Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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zfs 01/2023, Das Rehabilita... / IV. Gebührenfragen

Zuvorderst eine Bemerkung: Unabhängig von der rein rechtlichen Betrachtung muss etwas schiefgelaufen sein, wenn sich bei einem Personenschaden gegebenenfalls auf sämtliche Positionen geeinigt werden kann und dann ein Streit bei den Anwaltskosten entsteht. Es kann doch meines Erachtens nicht ernsthaft zu bestreiten sein, dass bei der Regulierung eines Personenschadens, der si...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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AGS 12/2022, Keine gestaffe... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Es gibt nur eine Gerichtsgebühr und damit nur einen Wert Die Entscheidung ist zutreffend. Auch im erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird nur eine einzige Gerichtsgebühr erhoben, sei es zu 3,0 (Nr. 5110 GKG KV) oder zu 1,0 (Nr. 5111 GKG KV). Wird aber nur eine einzige Gebühr erhoben, dann kann es auch nur einen einzigen Wert geben. Gestaffelte Wertfestset...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / III. Gegenstandswert

Der von dem Arbeitsgericht für die Gerichtsgebühren festgesetzte Streitwert ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblich.mehr

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AGS 12/2022, Keine gestaffe... / III. Bezugnahme auf OLG Dresden

Das OLG Dresden (Beschl. v. 19.7.2022 – 12 W 367/22, juris Rn 4, AGS 2022, 463 [Hansens]): Zitat "Grundsätzlich erfolgt die Wertfestsetzung durch den Richter im Zivilverfahren nach § 63 GKG ausschließlich zur Bestimmung des Wertes, nach dem sich die zu erhebenden Gerichtsgebühren berechnen. In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht wird eine Gerichtsgebühr mit einem Gebühren...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man den Sachverhalt und die Begründung des OLG für die Absetzung der Gebühren Nrn. 4100, 4104 VV gelesen hat, muss man erst einmal tief Luft holen. Man fragt sich (verärgert), was eigentlich solche Entscheidungen sollen und warum es immer wieder das OLG Frankfurt ist, dass insbesondere im Gebührenrecht durch von der h.M. abweichende verteidigerunfreundliche Entscheid...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Aufrechnungsforderung ist nicht höher als die Klageforderung

Rz. 38 Soweit der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung nicht übersteigt, ergeben sich keine Probleme. Soweit über die Hilfsaufrechnung eine Entscheidung ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird, erhöht sich der Wert, sodass sich auch die Anwaltsgebühren aus diesem höheren Wert berechnen. Beispiel 14: Hilfsaufrechnung mit Entscheidung über Hilfsaufrechnung ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 9 Während sich im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem vollen gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher Wert nicht festgesetzt ist, gem. § 54 Abs. 1 S. 2 GKG nach dem Einheitswert oder einem davon abweichenden Wert richtet, enthält § 26 RVG abweiche...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 66 In allen Beschwerdeverfahren entstehen nur die 0,5-Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, also eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3510 VV). Siehe hierzu § 21 Rdn 4 ff. Rz. 67 Soweit in den betreffenden Beschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gil...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 272 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 273 Für die Anwaltsgebühren gilt unbeschadet e...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 2. Revision und hilfsweise Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 62 Wird Revision eingelegt und hilfsweise wegen desselben Streitgegenstands das Berufungsurteil hilfsweise mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen, so sollen nach Auffassung des BGH[15] neben den Gebühren für das Revisionsverfahren keine weiteren Gerichts- oder Anwaltsgebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde anfallen, da es sich um ein einheitliches Verfahren han...mehr

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§ 28 Familiensachen / k) Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 268 Werden im Verbundverfahren über nicht anhängige Gegenstände – insbesondere über potentielle Folgesachen – lediglich Verhandlungen geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entstehen dem Anwalt dafür Gebühren, nämlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV sowie eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Das Ge...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 6. Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 68 Im Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen ebenfalls die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3502 VV und, sofern ein gerichtlicher Termin stattfindet, auch eine 1,5-Terminsgebühr (Nr. 3516 VV). Siehe hierzu § 17 Rdn 13 ff. Rz. 69 Soweit in Rechtsbeschwerdeverfahren die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert erhoben werden, gilt di...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 9. Gegenstandswert

Rz. 26 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG grundsätzlich nach dem Wert, der für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist. Dieser vom Gericht festgesetzte Wert ist nach § 32 Abs. 1 RVG für Anwalt und Auftraggeber bindend. Soweit es an einem Wert für die Gerichtsgebühren fehlt oder der für die Gerichtsgebühren festgesetzte ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der vollen Verfahrensgebühr beträgt im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich 1,3 (Nr. 3100 VV). Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Gebühr auf 0,8 (Nr. 3101 VV) (siehe Rdn 114 ff., 240 ff.) Beispiel 1: Verfahrensgebühr Der ...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / d) Streitwert

Rz. 21 Da in den Gerichtsverfahren – einschließlich der Verfahren vor den Sozialgerichten – Gerichtsgebühren nach dem Wert abgerechnet werden, erfolgt die Wertfestsetzung nach § 63 GKG. Dieser Wert gilt dann auch für die Anwaltsgebühren (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG). Rz. 22 Der Streitwert richtet sich vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Arbeitsgerichtsba...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / l) Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 176 Die Anwaltsvergütung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs bestimmt sich nicht nach Nr. 3309 VV, weil das Verfahren nach § 769b ZPO kein Verfahren der Zwangsvollstreckung ist. Vielmehr soll erst ein Vollstreckungstitel geschaffen werden. Die Anwaltsgebühren berechnen sich deshalb so wie im Zivilprozess.[91] Rz. 177 Der Streitwert für das Verf...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Unbeschränkte Bewilligung

Rz. 59 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn unbeschränkt bewilligt worden ist. Drei Ansichten werden hierzu vertreten, wobei hierzu häufig Rspr. zitiert wird, die gar nicht die Frage der Abrechnung betrifft, sondern die Frage der Beiordnung. Das muss aber auseinander gehalten werden. Ist einmal fehlerhaft eingeschränkt beigeordnet worden, so lässt sich dies im Festsetzung...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / a) Der Fall

Rz. 115 Die Klägerin nahm die Beklagten aus abgetretenem Recht ihres Ehemanns auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Der Ehemann der Klägerin fuhr mit seinem Pkw auf einer Bundesstraße hinter einem bei der Beklagten zu 3 haftpflichtversicherten Fahrzeuggespann. Die Beklagte zu 2 war Halterin des Zugfahrzeugs; der Beklagte zu 1 war dessen Fahrer ...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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AGS 11/2022, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen den gegen sie erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung eingelegt. Das Gericht hat die Erinnerung zurückgewiesen, jedoch keine Entscheidung über die Kosten des Erinnerungsverfahrens getroffen. Daraufhin hat der Beklagte beantragt, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass die Kosten des Erinnerungsverfahrens der Klägerin auferlegt werden. D...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gebührenrechtslage Den Ausführungen des BVerwG hinsichtlich der gebührenrechtlichen Angelegenheit ist infolge der zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Regelung des § 16 Nr. 3a RVG zuzustimmen. 2. Verfahrensrechtslage a) Kostenentscheidung von Amts wegen Allerdings sind grds. gebührenrechtliche Fragen bei Erlass der im Regelfall von Amts wegen (s. § 308 Abs. 2 ZPO; § 161 Abs. 1 Vw...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] … II. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO). Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist vorliegend erreicht. Der Wert der Beschwer ist aus der Differenz zwischen dem erlangten oder auferlegten Kostenbetrag und der mit der Beschwerde erstrebten Abänderung zu berechnen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 43. Auflage, § 567...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / II. Keine Kostenentscheidung

Nach Auffassung des BVerwG bedurfte es hier einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 S. 1 VwGO nicht. Zum einen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gem. § 53 VwGO gerichtskostenfrei. Zum anderen sei das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren hinsichtlich der Anwaltskosten gem. § 16 Nr. 3a RVG dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit wie das Verfahren, für das der Geric...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.2.2 Was ist abzuwägen?

Für ein Mahnverfahren spricht, dass es kostengünstig und schnell ist. Anders ist es allerdings, wenn zu erwarten steht, dass der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer gegen den dem Vollstreckungsbescheid vorausgehenden Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen wird.[1] Für das Mahnverfahren spricht weiter, dass man in der Regel kein...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.6 Kosten und Gebühren

An Gerichtskosten entsteht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine 0,5-Gebühr, mindestens aber 23 EUR. Die Höhe der Gebühr eines etwaigen Prozessbevollmächtigten ergibt sich aus VV 3305.[1] Die im Mahnverfahren entstandene 0,5-Gerichtsgebühr wird nach Überleitung in das streitige Verfahren angerechnet, allerdings nach dem Wert des Streitgegenstandes, der in das streitige...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / III. Kostenfestsetzung

Rz. 32 Für die Kostenfestsetzung sind die §§ 103–107 ZPO entsprechend anzuwenden, § 85 FamFG. a) Welche Kosten sind erstattungsfähig? Kosten, "die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren", z.B. Fahrtkosten, Anwaltsgebühren, Kopiekosten etc. b) Verfahren, § 104 ZPO Beteiligter A reicht Kostenrechnung ein; Beteiligtem B wird rechtliches Gehör gewährt; ...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es kommt nicht häufig vor, dass Gerichte auf eine unzulässige Beschwerde gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung auch zu den vorgetragenen Einwendungen Stellung nehmen. Hier hat das das OLG Dresden getan. 1. Grundsätzlich keine gestaffelte Streitwertfestsetzung In der Sache hat das OLG völlig Recht. In einem Zivilprozess fällt im Regelfall nur eine Gebühr für das Verfahre...mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / III. Gestaffelte Wertfestsetzung

Obwohl die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten unzulässig war, hat das OLG Dresden noch zu dem Einwand der Prozessbevollmächtigten der Beklagten gegen die gestaffelte Streitwertfestsetzung Stellung genommen. Nach den Ausführungen des OLG erfolgt die Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG ausschließlich zur Bestimmung des Streitwertes, nach dem sich die zu erheb...mehr

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AGS 10/2022, Fragen und Lös... / 1. Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten

Für diesen errechnet sich der Beschwerdewert aus der Differenz der eigenen Anwaltsgebühren einschließlich der Auslagen. a) Festgesetzter Wert Nach dem auf 40.000,00 EUR festgesetzten Streitwert berechnen sich die Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers wie folgt:mehr

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AGS 10/2022, Streitwertbesc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Umdeutung der Streitwertbeschwerde Ob eine ausdrücklich und namens und in Vollmacht des Auftraggebers auf Heraufsetzung gerichtete Streitwertbeschwerde in eine solche des Prozessbevollmächtigten selbst umgedeutet werden kann, ist umstritten. Der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Fall des OLG Dresden hatte Glück gehabt, dass sich aus den in der Beschwerdeschrift in Bezug...mehr

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zfs 10/2022, Streitwert bei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Bremen gibt Anlass, sich mit dem anwaltlichen Zurückbehaltungsrecht und dem Streitwert einer Klage des Mandanten auf Herausgabe der dem Anwalt übergebenen Unterlagen näher zu befassen. Der Entscheidung des LG lag (wohl) eine Klage gegen eine Steuerberaterin zugrunde. Die Regelungen über die Handakten, die Herausgabe von Unterlagen und das Zurückbehalt...mehr

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AGS 10/2022, Keine gestaffe... / II. Streitwertbeschwerde

Das LG Dresden hatte den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert nach Beendigung des Rechtsstreits gem. § 63 Abs. 2 GKG festgesetzt. Gegen diesen Beschluss findet gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG die Beschwerde statt. Eine solche Beschwerde kann nicht nur der Bezirksrevisor als Vertreter der Landeskasse oder die als Kostenschuldner in Anspruch zu nehmende Partei einlegen. ...mehr

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AGS 10/2022, Vergütung des ... / III. Vergütung der Terminsvertreter

1. Vereinbarte Vergütung nicht erstattungsfähig Das OLG München hat sodann darauf hingewiesen, dass gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur die auf der Grundlage des RVG angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts erstattungsfähig sind. Demgegenüber seien Rechtsanwaltskosten, die auf einer Honorarvereinbarung beruhten, bei der Kostenfestsetzung grds. nicht zu berü...mehr

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AGS 10/2022, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

Zutreffend ist, dass es für eine Kostenentscheidung nicht darauf ankommt, ob tatsächlich Kosten angefallen sind. Das ist vielmehr im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes verhält es sich dagegen anders. Eine solche Wertfestsetzung ist nur zulässig, wenn "sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wege aus der Krise / 9.3.1 Streitwertabhängige Vergütung

Die Kosten des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – und zwar unabhängig davon, ob der Vermieter einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt oder einen Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt ist. Die Gebühren richten sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit leg...mehr

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Wege aus der Krise / 9.3.3 Erfolgsabhängiges Honorar

Das BVerfG[1] hat entschieden, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars möglich sein muss, wenn besondere Umstände in der Person des Mandanten vorliegen, die ihn ohne Erfolgshonorar davon abhalten, seine Rechte zu verfolgen. Hierauf hatte der Gesetzgeber reagiert und im Jahr 2008 die gesetzlichen Voraussetzungen für das anwaltliche Erfolgshonorar geschaffen. Nach § 4a RVG...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des 11. Senats des Bay. VGH entspricht der weit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Zivil- und der Verwaltungsgerichte sowie auch der Kommentarliteratur. Grundsatz: Gegenstandswert entspricht dem Hauptsachewert Der Bay. VGH hat als Gegenstandswert für das Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren den Wert der Hauptsache angesetzt. Seine Entscheidun...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / III. Heraufsetzung des Streitwertes

Hier ist die Lage hinsichtlich des Rechtsschutzbedürfnisses umgekehrt als bei der Herabsetzung des Streitwertes. Für eine auf Heraufsetzung des Streitwertes gerichtete Gegenvorstellung des Klägers fehlte es grds. an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis deshalb, weil sich im Erfolgsfall die Gerichtsgebühren nach einem noch höheren Streitwert berechnen würden. Die Kostenla...mehr

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AGS 09/2022, Fragen und Lös... / II. Herabsetzung des Streitwertes

Wird die Herabsetzung des gerichtlich festgesetzten Streitwertes begehrt, ist hierdurch nur der Auftraggeber beschwert. Denn im Erfolgsfalle der Gegenvorstellung berechnen sich die im Berufungsverfahren anzusetzenden Gerichtsgebühren nach dem erstrebten geringeren Streitwert, was zu einer niedrigeren Kostenlast führt. Für eine auf Herabsetzung des Streitwertes gerichtete Geg...mehr

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AGS 09/2022, Forderungsüber... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Forderungsübergang auf die Staatskasse Jetzt sind auch die Bayern auf den allerneuesten Stand der Rspr. Soweit ersichtlich hat kein anderes OLG zur Vorschrift des § 59 RVG die Auffassung vertreten, gegen einen bedürftigen erstattungspflichtigen Gegner könne die Staatskasse den Forderungsübergang nicht geltend machen. Dem Familienrichter des AG Kaufbeuren ist es zu danken, ...mehr

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AGS 09/2022, Anwaltskosten ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BVerwG ist zuzustimmen. 1. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung Ob die im Vorabentscheidungsverfahren entstandenen Anwaltskosten erstattungsfähig sind und festgesetzt werden können, richtet sich nach dem Recht des vorlegenden Gerichts (EuGH EuR 1974, 57 auf Vorlage des BFH BFHE 106, 481 = NJW 1973, 440). Damit erstreckt sich die Kostenentscheidung des Au...mehr

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zfs 09/2022, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] Der VGH entscheidet über den Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts gemäß § 33 Abs. 1 RVG durch den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 33 Abs. 8 RVG). [2] Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Rechtsanwaltsgebühren in einem gerichtlichen...mehr