Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / Arbeitsrecht

Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.[1] Hinweis § 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringverdiener / Arbeitsrecht

Geringverdiener sind Arbeitnehmer, die unter den in § 8 SGB IV genannten Verdienstgrenzen liegen. Diese Grenze hat für die arbeitsrechtliche Qualifikation keine Bedeutung. Auf gering verdienende Beschäftigte sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie auf sonstige Arbeitnehmer.[1] Der geringere Verdienst darf nicht zum Ausschluss von Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildender / Arbeitsrecht

1 Einführung Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt einheitlich für alle Berufs- und Wirtschaftszweige, mit Ausnahme der Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen und auf Kauffahrteischiffen.[1] Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4–9, 27–49, 53–70,...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / D. (Un-)Möglichkeit einer Verbandsklage im Arbeitsrecht

Rz. 180 Nach allgemeinen Regeln kann derjenige, der nach §§ 307–309 BGB unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung bzw. auf Widerruf der Empfehlung in Anspruch genommen werden (§ 1 UKlaG). Im Bereich des Arbeitsrechts besteht diese Möglichkeit nicht, da § 15 UKlaG ausdrücklich regelt, dass dieses...mehr

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Aushilfen / 1 Arbeitsrecht

1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht

Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Abs. 1 AGBG ausdrücklich vorgesehen war, dass das...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VII. Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten

Rz. 147 Stellt sich bei Durchführung der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB heraus, dass die jeweilige Klausel mit hier vorgesehenen Grundsätzen an sich nicht in Einklang zu bringen ist, ist eine weitere, spezifisch arbeitsrechtliche Besonderheit der §§ 305 ff. BGB in die weiteren Überlegungen einzubeziehen: § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sieht vor, dass bei der Anwendu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / C. Flexibilisierung der Arbeitszeit

Rz. 29 Das Interesse, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, ist altbekannt und alles andere als ein neues Phänomen des "Arbeitsrechts 4.0". Schwankungen im Arbeitsbedarf sind typischer Bestandteil des Arbeitslebens und führen regelmäßig zur Frage einer angemessenen Risikoverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. § 615 BGB weist das Wirtschaftsrisiko zwar dem Arbeitgebe...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / D. Steuerung des Weisungsrechts

Rz. 89 Im "Arbeitsrecht 4.0" löst sich die klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, geprägt durch einen Arbeitgeber, der dem persönlich abhängigen Arbeitnehmer Weisungen erteilt, häufig auf. Triebfelder sind flache bis hin zu komplett aufgelösten Hierarchien, die häufig unter dem Etikett des "agilen Arbeitens" erfasst werden. Geläufigstes Beispiel für derlei moderne Or...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / e) Nullstundenverträge

Rz. 56 Nullstundenverträge sind eine Spielart der vorstehenden Rahmenverträge. Bei Nullstundenverträgen handelt es sich um ein im angelsächsischen Rechtsraum weit verbreitetes Vertragskonstrukt, das anlässlich der Diskussion um "Arbeitsrecht 4.0" auch in Deutschland (wieder) Aufmerksamkeit erfahren hat. Wie schon aus der Terminologie ersichtlich sind Nullstundenverträge dadu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) KAPOVAZ-Abrede

Rz. 68 Unter einer KAPOVAZ-Abrede in ihrer klassischen Form wird eine Vereinbarung über eine variable Lage der Arbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums verstanden, wobei der Arbeitsumfang im Gegensatz zu Bandbreitenregelungen festgeschrieben ist.[107] KAPOVAZ-Abreden können bei entsprechender Ausgestaltung als Alternative zu rechtlich riskanten Nullstundenverträgen dienen...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Arbeitszeitkonten

Rz. 78 Arbeitszeitkonten erfreuen sich in der Praxis nachhaltiger Beliebtheit. Es lassen sich Lang- und Kurzzeitkontenmodelle finden, wobei das Jahresarbeitszeitkonto als Kurzzeitkonto die geläufigste Variante ist. Folgendes Beispiel für ein Jahresarbeitszeitkonto sei hier aufgeführt: aa) Musterklausel Rz. 79 Muster 4.10: Arbeitszeitkonto Muster 4.10: Arbeitszeitkonto (1) Es wi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / II. Mobile-Office-Vereinbarung

1. Musterklausel Rz. 23 Muster 4.2: Mobile-Office-Vereinbarung Muster 4.2: Mobile-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom _________________________ (im Folgenden: Anstellungsvertrag) vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in einem Mobile-Office Folgendes:[37]mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberin. Das disziplinarische Weisungsrecht gemäß § 106 GewO bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen behält sich die Arbeitgeberin vor, bei Bedarf jederzeit auch fachliche Weisungen gem...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeit auf Abruf

aa) Musterklausel Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Arbeitgeberin je nach Arbeitsanfall bis zu _________________________ Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Vergütung des Arbeitnehmers erhöht ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Befristete Arbeitszeiterhöhungen

Rz. 42 Des Weiteren ist an die Befristung von Arbeitszeiterhöhungen zu denken: aa) Musterklausel Rz. 43 Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf _________________________ Stunden erhöht. bb) Hinweise zur Vertragsg...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / d) Rahmenverträge

Rz. 51 In der Praxis finden sich mitunter Verträge, die bestimmen, unter welchen Bedingungen die Parteien verpflichtet sind, Arbeitsverträge abzuschließen: aa) Musterklausel Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Vertrauensarbeitszeit

Rz. 62 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen einer Vertrauensarbeitszeit sind inzwischen weit verbreitet. Formulierungsbeispiele finden sich bereits im Rahmen der vorstehenden Musterklauseln zu Home- und Mobile-Office,[102] alternativ sei noch folgender Regelungsvorschlag aufgeführt: aa) Musterklausel Rz. 63 Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit (1) D...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / B. Flexibilisierung des Arbeitsorts

Rz. 6 Flexibilisierungen des Arbeitsorts werden häufig in Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag vereinbart. Insbesondere Home-Office Vereinbarungen gehören insoweit zum Standardrepertoire: I. Home-Office Vereinbarung 1. Musterklausel Rz. 7 Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom ________________________...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Agiles Arbeiten – Verzicht auf Weisungsrecht

Rz. 90 Aus Sicht der Arbeitsvertragsgestaltung stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht gemäß § 106 GewO verzichtet. a) Musterklausel Rz. 91 Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Muster 4.11: Weisungsrecht/Agiles Arbeiten Die Arbeit in agilen Arbeitsgruppen erfolgt soweit als möglich frei von fachlichen Weisungen der Arbeitgeberi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Arbeitszeit

Rz. 28 Mit Blick auf die Regelungen zur Arbeitszeit ist ebenfalls auf die entsprechenden Ausführungen zum Home-Office zu verweisen. Das gilt auch für die Regelung zu den Wegezeiten zur betrieblichen Arbeitsstätte, etwa bei angeordneten Besprechungen etc. Auch wenn der jeweilige Arbeitsort freigegeben ist, sind Fahrten zur betrieblichen Arbeitsstätte nicht Teil der Hauptleistu...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 1. Flexibilisierung der Dauer der Arbeitszeit

Rz. 31 Für Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit, die mit einer variierenden Vergütung einhergehen, seien folgende Beispiele aufgeführt: a) Arbeit auf Abruf aa) Musterklausel Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Auff...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 43 Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Muster 4.4: Befristete Arbeitszeiterhöhung Für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf _________________________ Stunden erhöht.mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Widerrufsvorbehalte

Rz. 47 Angesichts der vorstehend beschriebenen Bandbreitenregelungen fristen widerruflich ausgestaltete Arbeitszeitdeputate bislang eher ein Schattendasein. Bandbreitenregelungen bieten aus Perspektive des Arbeitgebers mehr Flexibilität und gelangen bei geringerem Formulierungsaufwand zum gleichen Ziel. Je stärker die Vertragsgestaltung jedoch durch die Interessen des Arbeit...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 52 Muster 4.6: Rahmenvertrag Muster 4.6: Rahmenvertrag Die Parteien können bei Bestehen eines betrieblichen Bedarfs im gegenseitigen Einvernehmen einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Für diesen Arbeitsvertrag gilt Folgendes: Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Sie ist in einem Zeitraum von ____________________...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit

Rz. 61 Folgende Beispiele für Klauseln zur Flexibilisierung der Lage der Arbeitszeit seien genannt: a) Vertrauensarbeitszeit Rz. 62 Arbeitsvertragliche Vereinbarungen einer Vertrauensarbeitszeit sind inzwischen weit verbreitet. Formulierungsbeispiele finden sich bereits im Rahmen der vorstehenden Musterklauseln zu Home- und Mobile-Office,[102] alternativ sei noch folgender Reg...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / I. Home-Office Vereinbarung

1. Musterklausel Rz. 7 Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung Muster 4.1: Home-Office-Vereinbarung In Ergänzung des Anstellungsvertrags vom _________________________ (im Folgenden: "Anstellungsvertrag" genannt) vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers in einem Home-Office Folgendes:[10]mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 8 Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts

Nach § 13 JFDG finden Arbeitsschutzbestimmungen und das BUrlG auf eine Tätigkeit im Rahmen des JFD entsprechende Anwendung. Achtung Arbeitsschutzbestimmungen Der Begriff des Arbeitsschutzes ist dabei so zu verstehen wie in § 1 ASiG und in § 89 Abs. 1 BetrVG. Arbeitsschutzbestimmungen in diesem Sinne sind alle Normen, die dem Arbeitgeber Pflichten auferlegen, um die von der Arb...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 98 Matrixstrukturen setzen eine (partielle) Übertragung des Weisungsrechts gemäß § 106 GewO voraus. Nur so wird der Matrixmanager in die Lage versetzt, die Arbeitsleitung innerhalb der Matrixzelle rechtlich verbindlich zu steuern. Hierfür erteilt der Vertragsarbeitgeber dem Matrixmanager im Regelfall eine Ausübungsermächtigung.[138] Diese ermöglicht es dem Matrixmanager,...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 58 Das vorstehende Beispiel unterscheidet sich nur geringfügig von dem bereits ausgeführten Beispiel eines Rahmenvertrags. Es wird keine Arbeitspflicht begründet; diese wird im Einzelfall erst durch eine weitere Vereinbarung geschaffen, deren Abschluss den Parteien freisteht. Deshalb ist es nur konsequent, derlei Vereinbarungen auf Grundlage der Rechtsprechung des BAG ni...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 10 Das vorstehende Muster ist als Zusatzvereinbarung zum eigentlichen Arbeitsvertrag konstruiert. Damit ist die Zusatzvereinbarung im Zusammenspiel mit den üblichen und vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 1 NachwG gebotenen Inhalten eines Standardarbeitsvertrags zu sehen. Insoweit wird vorausgesetzt, dass der Standardarbeitsvertrag etwa Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit,...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Grundlagen

Rz. 24 Das Mobile-Office geht einen Schritt weiter als das Home-Office, es stellt den Arbeitnehmern frei, den Arbeitsort zu wählen. Sie sind also nicht mehr an ihre Privatwohnung gebunden und können aus dem Café, vom Strand, gelegentlich von zuhause oder von sonst wo arbeiten.[40] Grundlage sind i.d.R. moderne IT-Lösungen mitsamt entsprechend mobiler Hardware, so dass das Mo...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 57 Muster 4.7: Nullstundenverträge Muster 4.7: Nullstundenverträge Der Arbeitseinsatz erfolgt im Bedarfsfalle in gegenseitigem Einvernehmen. Aus dieser Vereinbarung können jedoch keine Ansprüche für die Zukunft abgeleitet werden. Weder ist der Arbeitnehmer in der Zukunft zu einer Mitarbeit verpflichtet, noch ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitnehmer in Bedarfsfällen ...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 25 Das vorstehende Muster ist – wie schon die Vereinbarung zum Home-Office – als Zusatzvereinbarung zum eigentlichen Arbeitsvertrag konstruiert. Damit ist die Zusatzvereinbarung im Zusammenspiel mit den üblichen und vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 1 NachwG gebotenen Inhalten eines Standardarbeitsvertrags zu sehen. Insoweit wird vorausgesetzt, dass der Standardarbeitsver...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / c) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 94 Die Musterklausel greift die vorstehend genannten Prämissen auf. Zwar kann das Weisungsrecht arbeitsvertraglich abbedungen werden.[135] Rechtlich ist es also denkbar, dass der Arbeitgeber arbeitsvertraglich auf sein Weisungsrecht verzichtet. Ein solcher Verzicht könnte dann nur durch eine vertragliche Abrede wieder rückgängig gemacht werden. Ein solcher Verzicht dürft...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Musterklausel

Rz. 97 Muster 4.12: Matrixklausel Muster 4.12: Matrixklausel Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, den Arbeitnehmer jederzeit ohne Verschlechterung seiner vertraglichen Vergütung und ohne Veränderung des tatsächlichen Arbeitsorts in einer unternehmensübergreifenden Arbeitsorganisation (zum Beispiel einer Matrixstruktur) einzusetzen, in der das fachliche Weisungsrecht nicht vom...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 79 Muster 4.10: Arbeitszeitkonto Muster 4.10: Arbeitszeitkonto (1) Es wird eine Jahresarbeitszeit von 2088 Stunden unter Zugrundelegung einer Arbeitszeit von 174 Stunden monatlich bei einer 6-Tage-Woche vereinbart. Im Ausgleichszeitraum von 12 Monaten muss ein Durchschnitt von 40 Wochenstunden erreicht werden. (2) Die Lage der Arbeitszeit wird am 15. eines Monats für den j...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 48 Muster 4.5: Widerrufsvorbehalt Muster 4.5: Widerrufsvorbehalt Die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Die Parteien vereinbaren mit Wirkung ab dem _________________________ eine zusätzliche individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers von weiteren _________________________ Stunden (Zusatzkontingent). Der...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 69 Muster 4.9: KAPOVAZ-Abrede Muster 4.9: KAPOVAZ-Abrede (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden monatlich. Die Arbeitszeit kann je nach Arbeitsanfall ungleichmäßig auf die Wochen verteilt werden. Sie muss jedoch binnen eines Zeitraums von _________________________ zusammenhängenden Wochen ausgeglichen werden.[108] (2) Die Arbeitgeberin wi...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 49 Vom Arbeitgeber vorformulierte Widerrufsvorbehalte sind am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB zu messen. Innerhalb des für Bandbreitenregelungen entwickelten Rahmens[77] dürften auf die Dauer der Arbeitszeit bezogene Widerrufsvorbehalte einer Angemessenheitskontrolle standhalten.[78] Das gilt auch für eine Kombination von Widerrufsvorbehalt und Bandbreitenregelung, wobei da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Grundlagen

Rz. 70 KAPOVAZ-Abreden sind Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG. Losgelöst von der Frage, ob § 12 TzBfG auch auf Vollzeitarbeitsverhältnisse Anwendung findet, ist für Vollzeitarbeitsverhältnisse angesichts von § 307 Abs. 1 BGB zu empfehlen, sich ebenfalls an § 12 TzBfG zu orientieren. Das Schutzbedürfnis ist vergleichbar.[109] Darüber hinaus ist § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG in der...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) Grundlagen

Rz. 92 Agile Arbeitsorganisationen in Reinform lösen sämtliche Hierarchieebenen unterhalb des gesetzlichen Vertretungsorgans auf. Berichtslinien entfallen, es werden funktionsübergreifende Teams gebildet, die nach den jeweiligen Anforderungen der zu erledigenden Aufgaben und Projekte zusammengesetzt werden. Die Aufgaben werden in den Teams eigenverantwortlich erledigt. Die R...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 63 Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit Muster 4.8: Vertrauensarbeitszeit (1) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden. Der Mitarbeiter ist an feste Arbeitszeiten nicht gebunden und dokumentiert seine tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich. Abweichend von diesem Grundsatz hat der Arbeitnehmer Weisungen der Arbeitgeberin zur Lage der Arbeitszei...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / 2. Matrixklauseln

Rz. 95 Aus arbeitsrechtlicher Sicht stehen insbesondere solche Matrixstrukturen zur Diskussion, die sich im Konzern über Unternehmensgrenzen hinweg erstrecken. Unter Matrixstrukturen sind Organisationsformen zu verstehen, die nach Funktionen (z.B. Entwicklung, Marketing, Sales, HR), Produkten und Regionen gegliedert sind.[136] Die hieraus entstehenden Einheiten werden von ei...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / aa) Musterklausel

Rz. 32 Muster 4.3: Arbeit auf Abruf Muster 4.3: Arbeit auf Abruf (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens _________________________ Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Arbeitgeberin je nach Arbeitsanfall bis zu _________________________ Stunden wöchentlich zu arbeiten. Die Vergütung des Arbeitnehmers erhöht sich für die über...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeitsort

Rz. 26 § 1 Abs. 1 des Vertragsmusters stellt zunächst klar, dass der Arbeitnehmer bei Arbeit im Mobile-Office den Arbeitsort selbst wählt. So selbstverständlich das zunächst klingen mag, im Vergleich zur Arbeit im Home-Office bringt das eine wesentliche Weichenstellung insbesondere aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht mit sich. So findet die Arbeitsstättenverordnung auf das Mo...mehr