Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 4.1 Implementierung

Step by Step Schritte zur nachhaltigen Implementierung eines BGM Verständigung über eine betriebliche Gesundheitspolitik, idealerweise in Form einer Führungsstrategie, Verankerung einer Grundmotivation in Unternehmensleitlinien und die Definition von Gesundheitszielen; Abschluss schriftlicher Vereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmern (Betriebsvereinbarung);...mehr

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Stress / Zusammenfassung

Begriff Zur Beschreibung psychischer Belastungen wird häufig der Begriff "Stress" gebraucht. Er wird unterschiedlich verwendet: Im Alltagssprachgebrauch meint jemand, der "im Stress ist", dass er viel zu tun und wenig Zeit hat. Wer "Stress mit seinem Kollegen" hat, befindet sich in einer Konfliktsituation. Auch in der Wissenschaft gibt es unterschiedliche Stressmodelle. In d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.3 Leistungsverweigerungsrecht

Rz. 59 Gemäß § 14 AGG haben Beschäftigte unter den nachfolgenden Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht: Der Beschäftigte muss Opfer einer Belästigung oder sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geworden sein; der Arbeitgeber ergreift keine oder offensichtlich ungeeignete Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung; das Leistungsverweigerungsrecht besteht nur insowei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Adressaten

Rz. 69 Die Pflichten nach § 75 Abs. 2 BetrVG gelten für Arbeitgeber und Betriebsrat, ebenso wie für die einzelnen Betriebsratsmitglieder. Sie sind sowohl bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechts als auch bei der Entscheidung der Einigungsstelle zu beachten.[1] Nicht in ihren Geltungsbereich fallen dagegen die einzelnen Arbeitnehmer des Betriebs. Sie sind jedoch aufgrund ihr...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das BEM beinhaltet Maßnahmen, Arbeitsunfähigkeiten (AU) einzelner Arbeitnehmer zu überwinden oder erneuter AU vorzubeugen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Das BEM muss nach § 167 Abs. 2 SBG IX jedem Arbeitnehmer angeboten werden, der innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Betroffene kann das Angebot jederzeit ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.7 Behinderung

Rz. 37 Der Begriff der Behinderung im AGG entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Danach liegt eine Behinderung vor, "wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht und er daher an der vollen, wirksame...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.3 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

Rz. 52 Grundsätzlich verbietet § 7 AGG eine unterschiedliche Behandlung der Beschäftigten wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft. Die Vorschrift des § 9 AGG macht aber von der in der Richtlinie 2000/78/EG [1] eröffneten Möglichkeit Gebrauch, bereits geltende Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten beizubehalten, die bisher schon e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 68 § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat dazu, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer des Betriebs zu schützen und zu fördern. Die Betriebsparteien haben danach nicht nur Maßnahmen, die der freien Persönlichkeitsentfaltung entgegenstehen, abzuwehren, sondern sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Arbeitsbedingungen,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Förderpflicht

Rz. 88 Arbeitgeber und Betriebsrat sind nicht nur zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit verpflichtet, sondern auch zu deren Förderung. Sie müssen daher bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung sowie von Einzelmaßnahmen darauf achten, dass diese nicht nur effizient, sondern auch mit der Möglichkeit jedes einzelnen Arbeitnehmers, seine Persönlichkeit zu entfa...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Schutzumfang

Rz. 70 § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG begründet Amtspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat, bei deren Verletzung Maßnahmen nach § 23 Abs. 1 oder 3 BetrVG die Folge sein können. Die Regelung gibt dagegen dem einzelnen Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch gegen den Arbeitgeber und den Betriebsrat auf Schutz und Förderung der Persönlichkeitsrechte. Der einzelne Arbeitnehmer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Rz. 51 Gemäß § 8 AGG ist die unterschiedliche Behandlung wegen eines Grunds i. S. d. § 1 AGG zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Eine wesentliche und entscheidende berufliche A...mehr

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Betriebliches Gesundheitsma... / 5.1 Erfolgsfaktoren im BGM

"Einem erfolgreichen BGM liegt eine salutogenetische Betrachtung, die WHO-Definition als Rahmen, arbeitspsychologische Grundlagen und die Ottawa Charta als Leitlinie zugrunde".[1] Dabei werden die systematische Herangehensweise (vgl. Abb. 2), Kompetenz und eine gute Wissensbasis mit einer guten internen Kommunikation über die Vorgehensweise gepaart sowie Zielsetzungen an die ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.11 Sexuelle Identität

Rz. 41 § 75 BetrVG verbietet schließlich die Diskriminierung von im Betrieb Beschäftigten wegen ihrer sexuellen Identität. Dieses Kriterium ist durch das BetrVerf-ReformG 2001 neu in Absatz 1 aufgenommen worden. Unzulässig ist danach eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern, die homosexuell, bisexuell, transsexuell oder zwischengeschlechtlich sind.[1] Dies gilt nic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Gemäß § 7 Abs. 2 AGG sind alle Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, unwirksam. Darüber hinaus räumt das AGG benachteiligten Beschäftigten verschiedene Rechte ein, angefangen beim Beschwerderecht (§ 13 AGG) über das Leistungsverweigerungsrecht bei fortbestehender Belästigung (§ 14 AGG) bis hin zum verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.5 Entschädigung

Rz. 61 Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein benachteiligter Arbeitnehmer neben dem Schadensersatz auch eine angemessene Entschädigung wegen eines Schadens verlangen, der nicht Vermögensschaden ist. Ersetzt wird in diesem Fall der durch die Diskriminierung erlittene immaterielle Schaden. Es handelt sich hierbei um einen verschuldensunabhängigen Anspruch, der auf Geld gerichtet ist. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 94 § 75 BetrVG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. Infolgedessen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (z. B. Betriebsvereinbarungen), die gegen diese Regelung verstoßen, nichtig.[1] Dies ergibt sich nach Inkrafttreten des AGG auch aus dessen § 7 Abs. 2. Rz. 95 Umstritten ist, ob § 75 BetrVG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.2 Unwirksamkeit von Vereinbarungen und Maßnahmen

Rz. 57 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind alle individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, unzulässig. § 7 Abs. 1 AGG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB; entgegenstehende Vereinbarungen und Maßnahmen sind danach nichtig. Erfasst werden neben allen rechtsgeschäftlichen Abreden zwischen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.4 Schadensersatz

Rz. 60 § 15 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, den Schaden, der durch einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entstanden ist, zu ersetzen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, er also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird ihm zugerechnet. Der An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 89 Nach § 75 Abs. 2 Satz 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat verpflichtet, die Selbstständigkeit und Eigeninitiative von Arbeitnehmern und Arbeitsgruppen zu fördern. Diese Regelung, die durch das BetrVerf-ReformG 2001 neu ins Gesetz aufgenommen wurde, ergänzt die Regelung in Abs. 2 Satz 1 BetrVG. Die dort enthaltene Förderpflicht wurde dadurch auch auf Arbeitsgrupp...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3 Maßnahmen der betrieblichen Mobilität

Auf der Basis der Analyse lassen sich unternehmensindividuelle Maßnahmen ableiten. Dies erfolgt üblicherweise unternehmensweit, kann aber auch individuell für einzelne Beschäftigte zusammengestellt werden. Dafür kann eine Information über sämtliche Möglichkeiten der betrieblichen Mobilität helfen (als Aushang, Intranet-Information, Information bei einer Betriebsversammlung o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 5.3 Wirksamkeit und Nutzen von BGM

Zur Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen sind messbare Daten und Ziele erforderlich, die das betriebliche Krankheits- und Gesundheitsgeschehen betreffen. Zunehmende Relevanz erhält die Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit und Sozialkapital bei der Arbeit. Sozialkapital gibt die von Beschäftigten empfundene Qualität der Führung, gemeinsame Werte und Überzeugunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Resilienz / 3 Förderung der individuellen Resilienz

Je nachdem, welches Resilienzmodell zugrunde gelegt wird, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung der Resilienz. Sinnvoll scheint auf jeden Fall ein möglichst frühzeitiges und präventives Vorgehen zu sein. So gibt es in den USA seit Langem Resilienzförderungsprogramme für Schülerinnen und Schüler, auch in Deutschland wird die Resilienzentwicklung bei Kinder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Resilienz / 1.2 Bedeutung in der Psychologie

Seit einigen Jahrzehnten wird der Begriff auch in der Psychologie (und anderen Disziplinen) verwendet. Zuerst wurde der Begriff vorwiegend auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bezogen. So führte die Psychologin Emmy Werner Anfang der 1950er-Jahre Forschungen auf Hawaii zur Entwicklung von Kindern aus schwierigen Familienverhältnissen durch. Sie versuchte, diejeni...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.7 Haftung des Arbeitgebers für Benachteiligungen durch den Betriebsrat

Rz. 63 Die vorstehend genannten, in §§ 13 ff. AGG normierten Rechte der Beschäftigten bestehen gegenüber dem Arbeitgeber. Unstreitig haftet der Arbeitgeber nach diesen Vorschriften, wenn er selbst oder sein gesetzlicher Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe die Benachteiligung begangen hat.[1] Das Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird dem Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Gesundheitsma... / 3 Erfolgsfaktor "Mensch" als Element aller Managementprozesse

Die schnell fortschreitende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, globalisierte Märkte und die Entstehung einer Informations- und Wissensgesellschaft verstärken den Druck auf die Unternehmen und stellen sie vor neue Anforderungen. Diese machen eine stärkere Fokussierung auf die Mensch-Mensch-Schnittstelle erforderlich. Bei der Vielzahl von Veränderungsprozessen, die Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stress / 1 Stressauslöser und Stressfolgen

Im umgangssprachlichen Gebrauch werden Stressauslöser und Stressreaktionen häufig synonym verwendet: "Ich hatte heute furchtbar viel Stress auf der Arbeit." wird i. Allg. verstanden als ein Leiden unter sehr hohem Arbeitsaufkommen. Sinnvoll ist es jedoch, die Stressauslöser, auch Stressoren genannt, und die Stressreaktion zu trennen. Das Wahrnehmen von Stressoren und die gef...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung der Wohnungseigentümer / 5.3 Einreden gegen Gläubigeransprüche

Der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Gläubiger nach § 9a Abs. 4 Satz 2 WEG neben den in seiner Person begründeten auch die der Gemeinschaft zustehenden Einwendungen und Einreden geltend machen, nicht aber seine Einwendungen und Einreden gegenüber der Gemeinschaft. Durch diese Einschränkung soll der Gläubiger nicht mit Fragen aus dem Innenverhältnis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Arbeitgeber

Rz. 6 Der Arbeitgeber ist in seiner Eigenschaft als solcher an § 75 BetrVG gebunden. Sofern er die Wahrnehmung bestimmter betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben oder Funktionen auf spezielle Mitarbeiter, wie z. B. den Personalchef oder Abteilungsleiter, überträgt, sind diese verpflichtet, für die Einhaltung der Grundsätze des § 75 BetrVG im Rahmen der getroffenen Delegation...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stress / 3.1 Verringerung von bedingungs- und personenbezogenen Stressoren

Im ersten Schritt zur Verringerung der Stressbelastung wird analysiert, welche Arbeitsbedingungen zu Stress und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Diese Analyse kann z. B. über Mitarbeiterbefragungen oder einen Gesundheitszirkel durchgeführt werden. Aus den ermittelten Belastungsschwerpunkten ergeben sich verschiedene grundsätzliche Ansatzpunkte zu deren Verringerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Resilienz / 4 Organisationale Resilienz

Der Begriff Resilienz kann auch auf ganze Systeme, z. B. Organisationen und Unternehmen, angewendet werden. Hier ist die Begrifflichkeit allerdings noch weniger geklärt und vereinheitlicht, als bei der Resilienz von Personen. Es stellt sich die Frage nach geeigneten Messgrößen von Resilienz in Organisationen. Soll z. B. eine besonders langlebige Organisation als resilient bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 1 Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland

1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausgabe an Arbeitnehmer bei § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Falle des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die AN auszugeben. Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus dieser Regelung folgt die Pflicht des Vorstands, die ihm möglichen und sinnvollen Anstrengungen zur Ausgabe an die AN zu unternehmen, auch zu wirtschaftlich sinnvollen geänderten Modalitäten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Slowakei

2.1 Steuerpflicht in Deutschland Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Slowakei hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erziel...mehr

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Slowakei / 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1.1 Steuerpflicht in Deutschland Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deut...mehr

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Slowakei / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in der Slowakei eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Es handelt sich auch dann um eine Entsendung, wenn der Arbeitnehmer mit Zustimmung des...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Verbot der Anrechnung

Rz. 9 Wie § 9 BUrlG enthält auch die Regelung in § 10 BUrlG eine Ausnahme von § 275 Abs. 1 BGB. [1] Durch die Teilnahme an der Kur ist der Arbeitnehmer daran gehindert, die Arbeitsleistung zu erbringen. Nach §§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EFZG wird diese Arbeitsverhinderung der Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Wird daher die Urlaubsgewährung infolge der Bewilligung und des Antritts ...mehr

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Slowakei / 1.4.2 Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbe...mehr

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Slowakei / 1.4.1 Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Slowakei / 1.4.4 Tätigkeit in der Slowakei für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der A...mehr

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Slowakei / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Slowakei / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Slowakei hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

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Slowakei / 4 Ausnahmevereinbarungen

Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die slowakischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer wird fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.4 Automatische Weisungen und andere Maßnahmen (§ 106 GewO)

Sollen Computersysteme Mitarbeitern direkt und verbindlich Anweisungen erteilen (vgl. Beispiele unter Abschn. 2.5), stellen sich aus rechtlicher Sicht zwei Fragen: Verbietet Art. 22 DSGVO eine (rein) maschinelle Entscheidung von vornherein? (meistens Nein) Welche speziellen Anforderungen stellt § 106 GewO an die Übertragung des Weisungsrechts auf Computersysteme? Art. 22 Abs. 1...mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.2.1 "Echte" Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Nach § 95 Abs. 2a BetrVG bedürfen Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen auch dann der Zustimmung des Betriebsrats, wenn ein KI-System eigenständig oder innerhalb eines vom Arbeitgeber vorgegebenen Rahmens die Auswahlrichtlinien aufstellt. Das ist z. B. der Fall, wenn die KI auf historischen Bewerberdaten, Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Von diesem Grundsatz gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Für einen Arbeitnehmer, der in Slowakei wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer wohnt in Slowakei und übt in Deutschla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 6 Krankheit im Ausland

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und vorübergehend in Slowakei eingesetzt werden, können auch in Slowakei Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch nehmen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte. Praxis-Beispiel Entsendung nach Slowakei Eine deutsche Firma entsendet ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer...mehr

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Slowakei / 1.2 Anwendbares Arbeitsrecht

Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags. Ist keine Vereinbarung getroffen, so unterliegen Arbeitsverträge dem Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Gemeint ist der Ort der zeitlich überwiegenden Leistungs...mehr