Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.10 Forderungsverzicht mit Besserungsschein

Rz. 66 Erfolgt der Forderungsverzicht mit Besserungsschein durch eine Person, die nicht Gesellschafter der übertragenden Körperschaft ist, ist in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft eine entsprechende Verbindlichkeit nicht zu erfassen. Die durch die Besserung bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht geht auf den übernehmenden Rechtsträger über. Erfüllt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück

Rz. 54 [Autor/Stand] In der Praxis wird der Steuerzahler einen Kaufpreis, der für das konkrete Bewertungsobjekt innerhalb eines Toleranzzeitraums um den Bewertungsstichtag erzielt worden ist, immer bei der Feststellung des Grundbesitzwerts geltend machen, wenn der Kaufpreis niedriger ist als der Wert, den das Finanzamt nach den typisierten Bewertungsmethoden anzusetzen hat. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung eines einzelnen Kaufpreises

Rz. 51 [Autor/Stand] Wird der gemeine Wert aus Unterlagen des Finanzamts abgeleitet, stellt sich die Frage, ob insoweit eine größere Anzahl von Vergleichskaufpreisen zur Verfügung stehen muss als bei der Ableitung durch den Gutachterausschuss. Da die Ermittlung von Vergleichspreisen zu den unmittelbaren Aufgaben eines Gutachteraus schusses gehört und hierbei die für die Verk...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / cc) Erfüllung des Zugewinns durch Sachwerte – ertragsteuerliche Folgen

Rz. 104 Der Zugewinnausgleichsanspruch ist ein auf Geld gerichteter Anspruch. Erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nicht "in Geld", sondern durch die Übertragung von anderen Vermögensgegenständen, ist dies eine "Leistung an Erfüllungs statt" (§ 364 BGB). Diese Übertragung von Sachwerten an Erfüllungs statt stellt aus ertragsteuerlicher Sicht grundsätzlich einen entgeltlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Mittelbare Geldschenkungen

Rz. 143 [Autor/Stand] In der Praxis stößt man mitunter auf Fälle, in denen geschenktes Vermögen (insb. Grundbesitz und/oder Beteiligungen) anschließend veräußert wurde. Erhält der Erwerber letztlich nur den Veräußerungserlös, kann der Zuwendungsvorgang als mittelbare Geldschenkung zu behandeln sein.[2] Dafür spricht jedenfalls der zeitnahe (Weiter-)Verkauf des Objekts, insb....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Grundsätze

Rz. 126 [Autor/Stand] Stichtagsprinzip: Meist ereignet sich die Geldübergabe vor der Anschaffung des Grundbesitzes, der Fertigstellung des Gebäudes oder dem Abschluss der Bauarbeiten.[2] Eigentlich[3] haben die Beteiligten damit schon eine steuerbare Geldschenkung ausgeführt (§§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG; §§ 516 Abs. 1, 518 Abs. 2 BGB – s. auch Rz. 23)[4] und spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einzelfälle.

Rn 273 Abmahnung betr den Entzug eines Teileigentums: Interesse des Rechtsinhabers am Erhalt und der übrigen Eigentümer am Abstellen von Belästigungen (BayObLG WuM 93, 211). Abmeierungsklage, Entziehung des Wohnungseigentums: idR der obj Verkehrswert (BGH NJW 06, 3428). Bei der Anfechtung ist wahre Ziel zu klären (BayObLG WuM 93, 211). Liegt das Ziel alleine in der Abwehr ei...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 216 Auch bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt immer zu klären, ob diese Teil eines steuerlichen Betriebsvermögens sind oder ob es sich gem. §§ 17, 20 EStG um im Privatvermögen gehaltene Anteile handelt. Für Anteile im Privatvermögen regelt § 17 Abs. 2 S. 5 EStG, dass der unentgeltliche Rechtsnachfolger die Anschaffungskosten fortführt; die Üb...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Vererbung von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 212 Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft übertragen, ist in ertragsteuerlicher Hinsicht in einem ersten Schritt zwingend zu klären, ob es sich bei diesem Personengesellschaftsanteil in steuerlicher Hinsicht um Betriebsvermögen oder um Privatvermögen handelt. Handelt es sich um steuerliches Betriebsvermögen, wird in Bezug auf den Anteil an der Personengesellschaf...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Realteilung von Privatvermögen

Rz. 229 Wenn sich die Miterben einer Erbengemeinschaft durch eine gegenständliche Aufteilung des Nachlasses über Privatvermögen auseinandersetzen, ist dies ertragsteuerlich grundsätzlich steuerneutral und ohne Auswirkungen, wenn zwischen den Beteiligten keine Ausgleichszahlungen geleistet werden.[205] Dies gilt für sämtliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitpunkt des Erbfalls zu...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Grundlagen

Rz. 239 Bei einem Großteil der Nachlässe sind die in ihm enthaltenen Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. Leistet in diesem Fall ein Miterbe Zahlungen an die anderen Miterben aus seinem eigenen Vermögen, um die Wirtschaftsgüter des Nachlasses (allein) zu erhalten, handelt es sich um eine Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlungen. Hierzu kommt es in der Praxis dann, wenn ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XLIII. Tierhaltung

Rz. 137 Der Wert für die Tierhaltung bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO wird durch das Gericht geschätzt. Dabei muss wieder aus der Sicht des Antragstellers entschieden werden. Verlangt der Vermieter die Abschaffung eines Haustieres, so gilt dessen Interesse an der Abschaffung. Denkbare Grundlagen dafür sind die Höhe von entstandenen oder dro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorrang von Vergleichspreisen des Gutachterausschusses

Rz. 33 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung von Grundbesitzwerten nach dem Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Lediglich nachrangig kann das zuständige Finanzamt nach Rz. 12 S. 7 AEBew JStG 2022[2] geeignete Vergleichspreise aus anderen Kaufpreissammlungen als nach § 195 BauGB berücksichtigen oder auf d...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 10. Unterschied zwischen dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

Rz. 244 Während das dingliche Vorkaufsrecht sowohl für den ersten Verkaufsfall als auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden kann, besteht das schuldrechtliche Vorkaufsrecht grundsätzlich nur für einen Verkaufsfall.[190] Die im Schuldrecht bestehende Vertragsfreiheit lässt es aber zu, ein Vermächtnis über ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht in der Weise zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Literatur

Brüggemann, Update: Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichs- oder Sachwertverfahren, ErbBstg 2019, 175; Cavin, Immobilienbewertung in der notariellen Praxis – insbesondere aus Perspektive des GNotKG und des BewG, RNotZ 2023, 485; Dickhöfer, Bewertung eines Einfamilienhauses im Vergleichswertverfahren bei mittelbarer Grundstücksschenkung, EFG 2020, 1198; Figatowski, Geri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kauf-, Miet- und Pachtpreissammlungen (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 1 BewG haben Eigentümer von Grundbesitz der Finanzverwaltung auf Anforderung alle Angaben zu machen, die für die Sammlung von Kauf-, Miet- und Pachtpreisen gebraucht werden. Eigentümer i.S. dieser Vorschrift sind auch die wirtschaftlichen Eigentümer, denen der Grundbesitz bewertungsrechtlich zuzurechnen ist (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 19 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Andere Anschaffungsfälle

Rz. 136 [Autor/Stand] Grundsätzlich kann der Erwerb eines Grundstücks – bei entsprechender Zweckbindung[2] – auch auf andere Weise vermittelt werden. Rz. 137 [Autor/Stand] Beispiele: Durch (Weiter-)Abtretung eines Übereignungsanspruchs, wenn der Zessionar im Verhältnis zum Zedenten nur die Erfüllung herbeiführen, nicht aber seinerseits in anderer Weise über den Anspruch verfüg...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vergleichswertverfahren

Rz. 165 Eine Bewertung im Vergleichswertverfahren ist nur möglich, wenn "Vergleichsgrundstücke" oder geeignete Vergleichsfaktoren bekannt sind (§ 183 BewG). Rz. 166 Die Vergleichspreise werden aus einer ausreichenden Anzahl von tatsächlich realisierten Kaufpreisen ("Vergleichsgrundstücke") ermittelt. Eine Ableitung anhand der Vergleichspreise erfolgt nur, wenn die Vergleichsg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Für Vereine und andere Körperschaften bestehen insbesondere folgende praxisrelevante steuerrechtliche Anzeigepflichten: Eine faktische (nicht formalrechtliche) Anzeigeverpflichtung ergibt sich bei Gründung des Vereins/der Körperschaft aus § 60 a AO (Anhang 1b): Die formellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung (wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Bereicherung durch Verringerung von Schulden

Rz. 30 [Autor/Stand] Beim Forderungsverzicht kommt es durch Wegfall oder Verringerung von Schulden bzw. Belastungen zu einer steuerbaren Vermögensmehrung.[2] Bereichert wird der Schuldner grundsätzlich nur durch Schulderlass (§ 397 Abs. 1 BGB);[3] dies setzt den "unmissverständlichen rechtsgeschäftlichen Willen des Gläubigers voraus, auf (seine) Forderung zu verzichten."[4] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Werbungskosten (Nr 4).

Rn 20 Gemäß § 82 II Nr 4 SGB XII können von dem Einkommen die mit der Erzielung von Einkommen verbundenen Ausgaben – Werbungskosten – abgezogen werden. In erster Linie sind dies die Fahrtkosten zur Arbeit. Nach aktueller BGH-Rspr ist mit den Sätzen des § 3 VI Nr. 2a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII zu rechnen. Hiernach können – sofern keine öffentlichen Verkehrsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 51 Der Vollstreckungsgläubiger muss die zu pfändende Sache oder das zu pfändende Tier selbst unter Eigentumsvorbehalt verkauft haben und gerade wegen einer gesicherten Geldforderung aus dem Verkauf vollstrecken. Der Eigentumsvorbehalt muss so vereinbart sein, dass er sich lediglich auf das verkaufte, unter Eigentumsvorbehalt übereignete Objekt erstreckt und mit der Kaufpr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteidisposition.

Rn 18 Beruht der Schiedsspruch auf einem ordre public-Verstoß des Schiedsgerichts, kann der Antragssteller lediglich die tw Aufhebung des Schiedsspruchs beantragen, wenn mit der Teilaufhebung der ordre public-Verstoß vollständig beseitigt ist. Insoweit ist sein rechtliches Interesse an der teilweisen Aufrechterhaltung des Schiedsspruchs anzuerkennen. Das hat der BGH für eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Negative Werbungskosten/negative Einnahmen

Rn. 142 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Tatbestand und Rechtsfolgen der sog negativen WK sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rspr des BFH anerkannt, vgl BFH v 14.12.1999, IX R 69/98, BStBl II 2000, 197. Nach der Rspr des BFH und der hM in der Literatur sind zurückgezahlte (erstattete) WK, dh WK, die infolge der (teilweisen) Aufhebung des den Aufwendungen zugrunde liegenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wortlaut der ImmoWertV 2021

Rz. 21 [Autor/Stand] Die §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021[2] haben folgenden Wortlaut: „§ 24 Grundlagen des Vergleichswertverfahrens (1) Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen im Sinne des § 25 ermittelt. Neben oder anstelle von Vergleichspreisen können insbesondere bei bebauten Grundstücken ein objektspezifisch angep...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entgeltliches Ausscheiden

Rn. 54 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto gem § 167 iVm § 171 Abs 1 HGB nF ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und geht das negative Kapitalkonto entgeltlich auf einen oder alle bisherigen Gesellschafter nach § 738 BGB mit zusätzlicher Abfindung oder an Dritte gegen ein zusätzliches Entgelt, entsteht beim ausscheidenden Ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Sachwertverfahren

Rz. 11 [Autor/Stand] Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG vorliegen und statt des grundsätzlich anzuwendenden Ertragswertverfahrens das Sachwertverfahren anzuwenden ist, ist eine Frage der Wertverhältnisse, für die auf die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 abzustellen ist. Hierzu gehört auch das Merkmal der "wesentlichen Unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geldbetrag für ein Ersatzstück.

Rn 4 Die Bemessung des Geldbetrags hat zu berücksichtigen, dass der Schuldner nach Verwendung des Geldes so stehen soll, wie er bei der Lieferung eines Ersatzstückes stehen würde. Daher ist nicht nur der reine Kaufpreis, sondern ggf auch der notwendige Betrag für Transport-, Montage- oder andere Nebenkosten zur Verfügung zu stellen (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; Musiel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tatsächliche Belastung des Erwerbers

Rz. 407 [Autor/Stand] Gegenleistung(sverpflichtung)en sind nur dann beachtlich, wenn und soweit sie den Erwerber tatsächlich belastet. Dies entspricht konsequent dem Bereicherungsprinzip, wonach nur reale Vermögensmehrungen und grundsätzlich nicht schon hierauf gerichtete Ansprüche schenkungsteuerlich erfasst werden (s. Anm. 11). Rz. 408 [Autor/Stand] Bei bedingten Gegenleist...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 3. Abtretungsklauseln

Rz. 148 Eine weitere Gestaltungsoption, die zur Erhöhung der Flexibilität auch ergänzend zur Vereinbarung von Einziehungsklauseln treten kann, liegt in der Statuierung von Abtretungsverpflichtungen der Erben, die nicht zum zulässigen Gesellschafterkreis gehören. Rz. 149 Die Satzung kann die Erben verpflichten, die Anteile an bereits konkret benannte Personen zu übertragen, et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufrechnung mit einer Gegenforderung (Abs 1).

Rn 3 Der Beklagte muss die Aufrechnung mit einer gg die Klageforderung gerichteten Gegenforderung geltend gemacht haben. Ob es sich um eine inkonnexe oder konnexe Gegenforderung handelt, ist unerheblich, aber für die Ermessensausübung von Bedeutung (Rn 9 f). Die Erklärung der Aufrechnung ist unverzichtbar (BGHZ 103, 362, 368), bloße Ankündigung reicht nicht aus. Der Wortlaut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertbemessung.

Rn 37 Anzusetzen ist regelmäßig der objektive Verkehrswert der Leistung am Erfüllungsort, also nicht der Wert der tatsächlichen Nutzung, doch muss dabei den Umständen des Einzelfalls angemessen Rechnung getragen werden. Bezieht der ArbN Sachleistungen zu vergünstigten Mitarbeiterkonditionen, ist deren Wert monatlich zu ermitteln und nachlaufend im Folgemonat als Sachbezug zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 10 Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/91]: Goldbarren). Ein ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 16 [Autor/Stand] Beantwortet der Steuerpflichtige die Anforderung durch die Finanzbehörde nicht, kann ein Zwangsgeld nach § 328 ff. AO gegen ihn festgesetzt werden. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO ist nicht zulässig, weil nach § 229 Abs. 1 BewG keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern nur zur Mitteilung von Informationen best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 18 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren entspricht vom Grundgedanken her den Regelungen der ImmoWertV 2021.[2] Bei der Verkehrswertermittlung kann das Vergleichswertverfahren nach § 6 ImmoWertV 2021[3] und Rz 6.(1).2 der Anwendungshinweise zur Immobilienwertermittlungsverordnung [4] bei bebauten und unbebauten Grundstücken angewandt werden, wenn eine ausreichende Anz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 98. Kraftfahrzeug.

Rn 179 Bei Klage auf Herausgabe ist nach § 6 der Verkehrswert zu schätzen; bei privatem Kl kommt es auf den im Privatverkauf erzielbaren höheren Wert an. Im Streit um den Kfz-Brief ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; Basis ist der Verkehrswert des Kfz, von dem ein Bruchteil genommen wird (Ddorf MDR 99, 891: 33 %; LG Augsburg JurBüro 01, 143: 50 %)....mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / V. Vor- und Nachteile

Rz. 73 Zwangsläufig entsteht durch die Vor- und Nacherbschaftslösung eine Erbengemeinschaft, an der das behinderte Kind als Miterbe beteiligt ist.[208] Die Erbauseinandersetzung kann schwierig werden.[209] Keinesfalls darf der Fehler unterlaufen, dass das behinderte Kind seinen belasteten Erbteil an den Miterben verkauft, also ein Erbschaftskauf i.S.d. § 2371 ff. BGB. Für de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 183 BewG enthält die Bewertungsregelungen für das Vergleichswertverfahren. Danach orientiert sich das Vergleichswertverfahren an Kaufpreisen für Vergleichsgrundstücke, die vorrangig von den Gutachterausschüssen mitgeteilt werden. Anstelle von derartigen Preisen kann der gemeine Wert unter Berücksichtigung von Vergleichsfaktor und für geeignete Bezugsein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.4 Exkurs: Veräußerung von Anteilen an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) dürfen die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten (s. AEAO Nr. 22 zu § 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Anhang 2). Auch vom BFH wurde im Beschluss vom 12.10.2010 (DStR 2011, 20) die Auffassung vertreten, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Typisierende Wertermittlung

Rz. 29 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren des Bewertungsgesetzes trägt einer typisierenden Wertermittlung Rechnung. Die Tatsache, dass nach dem Wortlaut des § 183 Abs. 1 BewG bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens Kaufpreise von Grundstücken herangezogen werden dürfen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück "...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Abnahme.

Rn 33 der Kaufsache nach § 3. Interesse des Kl an der Besitzbefreiung insb mit Blick auf Lagerkosten (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 499; Bambg JurBüro 94, 361: 1/10 des Kaufpreises; AG Osnabrück JurBüro 01, 144; § 6 Rn 1), bei Werk Bruchteil des Werklohns (BGH aaO; KG JurBüro 60, 166); bei Zusammentreffen mit Zahlungsklage kann wirtschaftliche Identität bestehen (§ 5 Rn 4 ff); ReS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Streitige Hilfsaufrechnung.

Rn 25 Verteidigt sich der Beklagte hilfsweise mit einer Aufrechnung und bestreitet der Kl die Aufrechnungsforderung, so wirkt die Aufrechnung streitwerterhöhend, soweit darüber eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht (§ 45 III GKG). Wird die Klage mangels Bestehens der Klageforderung abgewiesen, erhöht sich der Wert nicht; der Kl hat die Kosten des Verfahrens (Wert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Forderungen.

Rn 47 Dem Antragsteller zustehende Forderungen sind Vermögenswerte, die einzusetzen sind. Die Realisierbarkeit der Forderung ist im Einzelfall zu prüfen. Ist die Durchsetzung der Forderung noch offen, so kann ihr Einsatz auch nicht als zumutbar angesehen werden. Teilweise wird hier als Zeitpunkt des Beginns von Zahlungen auf PKH der rkr Abschluss des Verfahrens gewählt, in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 166. Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gg Übereignung des Fahrzeugs und erstreb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich von § 29 BewG beschränkt sich auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz. Faktisch haben damit § 29 Abs. 1 und 2 BewG aktuell keinen Anwendungsbereich mehr. Eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes ist mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen auch für Fortschreibungen und Nachfeststell...mehr

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zfs 08/2025, zfs Aktuell / 3.1 Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum

Am 18.7.2025 ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl 2025 I Nr. 161 v. 18.7.2025). Es sieht vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreibe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 161. Willenserklärung.

Rn 267 Wenn Klageziel die Abgabe einer WE ist, wird nach § 3 bewertet (Kobl ZMR 02, 346); andere Normen wie § 6 sind nur einschlägig, wenn die WE unmittelbar eine dort geregelte Rechtsänderung zur Folge hat (BGH MDR 02, 295: § 3 bei Klage auf Zustimmung zur Auflassung; OLGR Jena 98, 350: § 6 bei Auflassung). Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Kl an der Abgabe (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr