Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1.1 Vorteile

Eine begrenzte Freistellung von Mitarbeitern in Zeiten mangelnder Aufträge kann den Arbeitgeber entlasten und er kann trotzdem seine Mitarbeiter und das damit verbundene Know-how im Unternehmen halten. Sabbaticals helfen den Mitarbeitern zudem, vorübergehend Abstand zu gewinnen und neue Erfahrungen zu sammeln. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird erleichtert und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1.2 Art der Vereinbarung

Eine Vereinbarung sollte aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen[1] schriftlich getroffen werden und alle wesentlichen Punkte enthalten, wie etwa die Durchführung der Arbeitszeitansparung, die mögliche Dauer des Sabbaticals, Regelungen zur Vergütung, Regelungen zur Urlaubsentstehung während des Sabbaticals,[2] Regelung zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Versicherungen, be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / Zusammenfassung

Begriff Das sog. Sabbatical – früher auch "Sabbatjahr" – ist kein fest definierter Rechtsbegriff. In diesem Lexikonstichwort wird hierunter eine längere, meist mehrmonatige Unterbrechung des Arbeitslebens verstanden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich sind Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Daneben hat der Betriebsrat bei de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2 Verschiedene Möglichkeiten

Zur Durchführung eines Sabbaticals gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dabei lassen sich regelmäßig die folgenden Varianten unterscheiden: Langzeitkonto durch "Einzahlung", Teilzeitmodell und unbezahlter Langzeiturlaub. Infographic Hinweis Auswirkung im Sozialversicherungsrecht Bei der Einführung der Möglichkeit des Sabbaticals im Unternehmen müssen vor allem die sozialversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 2.2 Teilzeitmodell

Denkbar ist auch die zeitlich befristete Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung bei gleichzeitiger Arbeit über die vereinbarten Teilzeitstunden hinaus. Durch die Mehrarbeit wird ein Arbeitszeitguthaben auf einem Langzeitkonto angespart.[1] Die Teilzeitphase besteht aus einer Ansparphase und einer anschließenden Freistellungsphase – ähnlich wie bei Altersteilzeitmodellen. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 4 Wiedereingliederung nach Rückkehr

Haben die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag ein weites Direktionsrecht vereinbart, ist der Arbeitgeber relativ frei darin, den Arbeitnehmer nach dessen Rückkehr auf eine andere Position zu versetzen, sofern diese gleichwertig und zumutbar ist. Praxis-Beispiel Rückkehr Ein Arbeitnehmer ist als "Bankangestellter im Firmenkreditgeschäft" beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sabbatical / 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit

Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub oder das Ansparen und der spätere Ausgleich von Arbeitszeitguthaben in Betracht. Der Arbeitnehmer spart in letzterem Fall – ähnlich dem Blockmodell bei der Altersteilzeit – über einen gewissen Zeitraum hinweg auf einem Langzeitkonto Arbeitszeit an. Das angesp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7.3 Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Rz. 48 Wird der Arbeitgeber verurteilt, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, bewirkt dies nicht, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich fortbesteht. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erst weiterbeschäftigt und vergütet, nachdem er hierzu durch das Arbeitsgericht verurteilt wird und durch die Weiterbeschäftigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte (§ 27 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 16 § 27 Abs. 1 Satz 2 verbietet ausdrücklich die unbefugte Bekanntgabe der Mitteilung der Frau über ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen an Dritte. Die Norm stellt das klar, was nach dem BDSG, aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und in Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der werdenden oder jungen Mutter ohnehin gilt: Es ist Sache der Frau zu entsche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.2.5 Vertragsstrafe

Der TV-V enthält – ebenso wie der TVöD – keine Regelungen über Vertragsstrafen. Diese sind nach § 309 Nr. 6 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. In formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Dabei ist zum Schutz der Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / Arbeitsrecht

1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr

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Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

2.1 Vertragliche Ausgestaltung Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des ...mehr

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Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vorübergehend in Frankreich einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung für das französische Portal Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung über das SIPSI-System, sieht das französische Recht eine Strafe in Höhe von 4.000 EUR je Arbeitnehmer und bis zu 8.000 EUR im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren vor. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.4 Selbstständige

Selbständige Personen sind von der Meldung befreit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Frankreich aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Frankreich wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.1 Meldung für das französische Portal

Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Frankreich, die die Kommunikation mit den Behörden sicherstellt, zum Auftraggeber/Kunden, zum Auftrag, zum entsendenden Arbeitgeber gemacht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.3 Keine Meldungen

Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Dies ist vor allem bei Arbeitgebern der Fall, die Mitarbeiter auf eigene Rechnungen entsenden. Das geschieht beispielsweise zur Teilnahme an Messen als Besucher oder als Aussteller. Weiterhin sind einige kurzfristige Entsendungen nicht meldepflichtig. Dies gilt für Künstler, Sportler sowie Rednern bei wissenschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3.2 Transportgewerbe

Jedes Transportunternehmen, das Mitarbeiter in Frankreich einsetzt, ist meldepflichtig. Hierbei spielt weder die Dauer noch die Art der Transporte eine Rolle. Die Regelungen umfassen sowohl Gütertransporte als auch Personenbeförderungen. Jeder Fahrer muss sowohl die Meldebescheinigung und die Bescheinigung A1[1] mitführen. Die Meldebescheinigung kann für bis zu 6 Monate ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 6.1 Interner oder externer Mechanismus

Unternehmen können ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einrichten[1] oder sich an einem externen Beschwerdeverfahren beteiligen [2]. Beide Arten von Verfahren müssen den gleichen Anforderungen gerecht werden. Externes Beschwerdeverfahren meint zunächst die Beteiligung an Brancheninitiativen oder "Multi-Stakeholder-Initiativen".[3] Dabei schließen sich mehrere Unterneh...mehr

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Arbeitskleidung / Arbeitsrecht

1 Anordnung Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet werden,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.1 Mobiles Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt mobiles Arbeiten folgendermaßen: "Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor Gefahren und aus hygienischen Grü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 1 Anordnung

Das Tragen von Berufs- oder Arbeitskleidung kann vom Arbeitgeber nur bei einem begründeten Interesse angeordnet werden. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung im Einzelfall hängt von der Abwägung zwischen unternehmerischem Interesse und dem betroffenen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab. Zudem muss das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beachtet werden, wenn ein s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 4 Kein Eigentumsübergang

Die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung geht im Zweifel nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Dieser hat sie am Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn sie nicht mehr benötigt wird, zurückzugeben. Die Reinigungskosten bei Rückgabe der Kleidung hat bei vorgeschriebener Arbeits(schutz)kleidung in allen Fällen der Arbeitgeber zu tragen; abweichende Regelungen sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 3 Aufwendungsersatzanspruch

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Arbeitgeber für die erforderliche Arbeitskleidung. Etwas anderes gilt selbstverständlich dann, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart oder tariflich geregelt ist, wenn die Arbeitskleidung zugleich gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung [1] ist oder es sich um berufstypische Kleidung (z. B. Schorns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 2 Vergütungspflicht

Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten sind entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten auffälligen Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.[2] Die Umkleidezeiten sind Teil der "versprochenen Dienste" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskleidung / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Vorgaben zur Verpflichtung, Arbeitskleidung zu tragen, sind mitbestimmungspflichtig i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Zur Gestaltung der Ordnung des Betriebs gehört auch die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung, die dazu dient, das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens zu fördern.[2] Nur in Ausnahmefällen kann die Anordnung, Arbeitskleidung zu tra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / Arbeitsrecht

1 Verpflichtungen des Arbeitgebers Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers. Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Entgeltbescheinigung

Wird die Entgeltabrechnung zum Zweck der Sozialversicherung ausgestellt, so spricht man von einer Entgeltbescheinigung. Inhalt und Verfahren einer solchen Entgeltbescheinigung sind in der Entgeltbescheinigungsverordnung geregelt. Sie hat eine "normierte Entgeltbescheinigung" zum Ziel.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 1 Verpflichtungen des Arbeitgebers

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht des Arbeitgebers. Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzute...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 2 Zeitbestimmte oder leistungsabhängige Vergütung

Bei zeitbestimmter Entlohnung sind die geleisteten Arbeitszeiten und der zugrunde gelegte Bruttoarbeitslohn aufzuführen und nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben der Nettolohn auszuweisen. Bei einer leistungsabhängigen Vergütung hat der Arbeitnehmer in analoger Anwendung der Regelungen des Handelsvertreterrechts[1] Anspruch auf eine prüffähige Abrechnung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Lohnabrechnung bzw. der Gehaltsabrechnung wird der Lohn bzw. das Gehalt aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers berechnet. Hierzu gehört nicht nur die Berechnung des korrekten Bruttoentgelts auf Basis der relevanten Tarifverträge, Arbeitsverträge oder gesetzlichen Mindestlöhne. Die aufgrund rechtlicher Vorschriften vom Arbeitgeber zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / Arbeitsrecht

1 Beschwerderecht der Beschäftigten Die Beschäftigten haben nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung "bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle" zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.3 Bedeutung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Im Zusammenhang mit Long-/Post-COVID-Erkrankungen ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Unternehmen aufgrund der häufig langen Arbeitsunfähigkeiten der Betroffenen verpflichtend. Daneben bietet es dem Arbeitgeber die Chance, auf Vermeidung oder zumindest Verringerung künftiger Fehlzeiten des Arbeitnehmers Einfluss zu nehmen, und trägt dazu bei, mit Erkrank...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 2 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat nach § 12 Abs. 5 AGG die Pflicht, "Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden zuständigen Stellen im Betrieb oder in der Dienststelle bekanntzumachen". Das Gesetz setzt das Bestehen zuständiger Stellen voraus. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eigens eine für Beschwerden nach dem AGG zuständige Stelle einzurichten. Er kann vielmehr im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 1 Beschwerderecht der Beschäftigten

Die Beschäftigten haben nach § 13 Abs. 1 AGG das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung "bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle" zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen einem der 8 durch das AGG geschützt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 4 Rechte des Betriebsrats

Das im AGG normierte Beschwerderecht der Beschäftigten berührt die in § 84 BetrVG und in § 85 Abs. 1 BetrVG vorgesehenen Beschwerderechte der Arbeitnehmer und die in §§ 85 und 86 BetrVG geregelten Rechte und Pflichten des Betriebsrats nicht. Die Frage, ob überhaupt eine Beschwerdestelle für Beschwerden nach § 13 Abs. 1 AGG errichtet wird, unterliegt nicht der Mitbestimmung de...mehr