Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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§ 12 Anhang / g) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.12: Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulden _________________________ % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / k) Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 16 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.16: Doppelverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitverschulde...mehr

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§ 12 Anhang / m) Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.18: Doppelverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR Mitversc...mehr

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§ 12 Anhang / o) Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.20: Doppelverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente _________________________ EUR, Mitvers...mehr

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§ 12 Anhang / a) Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung)

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.23: Alleinverdiener mit 1 Kind (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, ein Kind, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / q) Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung)

Rz. 22 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.22: Doppelverdiener ohne Kind (ohne Mithaftung/mit Vermögensbildung) Ehemann verstirbt, Doppelverdiener, keine Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, Nettoeinkommen Witwe (Ehefrau) _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Witwenrente ____________________...mehr

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§ 12 Anhang / c) Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.25: Alleinverdiener mit 2 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, zwei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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§ 12 Anhang / e) Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung)

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.27: Alleinverdiener mit 3 Kindern (ohne Mithaftung) Ehemann (Vater) verstirbt, Alleinverdiener, drei Kinder, Nettoeinkommen Ehemann _________________________ EUR, fixe Kosten _________________________ EUR, Waisenrente _________________________ EUR, Mithaftung 0 % Lösung:mehr

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ZErb 01/2026, Vorabentschei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 (ABl 1994, L 1, S. 3) in der durch das Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (ABl 2007, L 221, S. 15) geänderten Fassung (im Folgenden: EWR-Abkommen). Es ergeht im Rahmen eines Rech...mehr

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§ 12 Anhang / II. Fixkostenliste

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Fixkostenliste I. Monatliche Aufwendungen für Wohnung (Liste alphabetisch geordnet)mehr

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§ 12 Anhang / I. Beispiel – Schmerzensgeldbezifferung

Rz. 1 Sämtliche Angaben dienen lediglich einer beispielhaften Darstellung. Insbesondere die stichpunktartige Darstellung des Verletzungsbildes und der entsprechenden Therapien wurden sehr stark verkürzt dargestellt. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Schmerzensgeld: 1.300.000,00 EUR zzgl. immaterieller Zukunftsschadensvorbehalt Nachfolgend erhalten...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Erstellen einer Nachricht

Rz. 30 Auch das Erstellen einer Nachricht ist recht einfach. Sofern das Recht "Nachrichten erstellen" für den Mitarbeiter freigegeben ist, kann unter Nachrichten ein neuer Schriftsatz für die Signierung durch den RA vorbereitet werden. Rz. 31 Im sich nun öffnenden Fenster werden alle Attribute der Nachricht übersichtlich dargestellt. Rz. 32 Im Empfängerbereich muss über Klicke...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / a) Ansprüche des Witwers, wenn die nicht erwerbstätige Hausfrau verstirbt

Rz. 117 Dieses o.g. 5-Stufen-Modell soll nun anhand eines Beispiels durchgerechnet werden. Im Anhang ist das entsprechende Blanko-Muster abgedr. (Anhang siehe § 12 Rdn 35), welches der Anwalt nur noch kopieren muss und für seinen Sachverhalt verwenden kann.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Einleitung

Rz. 24 Die einzelnen Unterhaltsberechnungen führen in der Praxis oft zu Problemen. Daher enthält dieses Buch eine Beispielsammlung (siehe Rdn 58 ff.), in der alle gängigen Probleme jeweils konkret an einem Beispiel durchgerechnet sind. Ferner enthält das Buch Blanko-Muster im Anhang (siehe § 12 Rdn 4 ff.), damit der Anwalt, der die Ansprüche seiner Mandantin oder seines Mand...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS

58. Aktualisierung Die 58. Ergänzungslieferung (Januar 2026) umfasst folgende Inhalte: Teil A: IFRS 9 Finanzinstrumente (Financial Instruments) Teil C: Anhang I Checkliste für angabepflichtige Informationenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 51a bezweckte die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellte sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt wurden. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Aussehen einer E-Mail-Bewerbung

Rz. 13 Immer wieder stellt sich die Frage, wie eine E-Mail-Bewerbung aussehen soll. Vom Grundsatz her gilt: wie eine "normale" Bewerbung, nur in elektronischer Form. Die E-Mail selbst kann dabei bereits das eigentliche Anschreiben darstellen oder es wird als Anhang der E-Mail beigefügt. In diesem Fall wird nur ein kurzer E-Mail-Text verfasst und auf die Anlagen verwiesen. Au...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.2 Mitglieder von Organen EU-mitgliedsstaatlicher Kapitalgesellschaften

Mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung in Deutschland beschäftigter Mitglieder von Organen einer ausländischen Kapitalgesellschaft hat sich das Bundessozialgericht befasst.[1] Dabei ging es konkret um die versicherungsrechtliche Beurteilung eines Mitglieds des Board of Directors (BoD) einer irischen Kapitalgesellschaft in Form einer private limited company in seiner Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten (§ 51 Abs 4 Nr 1b und 1c EStG)

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten zu Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024 Nr 387 wurde der Umfang der zu übermittelnden Daten wesentlich erweit...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / E. Tipps zur Aktenführung beim Personen(groß)schaden

Rz. 10 In diesem Kapitel soll die Aktenführung bei der zivilrechtlichen Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen eines Geschädigten im Vordergrund stehen. Die Aktenführung in benachbarten Rechtsgebieten ist nicht Gegenstand dieser Darstellung. Gleichfalls kann für das Erstgespräch mit dem Mandanten auf diverse Checklisten in der Literatur verwiesen werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verkauf von Waldgrundstücken

Rn. 9d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zur Frage, wann die Veräußerung von Waldflächen aus einer bestehenden Bauernwaldung bzw aus einem Nachhaltsbetrieb die Merkmale einer Teilbetriebsveräußerung erfüllen, s § 14 Rn 56 ff (Mitterpleininger). Bzgl der Aufteilung eines einheitlichen Veräußerungserlöses auf die einzelnen mitveräußerten WG (Waldboden, Bestockung, Wege, Gebäulichkeit...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 3. Versandmöglichkeit 1: Mit Hilfe der qualifiziert elektronischen Signatur ("qeS")

Rz. 45 Das qualifiziert elektronische Signieren erfolgt im beA selbst und ist relativ einfach. Der zu signierende Anhang ist per Haken auszuwählen, inhaltlich durch Nutzung des "Anzeigen"-Buttons zu prüfen und anschließend mit Hilfe des "Signieren"-Buttons durch einen Anwalt qualifiziert elektronisch zu signieren. Rz. 46 Praxistipp: Für den Signier- und Nachrichtenerstellungs...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / III. Aufbewahrungspflichten bei E-Rechnungen

Rz. 47 Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Rechnungen in Papierform (acht Jahre). Die Belege sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist zu archivieren. Die folgenden Grundsätze müssen bei der Aufbewahrung elektronischer Belege beachtet werden: Die elektronischen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Rückstellungen im Personalb... / Zusammenfassung

Überblick Die Personabteilung hat regelmäßig Rückstellungen an die Finanzbuchhaltung zu melden. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verluste, die am Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Entstehung, der Höhe und dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Insofern unterscheiden sie sich auch von Verbindlichkeiten. Denn bei Verbindlichkeiten sind die Höhe und der Zeitp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ansprüche bei Tötung / 1. Allgemeines

Rz. 58 Zunächst werden in den Beispielfällen komplett die Konstellationen durchgerechnet, in denen eine Alleinverdienerehe vorliegt – Fälle unter 3a–h (siehe Rdn 60–67). Danach werden die Fälle durchgerechnet, in denen von einer Doppelverdienerehe ausgegangen wird – Fälle unter 3i–p (siehe Rdn 68–75). Hieran schließen sich die Fälle an, in welchen nicht die Witwe oder der Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, Köhler/Feddersen, UWG - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer und Prof. Dr. Inge Scherer. 44. neu bearb. Aufl., 2026. C.H. Beck, München. XLIII, 3061 S., 225,00 EUR Die Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG berücksichtigt bereits den Regierungsentwurf vom 3.9.2025 zur Umsetzung der sog. EmpCo-Richtlinie – Empowering Co...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld ersetzt das wegen einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung zulasten der Krankenkasse (z. B. voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung) ausgefallene und zuvor regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Entgeltersatzfunktion). Es wird aus den entsprechenden Einnahmen berechnet, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung von Sicherheiten

Tz. 141 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Bilanzierung von als Sicherheit gestellten, nicht in bar hinterlegten Vermögenswerten (bspw. Wertpapiere) hängt davon ab, ob und inwieweit der Sicherungsnehmer in der Lage ist, frei über die Vermögenswerte zu verfügen – sie also verkaufen oder weiterverpfänden darf – und ob der Sicherungsgeber ausgefallen ist. Der IASB regelt folgende Fa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.3 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterie- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage bei der 1-%-Methode nur mit 50 % angesetzt.[1] Die Halbierung des Bruttolistenpreises führt im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % und wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umw in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Die nach § 17 Abs 2 S 1 UmwG der Anmeldung einer Umw beizufügende Schluss-Bil kann au...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / h) Exkurs: Richtige Einbeziehung von Vergleichsentscheidungen mit Rentenbaustein

Rz. 29 In der deutschen Schmerzensgeldpraxis wird in den meisten Fällen ein reiner Einmalbetrag zugesprochen, der sämtliche – auch künftige – immaterielle Folgen abdecken soll. Mitunter jedoch entscheiden Gerichte zusätzlich auf eine sogenannte Schmerzensgeldrente (vgl. BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, BGHZ 18, 149), wenn die Schädigung ein stetig wiederkehrendes oder ko...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / gg) Kettenbefristung

Rz. 205 Die Gerichte dürfen sich bei der Befristungskontrolle nicht auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds beschränken. Sie sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen. Die Beachtung von § 5 Nr. 1 Buch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.4 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Die Kürzung um die Kosten für das Batterien- und Speichersystem ist für die Jahre 2019 bis 2021 ausgesetzt. Stattdessen wird der Bruttolistenpreis für Anschaffungen ab 2019 halbiert.[1] Im Ergebnis führt dies zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 %. Die Steuererleichterung wird für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden wird in der Praxis häufig unterschätzt. Tatsächlich erfordert sie vertiefte Kenntnisse in einer Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das allgemeine zivilrechtliche Haftungsrecht, das Verkehrsrecht, die Produkthaftung, die Arzthaftung, das Medikamenten- und Medizinproduktehaftungsrecht, die Tierhalterhaftung, das Luftfahrtrecht, das ...mehr

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zfs 01/2026, Umschreibung e... / 2 Aus den Gründen:

[15] “… Die zulässige Berufung ist unbegründet. Der Kl. hat weder Anspruch auf die mit seinem Hauptantrag begehrte Verpflichtung der Bekl. zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen ("Umschreibung" seiner albanischen Fahrerlaubnis) gemäß § 31 Abs. 1 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geä. durch VO v. 2.10.2024 (BGBl I Nr. 299), noch ...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / 4. Individuelle Tätigkeit

Rz. 175 Ganz entscheidend bei der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ist, dass der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit oder seinen Beruf beschreiben muss. Es geht nicht allgemein um ein Berufsbild, sondern um den individuell und konkret ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers. Praxistipp Verkehrt wäre, wenn der Anwalt allgemeine Betrachtungen zu dem Beruf des Malers machen würde,...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 685 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.58: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _________________________ (Name, Vorname) _________________________ (Straße, Hausnummer) _________________________ (PLZ, Ort) _________________________, den _________________________ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2026, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Handbuch Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken/Heinrich Hellstab/Joseph Dörndorfer/Ingeborg Asperger. 25. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. 564 S., 189,00 EUR Wenn ein Werk zu einem Spezialgebiet wie dem der Kostenfestsetzung bereits in der 25. Auflage erscheint, belegt dies den Erfolg der Konzeption. Das in dieser Form konkurrenzlose Standardwerk befasst sich in allen Einzelheiten mit den prozess...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kanzleiorganisation / b) Signatur von Schriftsätzen

Rz. 125 Die durch das beA vorgenommene elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift des Rechtsanwalts entsprechen und zum Nachweis der Authentizität und Integrität dienen. Die Signatur wird als eigene zusätzliche Datei mit der Datenbezeichnung ".p7s" zu den Originaldateien abgelegt, sodass Sie nach dem Signieren zwei Anhänge in Ihrer beA-Nachricht vorfinden.mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / c) Dateibezeichnung von Schriftsätzen

Rz. 126 Bei der Bezeichnung Ihrer Schriftsätze sollten Sie folgendes beachten:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Allgemeines

Rz. 262 Bei der elektronischen Akte geht es darum, unterschiedliche Informationsobjekte (wie z.B. ein- und ausgehende Post) so miteinander zu verknüpfen, dass der Benutzer durch einen Blick in die elektronische Akte eine ganzheitliche, vorgangsbezogene Sicht auf alle relevanten Informationen bekommt. Elektronische Akten gleichen dabei hinsichtlich ihrer Struktur oftmals der p...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtätigkeit / 2.1 Arbeitszeitrecht EG-Recht

Für alle innergemeinschaftlichen Beförderungen auf Personen- oder Lastkraftwagen (leer oder beladen) auf öffentlichen Straßen findet die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15.3.2006[1] Anwendung. Diese Verordnung gilt für die Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, die Personenbeförderung mit Fahr...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / cc) OLG Hamm, Urt. v. 25.1.2006

Rz. 136 Schließlich hatte das OLG Hamm (zfs 2006, 335 ff.) dargelegt, dass der Ausschluss dann greife (§ 2 IV AUB 94), wenn der Unfall und seine psychischen Folgen quasi nur Auslöser einer bereits, wenn auch nur latent vorhandenen, psychischen Erkrankung sind. Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte sich der Kläger beim Abkuppeln eines Anhängers schwer verletzt. Der Kläger k...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / a) Allgemeines

Rz. 119 Seit dem 1.1.2022 besteht die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Postfaches für Anwälte in Bezug auf die Kommunikation mit den Gerichten in Deutschland. Besonderes Augenmerk sollte deshalb auch auf Postein- und -ausgänge in diesem Bereich gelegt werden. Jeder Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin hat somit eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass Po...mehr