Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.1.4 Steuerliche Zurechnung nach § 39 AO

Insbesondere beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt stellt sich die Frage, ob durch die Übergabe einer beweglichen Sache unter Eigentumsvorbehalt auf die kaufende Person dieser Gegenstand ihr bereits nach § 39 AO für das Steuerrecht zuzurechnen ist, oder ob dieser Gegenstand noch bei der verkaufenden Seite zu erfassen ist, solange sie noch formal-rechtlich das Eigentum daran hat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.2 Disagioauflösung: Linear oder Zinsstaffelmethode

Das Handelsrecht schreibt eine "planmäßige Abschreibung" des Disagios über die Laufzeit ohne Vorgabe einer bestimmten Methode vor. Es empfiehlt sich, die Verteilung entsprechend der Kapitalinanspruchnahme des Darlehens vorzunehmen. Bei Fälligkeitsdarlehen (Kredite ohne Tilgungsleistungen während der Laufzeit) entspräche dies einer linearen Verteilung, bei Tilgungsdarlehen (Kr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität im Unternehmen / 3 Der Fahrzeugpool

Ein Fahrzeugpool schafft ideale Voraussetzungen, um E-Mobilität in Unternehmen zu nutzen, weil er wie beim Car-Sharing Fahrzeug und Fahrer/Nutzer voneinander trennt. Der Pool kann individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden. Neben dem Austausch der konventionellen Fahrzeuge durch elektrische Antriebe kann es sinnvoll sein, auch alternative ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.2.2 Zinsstaffelmethode

Im Rahmen der Zinsstaffelmethode wird für die Ermittlung der Jahresabschreibung das Disagio durch die Summe der arithmetischen Reihe der Abschreibungsjahre dividiert und anschließend für das entsprechende Jahr mit der Restlaufzeit multipliziert. Disagio x Abschreibungsjahr in umgekehrter Reihenfolge : Summe der arithmetischen Reihe der Abschreibungsjahre Die Summe der arithmet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.2.1 Lineare Methode

Bei der Ermittlung der Jahresabschreibungen nach der linearen Methode wird das Disagio durch die Laufzeit des Darlehens dividiert. Jahresabschreibung = Disagiobetrag : Laufzeit (Jahre) Sofern für das Darlehen eine (kürzere) Zinsbindungsfrist vereinbart wurde, kann diese handelsrechtlich für die planmäßige Abschreibungsermittlung herangezogen werden. Steuerlich ist die Verteilu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.3 Vorzeitige Disagioauflösung

Sowohl das Handels- als auch das Steuerrecht sehen grundsätzlich keine außerplanmäßigen Abschreibungen oder Teilwertabschreibungen vor. Eine Ausnahme besteht im Falle einer vorzeitigen Darlehenstilgung. Dies gilt ebenso, wenn das Darlehen durch den Gläubiger erlassen wird. In diesen Fällen ist die verbleibende Disagioabgrenzung in vollem Umfang Zinsaufwand der Periode.[1] Lie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 5 Kündigung eines Darlehens – Behandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Annuitätendarlehen mit vertraglicher Zinsfestschreibung können in der Regel nicht ohne Weiteres ordentlich gekündigt werden. Sollte der Darlehensnehmer auf eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags bestehen, so kommen die Kreditinstitute diesem Verlangen meist nach. In einem solchen Fall wird dann jedoch in der Regel die sogenannte "Vorfälligkeitsentschädigung" fällig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.3 Die Energie- und Klimabilanz der E-Mobilität

Elektroautos sind lokal emissionsfrei und gelten als alternativer Antrieb, der für die Energiewende und den Klimaschutz im Verkehr von zentraler Bedeutung ist. Wenn der Verkehr die im Klimaschutzplan 2050 formulierten Sektorziele für 2030 einhalten und bis zu diesem Jahr weitestgehend klimaneutral sein soll, dann müssen Elektrofahrzeuge bereits im Jahr 2030 mehr als die Hälf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.1 Auflösung des Disagios über die Laufzeit

Die Bilanzierungsvorschriften für Disagios in der Handelsbilanz und Steuerbilanz unterscheiden sich. Das Handelsrecht behandelt das Disagio als Sonderposten. Es bietet dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, das Disagio als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren oder es sofort gewinnwirksam als Aufwand zu verbuchen. Sofern eine Aktivierung als Rechnungsabgrenzungsposten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 4 Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs

Der Zeitpunkt des Abzugs der Betriebsausgaben ist abhängig von der Aufwendungsart und der Gewinnermittlungsart. Bei Einnahmenüberschussrechnern [1] ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung maßgebend,[2] d. h. der Verlust der tatsächlichen Verfügungsmacht. Bei bilanzierenden Unternehmen richten sich die Aufwendungen nach der wirtschaftlichen Verursachung. Der Betriebsausga...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 1.1 Betriebliche Veranlassung

Betriebsausgaben sind Aufwendungen mit betrieblicher Veranlassung. Unter Aufwendungen fallen i. d. R. "gezahlte Ausgaben", ebenso betriebliche Sachaufwendungen wie z. B. Veräußerung, Tausch, unentgeltliche Zuwendung, Verlust sowie betrieblicher Forderungsausfall. Außerdem können Anschaffungs- und Herstellungskosten als Betriebsausgaben in voller Höhe, z. B. geringwertige Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 2.2 Aufwendungen nach Betriebsbeendigung

Nach Betriebsbeendigung sind Aufwendungen i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst. Mit der Aufgabe bzw. dem Ende des Betriebs sollen auch die betrieblichen Geschäftsvorfälle enden. Somit ist ein Betriebsausgabenabzug grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen sog. nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Nachträgliche Betriebsa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem sog. Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten und die en...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Leitsatz 1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Übliche und nicht übliche Abschreibungen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Soweit Änderungen des Werts auf Abschreibungen zurückgehen, sind sie nur insoweit einzubeziehen, als sie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen nicht überschreiten (§ 277 Abs. 2 Halbs. 2). Die darüber hinausgehenden Abschreibungen (sog. Mehrabschreibungen) sind unter dem Posten Nr. 7b zusammen mit auf andere Posten des Umlaufvermögens vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres

Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertminderungen unter den kumulierten Abschreibungen zu erfassen. Mit dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Änderungen in den Abschreibungen (Abs. 3 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 184 [Autor/Zitation] Wenn in einem GJ keine Abgänge zu verzeichnen sind, wäre der Ausweis in einer Davon-Spalte oder die Untergliederung der kumulierten Abschreibungen in Abschreibungen des GJ und Abschreibungen der Vorjahre sachlich zutreffend. Die Vergleichbarkeit mit Vor- und Folgejahren, in denen Abgänge vorliegen, wäre jedoch insoweit eingeschränkt; diese Methode wir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abschreibungen des Geschäftsjahres (Abs. 3 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 183 [Autor/Zitation] Neben den kumulierten Abschreibungen sind die Abschreibungen des GJ gesondert anzugeben (Abs. 3 Satz 3 Nr. 2). Der Ausweis im Anhang hat in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung zu erfolgen. Um Doppelerfassungen zu vermeiden, wird es daher idR zweckmäßig sein, eine zusätzliche Spalte hierfür im Anlagespiegel einzurichte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XI. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten (Abs. 2 Nr. 7b)

1. Allgemeines Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7b erfasst nicht alle Abschreibungen auf VG des Umlaufvermögens, sondern nur den Teil, der über die üblichen Abschreibungen hinausgeht (sog. Mehrabschreibungen). Unternehmen, die das GKV anwenden, müssen folglich die Abschreibungen auf Posten des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2) in übliche und unübliche trennen. Da es beim U...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Außerplanmäßige Abschreibungen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 55 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 3 Satz 1 verlangt, außerplanmäßige Abschreibungen auf VG des Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 Satz 5 und 6) gesondert in der GuV auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Solche Abschreibungen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung verpflichtend (§ 253 Abs. 3 Satz 5). Bei Finanzanlagen können diese auch bei voraussichtlich nicht dauernder...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.1 Planmäßige Abschreibungen

Tz. 139 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Planmäßige Abschreibungen an Abschlussstichtagen sind mitunter gemäß IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" zu ermitteln. IAS 16.48 bestimmt, dass die Abschreibungen jeder Periode – somit auch einer Zwischenberichtsperiode – als Aufwand zu erfassen sind, sofern sie nicht den Buchwerten anderer Vermögenswerte zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besondere Angaben zu Abschreibungen

Rz. 140 [Autor/Zitation] Zu Abschreibungen, die den Stempel des Außergewöhnlichen tragen, sind teils für die Bilanz, teils für die Gewinn- und Verlustrechnung oder den Anhang besondere Angaben vorgeschrieben: Nach § 277 Abs. 3 Satz 1 sind Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 in der GuV gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben; Änderungen von Abschreibungsmethoden gehör...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einbeziehung von Abschreibungen und Inventurunterschieden

Rz. 91 [Autor/Zitation] Zum Aufwand nach Nr. 5a rechnen grds. auch Abschreibungen und Inventurunterschiede. Müssen oder dürfen Abschreibungen aufgrund der Bestimmungen in § 253 Abs. 3 vorgenommen werden (zB wegen niedrigerer Wiederbeschaffungswerte, fehlender Verwendungsmöglichkeit, Beschädigungen, Schwund), so führen diese unbeschadet dessen, dass die entsprechenden VG noch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVI. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (Abs. 2 Nr. 12)

Rz. 167 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 12 umfasst alle Abschreibungen auf die in der Postenbezeichnung genannten Vermögensposten. Konkret sind dies die in § 266 Abs. 2 aufgeführten Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1. und B.III.1.), Ausleihungen an verbundene Unternehmen (A.III.2.), Beteiligungen (A.III.3.), Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Tz. 140 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Gemäß IAS 34.30 (a) sind außerplanmäßige Abschreibungen an Zwischenberichtsstichtagen nach den gleichen Grundsätzen wie im jährlichen Abschluss zu ermitteln. Außerplanmäßige Abschreibungen sind für die og. Vermögenswerte nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" zu bestimmen. Weisen interne oder externe Indikatoren auf eine mögliche We...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 7. Abschreibungen

a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertmi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Anschaffungskosten eines PC werden grundsätzlich auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer verteilt (> Rz 11); sie werden – beginnend mit dem Monat der Lieferung (> Absetzung für Abnutzung Rz 10) -- anteilig in den Nutzungsjahren abgezogen, in denen der Computer (immer noch) so gut wie ausschließlich oder zu einem bestimmten A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Abschreibungen

dd.1 Planmäßige Abschreibungen Tz. 139 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Planmäßige Abschreibungen an Abschlussstichtagen sind mitunter gemäß IAS 16 "Sachanlagen" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" zu ermitteln. IAS 16.48 bestimmt, dass die Abschreibungen jeder Periode – somit auch einer Zwischenberichtsperiode – als Aufwand zu erfassen sind, sofern sie nicht den Buchwerten ande...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / X. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (Abs. 2 Nr. 7a)

1. Inhaltliche Abgrenzung Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tabellen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Lohnsteuertabelle; ferner die Tabelle zur Steuerklassenwahl > Anh 2 Steuerklassenwahl. Zu den AfA-Tabellen > Absetzung für Abnutzung Rz 6. Zur Tabelle über Arbeitsanfall und -ergebnisse in der Lohnsteueraußenprüfung sowie über Steueraufkommen, Steuer- und Abgabenquote und Verteilung der Steuerlast > Statistik.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Typisierende Betrachtungsweise

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei einer Typisierung werden gleichgelagerte Fälle nach wesentlichen Merkmalen zusammengefasst und für die Besteuerung gleichbehandelt. Derartige Typisierungen werden sowohl vom Gesetzgeber (> Rz 2) als auch von der Verwaltung (> Rz 3) verwendet. Zur Bewältigung von Massensachverhalten dürfen Besonderheiten vernachlässigt werden, soweit nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bestimmung der Mehrabschreibungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Wie die in der Gesellschaft sonst üblichen Abschreibungen zu bestimmen sind, lässt das Gesetz (ebenso wie die Bilanz-RL) offen. Auch die Begründungen geben keine Anhaltspunkte. Angesichts dessen werden im Schrifttum nach wie vor unterschiedliche Auffassungen zur Ermittlung der Mehrabschreibungen vertreten (Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufbau

Rz. 155 [Autor/Zitation] Eine zwingende Reihenfolge der Bestandteile des Anlagespiegels sieht Abs. 3 nicht vor; lediglich der Ausgangspunkt ist mit den gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten festgelegt. Die weitere Anordnung sollte betriebswirtschaftlich sinnvoll vorgenommen werden. Diese könnte zB zuerst die Zu- und Abgänge als mengenmäßige Änderungen aufführen, ansc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Der Posten Nr. 7b erfasst nicht alle Abschreibungen auf VG des Umlaufvermögens, sondern nur den Teil, der über die üblichen Abschreibungen hinausgeht (sog. Mehrabschreibungen). Unternehmen, die das GKV anwenden, müssen folglich die Abschreibungen auf Posten des Umlaufvermögens (§ 266 Abs. 2) in übliche und unübliche trennen. Da es beim UKV keinen dera...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 2. Entgeltlicher Gesellschafterwechsel

Rz. 45 [Autor/Zitation] Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils durch einen neu eintretenden Gesellschafter wird nach den Grundgedanken des Transparenzprinzips ertragsteuerlich so beurteilt, als habe der neu eintretende Mitunternehmer nicht den Gesellschaftsanteil erworben, sondern sämtliche Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens der Mitunternehmerschaft. Zum Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bewertungsmethoden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 76 [Autor/Zitation] Zugänge, die von Dritten im GJ erworben wurden, sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Der Umfang der Anschaffungskosten ist durch § 255 Abs. 1 umrissen (vgl. § 255 Rz. 61 ff.); eine besondere Darstellung wird sich bei ihnen idR erübrigen. Erläuterungen sind jedoch bei Sonderfällen der Ermittlung von Anschaffungskosten zu machen, wie zB bei Tausc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhaltliche Abgrenzung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Posten umfasst alle Abschreibungen des GJ auf immaterielle VG und Sachanlagen unabhängig davon, aus welchem Grund die Abschreibungen vorgenommen worden sind. Der ausgewiesene Betrag muss mit der Summe der nach § 268 Abs. 2 Satz 3 in der Bilanz oder im Anhang anzugebenden Beträge übereinstimmen (Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 27...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Abgänge

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bei Abgängen handelt es sich um eine mengenmäßige Verringerung des Anlagevermögens, sei es durch Veräußerung, Ausbau, Vernichtung oder aus sonstigen Gründen. Eine wertmäßige Verminderung stellt keinen Abgang, sondern eine Abschreibung dar. Entsprechend der Festlegung des Zugangszeitpunkts ist ein Abgang dann gegeben, wenn der VG endgültig aus der Verf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Berichtspflicht sind im Anhang der nach den Vorgaben in § 168 Abs. 1 Satz 3 KAGB (iVm. 278 oder 286 Abs. 1 KAGB) ermittelte Wert der Anteile oder Anlageaktien und die Differenz dieses Werts zum in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert anzugeben. Im Fall ausländischer Investmentanteile kann dem Buchwert auch der nach ausländischem Investmentr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 69 [Autor/Zitation] Bei isolierter Betrachtung ergeben sich bspw. in folgenden Fällen aktive latente Steuern: Aktive latente Steuern können sich aus der Vornahme von Abschreibungen, die nach den steuerrechtlichen Vorschriften nicht oder nicht in dieser Höhe vorgenommen werden dürfen, ergeben. Beispielsfälle sind handelsrechtlich höhere Abschreibungssätze oder kürzere Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 189 [Autor/Zitation] Eine besondere Regelung zur Behandlung geringwertiger VG im Anlagespiegel sieht Abs. 3 nicht vor. Sie wurde auch nicht für notwendig und zweckmäßig erachtet, um nicht die Entwicklung von GoB auf diesem Gebiet zu behindern; die Vollabschreibung geringwertiger VG im Zugangsjahr sei als handelsrechtlicher GoB anzusehen (vgl. Begründung Rechtsausschuss Bi...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Umsatzkosten- und Gesamtkostenverfahren

Tz. 157 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In der GuV oder im Anhang sind die jeweils spezifischen Aufwandskategorien nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufzuschlüsseln, je nachdem, welche Darstellungsform verlässliche und relevantere Informationen ermöglicht (IAS 1.99; zur Begründung s. IAS 1.101ff.). Die Gliederung der GuV nach einem dieser Verfahren wird empfohle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Inhalt einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung

Tz. 25 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis einer verkürzten Gesamtergebnisrechnung (condensed statement(s) of financial performance) im Zwischenbericht soll den Adressaten des Zwischenberichts unterstützen, die Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens unterjährig zu beurteilen (vgl. Federspieler, 1999, S. 183; ED E 57.10). Tz. 26 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 34 enthält ...mehr