichten nicht eingehalten, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 CZK erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Italien / 2.3.2 Keine Meldung

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmer und Selbständige, die an geschäftlichen Besprechungen (u. a. Vertragsverhandlungen, Strategiebesprechungen, etc.) teilnehmen, wenn sie keine weiteren Dienstleistungen erbringen Arbeitnehmer, die an Vorträgen/Seminaren teilnehmen Arbeitnehmer, die auf Messen ausstellen bzw. an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 1.3 Betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche des Betriebsrats

1.3.1 Mitbestimmungsrecht Bei der Ausgestaltung der Privatnutzung handelt es sich um ein Entgeltsystem, welches grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auslöst. Dabei ist die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit gewähren will, mitbestimmungsfrei. Der Betriebsrat kann daher nur eine "teilmitbestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Irland / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Irland aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Irland wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dieses ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belgien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Belgien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Belgien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Belgien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 2 Mitbestimmung

Die jeweilige Zuweisung des Einsatzorts stellt keine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar, da nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG die Festlegung des jeweiligen Arbeitsplatzes von Arbeitnehmern, die nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort beschäftigt werden, nicht als Versetzung gilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 1 Grundlagen

1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung? Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Polen / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich vor Beginn der Entsendung, spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 5 Betriebliche Altersversorgung

Der Ausschluss eines Arbeitnehmers von der betrieblichen Altersversorgung, weil er in einem weiteren Arbeitsverhältnis steht, ist unzulässig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 1.3 Entfernungspauschale

Der Arbeitnehmer kann zusätzlich zur Nutzungsentschädigung weiterhin in seiner Steuererklärung die Entfernungspauschale für den Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen, wenn es sich nicht um eine dienstliche Fahrt handelt. Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte, bzw. der Arbeitsweg, stellt regelmäßig keinen Dienstweg und keine Dienstre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kroatien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Unternehmen, die vorübergehend in Kroatien tätig sind, unterliegen der kroatischen Meldepflicht.[1] 2.3.1 Meldung an das kroatische Arbeitsinspektorat Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Kroatien beschäftigt ist, ein Entsendemerkblatt ausfüllen. Dieses Merkblatt findet man auf der Homepage des Arbeitsinspektorats des Ministeriums für Arbeit. Das Entsendeblatt soll pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Entgeltbescheinigung

Wird die Entgeltabrechnung zum Zweck der Sozialversicherung ausgestellt, so spricht man von einer Entgeltbescheinigung. Inhalt und Verfahren einer solchen Entgeltbescheinigung sind in der Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Sie hat eine "normierte Entgeltbescheinigung" zum Ziel.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 2.2 Pflichtenregelung

Es sollte geregelt werden, dass der Arbeitnehmer selbst für die Anschaffung, Versicherung, Reparatur und Wartung seines Fahrzeugs zuständig ist und die anfallenden Kosten übernehmen muss.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 1 Vorbemerkung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flüchtlinge eine Beschäftigung aufnehmen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist vom Aufenthaltsstatus und von der Aufenthaltsdauer abhängig. Je nach Art der angestrebten Beschäftigung sind eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Welche Leistungen Flüchtlinge zur Sicherung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtätigkeit / 4 Personenbeförderung

Für die Beförderung von Fahrgästen mit Kfz bedarf der Unternehmer der besonderen Erlaubnis zur Personenbeförderung.[1] Der Arbeitnehmer bedarf einer besonderen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 5 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitspapiere / 4 Gerichtliche Zuständigkeit

Für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten über Arbeitspapiere sind ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen zuständig.[1] Erfasst werden Herausgabe, Ausfüllung und Berichtigung der Arbeitspapiere im rein arbeitsrechtlichen Sinne wie Zeugnis, Urlaubsbescheinigung, tarifliche Lohnnachweiskarten und Bewerbungsunterlagen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belgien / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Belgien tätig sind, unterliegen der belgischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Belgien online melden.[1] 2.3.1 Meldung über das belgische Portal Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Belgien vorübergehend beschäftigt ist, über dass Portal "Limosa" online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberanteil / 3.2 Minijob

Für die Beschäftigung von Rentnern im Rahmen eines Minijobs sind grundsätzlich keine Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitgeber hat den pauschalen Arbeitgeberanteil abzuführen. Auch hier ergibt sich der Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Abführung des Beitrags aus dem Arbeitsvertrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belgien / 2.3.4 Selbstständige

Die belgische Regierung hat festgelegt, dass die Meldung auch von Selbstständigen erfolgen muss, wenn die Tätigkeit im Baugewerbe, in der Reinigungsbranche oder einem fleischverarbeitendem Betrieb erfolgt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 4 Störungen bei der Dienstwagenüberlassung

4.1 Haftung des Arbeitnehmers Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 2.3.4 Kontrollen

Im Falle einer Überprüfung müssen die A1-Bescheinigung, ein Nachweis über die Existenz des Arbeitsverhältnisses, der Personalausweis und die EHIC vorgelegt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 2 Car Allowance Policy

Im Rahmen einer Car Allowance Policy können die Rahmenbedingungen für die Überlassungspauschale festgelegt werden. Ähnlich wie bei einer Dienstwagenüberlassung sollten Vereinbarungen dazu getroffen werden, wer die Berechtigung für die Car Allowance erhält. Es sollte festgelegt werden, wer die Kosten des Fahrzeugs trägt und wie hoch der Zuschuss ist. Zudem ist es empfehlenswe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Car Allowance / 2.4 Mitspracherecht

Der Arbeitgeber kann sich im Rahmen einer Vereinbarung ein Mitspracherecht hinsichtlich der Auswahl des Fahrzeugs des Arbeitnehmers vorbehalten. Es ist nicht möglich, den Mitarbeitern vorzuschreiben, welches Fahrzeug sie kaufen können. Möglich ist es jedoch, zu vereinbaren, dass nur Klein- bis Mittelklassewagen infrage kommen. Es kann auch festgelegt werden, dass ein bestimm...mehr