Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeberpflichten

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Uruguay / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Chile / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Serbien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Japan / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Marokko / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Tunesien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Kanada / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Brasilien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Türkei / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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USA / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Montenegro / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Australien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Kosovo / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Korea / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Indien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Bosnien und Herzegowina / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2 Arbeitgeberpflichten im ELStAM-Verfahren

2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durc...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitgeberpflichten

Für die Einsatzstelle des Bundesfreiwilligen bzw. für die ihn beschäftigende Organisation ergeben sich die üblichen Arbeitgeberpflichten: Anmeldung des Bundesfreiwilligen als Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren, Abruf und Anwendung der ELStAM, Führung eines Lohnkontos, Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung, Ausstellung bzw. Übermittlung der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung(en), A...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 10.2 Entschädigungsbehörde übernimmt Arbeitgeberpflichten

Ansonsten nimmt die Entschädigungsbehörde hinsichtlich der Melde- und Beitragspflichten die Stelle des Arbeitgebers ein. Die Entschädigungsbehörde hat den Arbeitnehmer im Anschluss an das Ende der vom Arbeitgeber gemeldeten versicherungspflichtigen Beschäftigung nach den Bestimmungen der §§ 28a ff. SGB IV anzumelden. Für die Meldung der Entschädigungsbehörde ist eine eigenstä...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 2 Besondere Arbeitgeberpflichten

2.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers Den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber oder Besteller selbstständiger Dienstleistungen treffen aufenthaltsrechtliche Sorgfaltspflichten. Ein Unternehmen darf selbstständig oder abhängig beschäftigte Erwerbstätige nur beschäftigen, wenn diese einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit besitzen.[1] Das Unternehmen trifft diesbezüg...mehr

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Kurzarbeit / 6.3 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld kostenlos zu errechnen, an den Arbeitnehmer auszuzahlen und unter Vorlage einer Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.[1] Der Antrag ist für den jeweiligen Anspruchszeitraum innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen.[2] Wichtig 3-stufiges Verfahren Der Betrieb oder die Betriebsvertretung zeigt gegenübe...mehr

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Sachbezüge / 9.1 Arbeitgeberpflichten

Der Arbeitgeber hat vom steuerpflichtigen Sachbezug die – ggf. pauschale – Lohnsteuer zu erheben.[1] Diese Verpflichtung besteht auch, wenn im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten Sachbezüge gewährt werden und der Arbeitgeber dies weiß oder erkennen kann. Dies gilt z. B. bei verbundenen Unternehmen[2] und wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung von Preisvorteile...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / 4.1 Arbeitgeberpflichten

Im Leistungsverfahren legt das Gesetz dem Arbeitgeber besondere Pflichten auf. Er hat der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für die Kurzarbeit nachzuweisen, die Leistung kostenlos zu errechnen und an die Arbeitnehmer auszuzahlen.[1] Er hat zudem die Pflicht, die Leistung bei der Agentur für Arbeit unter Beifügung einer Stellungnahme der Betriebsvertretung zu beantragen....mehr

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Arbeitnehmersparzulage / 3 Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten

Vermögenswirksame Leistungen können als zusätzliche Arbeitgeberleistungen vereinbart werden, in Einzelverträgen mit Arbeitnehmern, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder bindenden Festsetzungen (bei Heimarbeitern). Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers Der Arbeitnehmer kann auch an seinen Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen, dass Teile des Arbeitslohns vermöge...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Arbeitgeberpflichten nach dem TzBfG

Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen.[1] Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern dieser sich für eine Teilzeitbesetzung eignet. Die T...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine rechtliche Möglichkeit, die ungekürzte Zahl...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 1 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung [1], die von einem Betrieb, einem Konzern oder von mehreren Unternehmen getragen wird. Der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die Unterstützungskasse, die für ihn die Versorgungsleistungen an den ehemaligen Arbeitnehmer erbringt. Die Unterstützungskasse gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Der...mehr

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Wehrdienst / 3 Lohnsteuerabzug durch Einsatzstelle

Zuständig für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten (u. a. Abruf der ELStAM, Lohnsteuerabzug und -anmeldung und Ausstellen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) ist die jeweilige Einsatzstelle. Hinweis Besteuerung trifft nur einen Teil der Freiwilligendienstler In vielen Fällen kommt es aufgrund der steuerlichen Pausch- und Freibeträge nicht zu einem Lohnsteuereinbehalt.mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 10 Übertragung von Wertguthaben

Ein im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung[1] angespartes Wertguthaben kann bei Beendigung der Beschäftigung unter anderem auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden. Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu erfüllen. Als Folge daraus hat die Deutsche Rentenversiche...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1.5 Durchführung der Versicherung

Die Versicherung der in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Tätigen wird grundsätzlich nach den gleichen Vorschriften durchgeführt, die auch für die versicherungspflichtig Beschäftigten gelten. Menschen mit Behinderungen haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die übrigen Versicherten. Die Arbeitgeberpflichten – insbesondere die Abführung der Be...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und eines jeden Kalenderjahres der Beschäftigung hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto einzurichten, das steuerliche Grundlage des Dienstverhältnisses ist. Dazu muss das Lohnkonto sämtliche bedeutsamen Merkmale enthalten, beginnend mit dem Namen und der Anschrift des Arbeitnehmers über die Lohnsteuerab...mehr

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Transferleistungen / 3.3 Pflichten des Arbeitgebers

Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten. Damit kann der Arbeitgeber auch Dritte/eigenständige Dienstleister beauftragen. Sofern sich in dem vorgeschalteten Profiling Hinweise auf Qualifizierungsdefizite ergeben, soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussi...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.3 Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Beschäftigungsende in der ELStAM-Datenbank abzumelden, indem er den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich meldet.[1] Hierüber erhält er eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung darf frühestens am Tag des Ausscheidens versendet werden.mehr

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bAV: Übertragung von Versor... / 5 Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine Pensionsgesellschaft

Konzerne gehen teilweise dazu über, die aus Direktzusagen resultierenden Pensionsverpflichtungen der einzelnen Konzerngesellschaften ohne inhaltliche Änderung der Zusagen in konzerneigenen Pensionsgesellschaften zu bündeln. Bei aktiven Arbeitnehmern wird die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen durch einen Schuldbeitritt [1] bewirkt, was zur Folge hat, dass die Pensionsges...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.4 Angaben zum Arbeitgeber

Im Übrigen sind folgende Eintragungen des Arbeitgebers erforderlich: Anschrift des Arbeitgebers, Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers bzw. des Dritten, wenn dieser für den Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten übernommen hat, Name und die 4-stellige Nummer des Finanzamts, an das die Lohnsteuer abgeführt wurde. Richten sich tarifvertra...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft zur selbstständig ausgeübten freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit gestaltet sich häufig schwierig. Die Abgrenzung ist jedoch von großer Bedeutung, da die lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers ausschließlich an die Arbeitnehmereigenschaft geknüpft sind. Für die Beurteilung der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arb...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 4 Arbeitgebereigenschaft bei einer Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 JFDG

Grundsätzlich sind die Arbeitgeberpflichten (u. a. Meldungen, Beitragszahlungen) bei Ableistung des Jugendfreiwilligendienstes von dem zugelassenen Träger zu erfüllen. Im Rahmen eines inländischen Freiwilligendienstes kann die Einsatzstelle in die Freiwilligendienstvereinbarung zwischen Maßnahmeträger und Teilnehmer einbezogen werden.[1] Ist dies der Fall und wird die Einsat...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 6 Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen

Für Leistungen aufgrund einer Pensionszusage bzw. aus einer Unterstützungskasse ist vom Arbeitgeber bzw. bei Übernahme der lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten von der Unterstützungskasse am Ende des Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal elektronisch...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen deshalb zu keinem Arbeitslohnzufluss. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.[1] Für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse erhält der Arbeitgeber keinen BAV-Förderbetrag.[2] Leistungen a...mehr

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Kurzzeitfreiwilligendienst / 1 Lohnzahlungen sind steuerpflichtig

Steuerlich wird der Kurzzeitfreiwilligendienst wie vergleichbare Freiwilligendienste behandelt. Weil dieser Freiwilligendienst nicht die besonderen Anspruchsvoraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG erfüllt, scheidet die Steuerfreiheit der Bezüge nach § 3 Nr. 5 Buchst. f EStG aus. Danach sind die Zahlungen und sonstigen Zuwendungen des Arbeitgebers steuerpf...mehr

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Vorruhestand / 3.2.3 Beitragszahlung

Bei Vorruhestandsgeldbezug gelten die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag entsprechend.[1] Somit hat die das Vorruhestandsgeld zahlende Stelle die Arbeitgeberpflichten in der Sozialversicherung wahrzunehmen, den Beitragsanteil des Vorruhestandsgeldbeziehers vom Vorruhestandsgeld einzubehalten (Entgeltabzug), den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (hier: Kranken...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.2 Ausweis der ELStAM in der Entgeltabrechnung

Damit auch der Arbeitnehmer zeitnah über die ggf. geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wird, sind diese in der Entgeltabrechnung auszuweisen. Praxis-Tipp Entgeltabrechnungsprogramme unterstützen ELStAM-Verfahren Der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber und die (automatische) Übernahme in das Lohnkonto des Arbeitnehmers werden in der Praxis regelmäßig durch das entg...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.40 Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer begründen gegenüber dem Verleiher ein Dienstverhältnis. Zum Lohnsteuerabzug ist deshalb nicht der Auftraggeber verpflichtet, dem die Arbeitnehmer gewerbsmäßig überlassen werden (Entleiher), sondern die Verleihfirma. Das gilt auch für die übrigen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten, und zwar unabhängig von der möglichen Entleiherhaftung[1] und unabhängig da...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.2 Betroffene Arbeitgeber

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter[1] hat (inländischer Arbeitgeber) oder einem Dritt...mehr

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Flüchtling / 1 Erfassung in der Lohnbuchhaltung bei Arbeitsaufnahme

Die lohnsteuerliche Behandlung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen ist unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und etwaigen damit verbundenen Beschäftigungsverboten. Nach der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise gelten für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs die üblichen Arbeitgeberpflichten.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, muss das Lohnbü...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.57 Schüler

Schüler, die in den Ferien arbeiten, stehen als Aushilfskräfte in einem Arbeitsverhältnis. Anders verhält es sich, wenn Schüler in Firmen für 1–2 Wochen eine sog. Schnupperlehre machen, etwa im Rahmen des Projektes "Berufsorientierung am Gymnasium". Regelmäßig wird für berufsorientierende Praktika ohnehin kein Entgelt bezahlt. Aber auch dann, wenn der Schüler eine geringe Ve...mehr

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Unzutreffender Lohnsteuerab... / 1 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Eine Verpflichtung, den Lohnsteuerabzug rückwirkend zu ändern oder dem Finanzamt Anzeige zu erstatten, kann für den Arbeitgeber entstehen, wenn der Arbeitgeber nachträglich erkennt, dass er bisher den Lohnsteuerabzug falsch durchgeführt hat oder Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft getreten sind. Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten und ändert er nachträglich ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.4 Arbeitgeberwechsel

In Fällen des Arbeitgeberwechsels ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die Beendigung des Dienstverhältnisses der Finanzverwaltung unverzüglich durch Datenfernübertragung mitzuteilen und den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung zeitnah elektronisch abzumelden. Nachdem der Arbeitgeber des neuen Dienstverhältnisses den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung angemeldet h...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 1.2 Pflichten des Arbeitgebers

Für den inländischen Auftrag- bzw. Arbeitgeber des Freiwilligen ergeben sich die üblichen Arbeitgeberpflichten. Er ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Dazu muss er den Freiwilligen bei Beginn des Jugendfreiwilligendienstes im ELStAM-Verfahren als Arbeitnehmer anmelden, seine ELStAM abrufen und anwenden, ein Lohnkonto führen, die Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben bzw. an das F...mehr