Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 6 Die Festlegung von Art und/oder Ort der Tätigkeit ist Hauptleistungsabrede. Damit unterliegt Nr. 1 der Musterklausel keiner Angemessenheitskontrolle i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB; es ist lediglich eine Transparenzkontrolle vorzunehmen. Abstrakte Festlegungen der Art der Tätigkeit wie z.B. der Bezeichnung als "Angestellter" wird zum Teil wegen Inhaltsleere entsprechende Trans...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verfassungskonformität des 6 %igen Rechnungszinsfußes

Rn. 202 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das BVerfG (BVerfG vom 28.11.1984, 1 BvR 1157/82, Rz 49) hatte im Jahr 1984 anlässlich der ihm vorgelegten Frage, ob die Anhebung des Zinssatzes von 5,5 % auf 6 % noch verfassungskonform sei, darauf hingewiesen, dass nicht jeglicher gesetzliche Rechnungszinsfuß zu billigen sei. Es führte aus: Zitat "Sollten sich in Zukunft die wirklichen Verh...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Reichweite von Ausschlussfristen

Rz. 321 Was die zulässige Reichweite von Ausschlussfristen angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen § 202 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieses Verbot nicht nur Verkürzungen von Verjährungsfristen im eigentlichen Sinne, sondern auch die Vereinbaru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Näherungsverfahren

Rn. 213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik (s Rn 203) schließt die Anwendung von Näherungsverfahren nicht aus. Mit diesen Verfahren soll ua die Rechenarbeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Näherungsverfahren mathematisch-statistisch begründet sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Historische Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG ist erstmals durch das Gesetz zur Neuordnung von Steuern (BGBl I 1954, 373) mit Wirkung für im Kj 1955 endende Wj in das EStG eingeführt worden. Er regelt die Bildung von Pensionsrückstellungen (zum Begriff s Rn 24f) dem Grunde und der Höhe nach. Insofern ist er teilweise eine Spezialvorschrift zu § 5 Abs 1 EStG und § 6 Abs 1 Nr 3 E...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Nichtanwendbarkeit der § 305 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

Rz. 57 Besonderer Erwähnung bedarf allerdings, dass die im Bereich des allgemeinen Zivilrechts für die Frage der wirksamen Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen sehr wichtigen Absätze 2 und 3 des § 305 BGB auf "Arbeitsverträge" gerade nicht anzuwenden sind (vgl. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB): § 305 Abs. 2 BGB sieht ganz allgemein vor, dass AGB im Normalfall nur dann Bestandt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 4 Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1.1.2025 bei brutto 12,82 EUR je Zeitstunde (zuvor: 12,41 EUR). Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen tarifvertragliche Regelungen vor. In manchen Branchen ist deswegen ein teilweise höherer Branchen-Mindestlohn zu zahlen. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig nebe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anforderungen an das Eindeutigkeitsgebot

Rn. 97 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Darüber hinaus verlangt § 6a Abs 1 Nr 3 Hs 2 EStG, dass die Angaben zu Leistungsart, -form, -voraussetzungen und zur Höhe eindeutig sind. Das ist nur dann der Fall, wenn sie nicht mehrdeutig sind, also keinen Auslegungszweifeln unterliegen. Nicht vom Eindeutigkeitsgebot erfasste Regelungsbereiche müssen hingegen nicht eindeutig geregelt werd...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 7. Gesamtunwirksamkeit bei Unzumutbarkeit (§ 306 Abs. 3 BGB)

Rz. 173 In Abweichung zur Grundregel des § 306 Abs. 1 BGB, der für den Regelfall zum Schutze des Vertragspartners des Verwenders bei Unwirksamkeit oder Nichteinbeziehung einzelner AGB die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen vorsieht, kommt nach § 306 Abs. 3 BGB ausnahmsweise eine Gesamtnichtigkeit in Frage, wenn das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung der nach § 306...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 384 Wenngleich die Wirkungen derartiger Regelungen nicht überschätzt werden sollten, werden in der Praxis regelmäßig sog. salvatorische Klauseln in Arbeitsverträge aufgenommen. Zu finden sind diese meist am Ende des Arbeitsvertrags, entweder in einem eigenen Paragrafen oder unter den "Schlussbestimmungen" des Vertrags. Zweck dieser Regelungen ist es im Kern, den Willen d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Sozial- und Rentenversicherungspflicht

Rz. 248 Die Sozialversicherungspflicht hängt von der Beschäftigteneigenschaft i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV , also von der Frage ab, ob eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgebliche Kriterien sind hier das Maß der Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungsabhängigkeit. Ausgehend hiervon kommt es beim Geschäftsführer also darauf an, ob er über eine Ka...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Salvatorische Klauseln in Individualverträgen

Rz. 394 Anders stellt sich die Situation im Fall eines auf Augenhöhe individuell ausgehandelten Arbeitsvertrags bzw. einer individuell ausgehandelten Klausel dar. Obwohl dieser in der Praxis sicher der Ausnahmefall sein wird, sei erwähnt, dass die Möglichkeiten der rechtswirksamen Gestaltung salvatorischer Klauseln in Individualvereinbarungen deutlich weiter reichen: Ohne we...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Salvatorische Klauseln in AGB

Rz. 389 Die Gestaltungsmöglichkeiten für rechtswirksame salvatorische Klauseln sind in AGB stark eingeschränkt: Reduktionsklauseln kollidieren offensichtlich mit dem aus § 306 BGB abgeleiteten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion bzw. dem in § 306a BGB geregelten Umgehungsverbot. Würde man derartige Regelung als wirksam akzeptieren, würde dies dazu führen, dass Verwender...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)

Rz. 111 In Abgrenzung zu § 309 BGB zeichnen sich die in § 308 BGB geregelten Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu den Verboten des § 309 BGB an vielen Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten und die Feststellung eines Verstoßes damit eine richterliche Wertung fordert.[229] Beispiele hierfür sind Begriffe wie "unangemessen lange", ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Selbstständiger Gewerbetreibender

Rz. 2 § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass der HV[5] stets selbstständiger Gewerbetreibender sein muss. Er muss nicht zwingend Kaufmann sein; diese Eigenschaft besitzt er nur, wenn er ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt oder in das Handelsregister eingetragen ist (§§ 1 ff. HGB). Rz. 3 Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist selbstständig, wer im Wesentlichen frei sein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Vorformuliert

Rz. 35 Für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen setzt § 305 Abs. 1 S. 1 BGB weiter voraus, dass die ggf. zu kontrollierenden Vertragsbedingungen "vorformuliert" sind. Dies ist schon dann der Fall, wenn die entsprechenden Vertragsbedingungen bereits vor Vertragsschluss fertig formuliert vorliegen, um künftig im Rahmen von Vertragsabschlüssen Verwendung zu finden.[73...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Vom Verwender gestellt

Rz. 40 Voraussetzung für die Prüfung von Vertragsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB ist grds. auch, dass diese bei Abschluss des Vertrags durch eine Partei (sog. Verwender) der anderen Vertragspartei gestellt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts kommt diesem Tatbestandsmerkmal nur geringe Bedeutung zu, da der Arbeitnehmer wie ausgeführt nach Auffassung der Rechtsprechung ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 11 Konzernversetzungsklauseln scheinen in den vergangenen Jahren aus der Mode geraten zu sein. Tatsächlich unterliegen sie seit Erstreckung der AGB-Kontrolle auf Arbeitsverhältnisse erheblichen Wirksamkeitsrisiken. Darüber hinaus sind sie Schlüssel zu einem konzerndimensionalen Kündigungsschutz, und das unabhängig von der Wirksamkeit der Konzernversetzungsklausel und una...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. "Arbeitsverträge" i.S.v. § 310 Abs. 4 BGB

Rz. 6 Ohne Weiteres sind die §§ 305 ff. BGB unter Berücksichtigung der in § 310 Abs. 4 BGB vorgesehenen Besonderheiten auf vorformulierte Arbeitsverträge im eigentlichen Wortsinne anzuwenden, also auf privatrechtliche Verträge, mit denen ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber begründet wird, welches die Leistung weisungsgebundener, fremdbesti...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Kontrollfreiheit der Hauptleistungspflichten

Rz. 95 Ausgenommen sind von einer Angemessenheitskontrolle ferner die vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten. Dass dies so ist, folgt zwar nicht schon ohne Weiteres aus dem Wortlaut des § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, wird jedoch – wie auch schon früher unter § 8 AGBG – aus der Vorschrift und dem Gedanken abgeleitet, dass es für die Festlegung der Hauptleistungspflichten in...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 6.1 Anforderungen an interne Meldestellen

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der internen Meldewege will das HinSchG gemäß der Gesetzesbegründung den Beschäftigungsgebern größtmögliche Freiräume bei der Erfüllung der an sie gestellten Anforderungen belassen: Der interne Meldekanal kann optional so gestaltet werden, dass er – über den genannten Personenkreis der Beschäftigten hinaus – auch natürlichen dritten Personen ...mehr

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Rechtliche Due Diligence be... / 3. Arbeitsrecht

(Rest-)Urlaubsansprüche: Aktuelle Spezialthemen aus der arbeitsrechtlichen Due Diligence-Prüfung sind (Rest-)Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer. Laut BAG[10] verfallen und verjähren diese nicht, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht individuell, rechtzeitig und konkret auf noch offene Urlaubsansprüche sowie auf deren Verfall hingewiesen wurde. Beraterhinweis Hier lohn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 7 Erfassung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat auch ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Frage der Methode der Erfassung der Arbeitszeit. Das ergibt sich allerdings nicht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, sondern aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Nach der Entscheidung des BAG vom 13.9.2022[1] hat der Arbeitgeber die Arbeit aus Gründen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG zu erfassen, wobei die Art ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 4.5 Dürfen für Arbeitnehmer günstigere Regelungen durch Betriebsvereinbarung getroffen werden?

Im Arbeitsrecht gilt zwar grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip. Dies bedeutet jedoch nur, dass günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag, ungünstigeren tarifvertraglichen Regelungen (wegen § 4 Abs. 3 TVG) und ungünstigeren Betriebsvereinbarungen vorgehen. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht im Verhältnis Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag.[1] In einer Betriebsvereinbarung darf a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsvereinbarungen / 9 Die gerichtliche Billigkeitskontrolle von Betriebsvereinbarungen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1] unterliegen Betriebsvereinbarungen, anders als Tarifverträge, einer allgemeinen Billigkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Das BAG begründet seine Ansicht damit, dass der Betriebsrat nicht die gleiche Unabhängigkeit vom Arbeitgeber besitze wie die Gewerkschaft (bei der Aushandlung eines Tarifvertrags); deshalb sei er nicht in glei...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.5 Beschäftigungszeit bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Nach § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD werden als Beschäftigungszeit auch Zeiten in einem früheren Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber angerechnet. Das Arbeitsverhältnis muss nicht "ununterbrochen" bestanden haben. Hinweis Wird ein Mitarbeiter, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stand, nach einer Unterbrechung er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Unwirksamer Sachmangelhaftungsausschluss im Kaufvertrag privat an privat

Hinweis "Entgegen der Auffassung der Beklagtenseite stehen dem Kläger als Käufer die Sachmangelhaftungsansprüche zu. Denn die Klausel im Formularkaufvertrag des Beklagten ist unwirksam. Diese lautet wie folgt:" "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie für Mängel an digitalen Produkten und an Waren mit digitalen Elementen verkauft. ...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.1 Vorbemerkung

Beschäftigungszeit ist im allgemeinen Arbeitsrecht – dort üblicherweise "Betriebszugehörigkeit" genannt – die bei demselben Arbeitgeber verbrachte Zeit. Dem entspricht auch die Regelung in Satz 1 des § 34 Abs. 3 TVöD. Eines der großen Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst war die Lösung des Tarifrechts für die Beschäftigten von den beamtenrechtl...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.2 Anrechnung kraft gesetzlicher Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind – neben den Zeiten i. S. d. § 19 BAT – als Beschäftigungszeit anzuerkennen: Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG , wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Hat eine Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Mutterschut...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.1 Formen der Leistungserbringung

Aus rechtlicher Sicht können die nachfolgenden Formen der Leistungserbringung unterschieden werden:[1] SOLL-Leistung: Arbeitsrechtlich geschuldete Leistung Nichtleistung: Geschuldete Leistung wird nicht erbracht Minderleistung: Arbeitnehmer erbringt Leistung, jedoch unter Durchschnitt anderer Arbeitnehmer Schlechtleistung: Mangelhaftes Arbeitsergebnis Andersleistung: Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Low Performance und fähigke... / 1.1.3 Minderleistung

Von einer Minderleistung wird gesprochen, wenn zwar durchgehend eine Arbeitsleistung erbracht wird, diese aber unter der durchschnittlichen Leistung der vergleichbaren Arbeitnehmer bleibt.[1] Diese ist von der Nichtleistung sowie der verspäteten Arbeitsleistung abzugrenzen. Nicht selten werden Mitarbeiter in diesem Zusammenhang salopp als Low-Performer bezeichnet, was aufgru...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3 Allgemein unzulässige Fragen des Arbeitgebers

Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch, die sein Fragerecht überschreiten, also unzulässig sind, braucht der Bewerber nicht zu beantworten. Der Arbeitgeber kann aber aus dem Schweigen eines Bewerbers negative Schlüsse ziehen. Daher ist es anerkannt, dass dem Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen das Recht zur Lüge zusteht. Der Arbeitgeber kann nur bei einer falschen A...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1 Die gegenseitigen Pflichten aus Vertragsvorverhandlungen

Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Arbeitgebers beginnen schon bei der Aufgabe einer Stellenanzeige oder bei der Stellenausschreibung im Betrieb. Das Anbahnungsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass zwischen den Parteien keine Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt) besteh...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.2 Frage nach Eheschließung und Familienplanung

Ehe und Familie stehen als Grundrecht unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung.[1] Unzulässig sind daher Fragen über eine etwa beabsichtigte Eheschließung oder Familienplanung. Hier wird die geschützte Privatsphäre des Bewerbers berührt, ohne dass ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Beantwortung solcher Fragen ersichtlich wäre.[2]mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.5 Frage nach Entgeltpfändungen, -abtretungen

Auf Arbeitgeberseite besteht wegen des erfahrungsgemäß hohen Bearbeitungsaufwands und der damit verbundenen Kosten regelmäßig ein Interesse, bei der Einstellung den Bewerber nach Entgeltpfändungen oder -abtretungen zu fragen. Fragen nach Entgeltpfändungen und -abtretungen sind jedoch grundsätzlich unzulässig. Die Frage kann ggf. gegenüber Personen in Vertrauenspositionen zulä...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Haftung des Arbeitnehmers gelten grundsätzlich die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Im Laufe der Zeit hat allerdings eine Anpassung der zivilrechtlichen Haftungsgrundsätze an die besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse des Arbeitsverhältnisses stattgefunden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die vom Bundes...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Einerseits ist eine Mankoabrede wegen des auch im Arbeitsrecht herrschenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit[1] grundsätzlich zulässig. Andererseits muss die Mankoabrede mit den von der Rec...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3.2 Darlegungs- und Beweislast

Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Pflichtverletzungen und das Verschulden hieran nachweisen, wenn er Schadensersatzansprüche geltend macht. Diese spezielle arbeitsrechtliche Regelung weicht von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ab, wonach der Schuldner allgemein sein fehlendes Verschulden an einer Pflichtverletzung nachweisen muss. Der Gesetzgeber hat durch § 619a ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.4 Umfang der Ersatzpflicht/Schadensberechnung

Ist der Arbeitnehmer ganz oder mit einer bestimmten Quote zum Schadensersatz verpflichtet, so sind bei der Schadensberechnung grundsätzlich alle Nachteile zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber infolge des pflicht- und/oder gesetzwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers erlitten hat.[1] In aller Regel findet diese Schadenskompensation auf finanzieller Ebene statt. Das heißt, d...mehr

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AGS 11/2023, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: §§ 481-704, AGG

Herausgegeben von Prof. Dr. Wolfgang Hau und Prof. Dr. Roman Poseck; begründet und bis zur 4. Aufl. mitherausgegeben von Dr. Heinz Georg Bamberger und Prof. Dr. Herbert Roth. 5. Aufl., 2022. C.H. Beck, München. XXXVIII, 2.877 S., 189,00 EUR Das gesamte Werk umfasst fünf Bände, die auf rund 15.000 Seiten das bürgerliche Recht kommentieren. Der neue Band 2 kommentiert die Vorsc...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und Arbeitsrecht stehen grundsätzlich nebeneinander. Was n...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3 Wesentliche Auswirkungen auf den Bereich des Arbeitsrechts / HR

3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und ...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 1 Rechtlicher Rahmen

Das GeschGehG ist zunächst im gewerblichen Rechtsschutz zu verorten, auch wenn wesentliche Auswirkungen in der Praxis gerade auch für den Bereich HR / Arbeitsrecht bestehen. Systematisch ist das GeschGehG also als eigenständige Regelung neben dem Arbeitsrecht einzuordnen. Ersichtlich ist dies aus § 1 Abs. 3 GeschGehG, nach dem Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis u...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 5 Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das neue Geschäftsgeheimnisgesetz im Arbeitsrecht und Strafrecht neben dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu erheblichen Änderungen geführt hat und in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. Die neuen Regelungen insbesondere zum Erfordernis aktiver Schutzmaßnahmen, Reverse-Engineering und zum Whistleblowing führen zu...mehr