Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.2 Sonderabschreibung: Degressive AfA

Für nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (u. a. Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wurde durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm) v. 14.7.2025 (BG...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.2 Fortführung AfA-Bemessungsgrundlage

Bei der Überführung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes in das Privatvermögen, sei es durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, und dessen anschließender Nutzung zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, sind nach ständiger Rechtsprechung der Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG) oder der gemeine Wert (§ 16 Abs. 3 Satz 8 EStG) den Anschaffungskosten ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.1 Immobilien und Kaufpreisaufteilung: AfA-Bemessung

Die Kaufpreisaufteilung beim Erwerb einer vermieteten Immobilie in einen Grund- und Bodenanteil sowie einen Gebäudeanteil ist seit jeher streitanfällig. Im Urteil v. 7.10.2025 (IX R 26/24) bestätigt nun der BFH, dass bei Verkehrswertgutachten seit dem 1.1.2022 die ImmoWertV 2021 angewendet werden kann, da diese für die Schätzung von Verkehrswerten von Grundstücken anerkannte...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge

Ebenfalls durch das Investitionssofortprogramm v. 14.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 161) wurde für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge i. S. des § 9 Abs. 2 KraftStG ein Wahlrecht für eine arithmetisch-degressive Abschreibung mit fallenden, fest vorgegebenen Staffelsätzen (§ 7 Abs. 2a EStG) eingeführt. Die Regelung umfasst laut Gesetzesbegründung neben Pkw insbesondere auch Elektr...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 9. Bewertung der vGA bei der Kapitalgesellschaft

Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die vGA für eine private E-Auto-Nutzung mit der sonst dafür erzielbaren Vergütung zu bewerten und nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG dem Einkommen der Kapitalgesellschaft hinzuzurechnen. Dafür muss der gemeine Wert der Nutzungsüberlassung ermittelt werden, der einen angemessenen Gewinnaufschlag einbezieht.[32] Sollte die Kapitalgesellschaft zufäll...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.1 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Derzeit kann eine Behandlung als Betriebsvermögen unterbleiben, wenn der Wert des Grundstückteils nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Mit einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (7. MantelVO, Stand Regierungsentwurf v. 5.11.2025) soll dieses Wahlrecht nach § 8 EStDV für eigenbet...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 10. Bewertung der vGA beim Anteilseigner

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist auf der Ebene des Anteilseigners die vGA nach § 8 Abs. 2 S. 2, 3 und 5 EStG zu bewerten, die auch für die Lohnsteuer maßgebend sind.[35] Dies erscheint auch systemgerecht, da auch vGA als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) nach § 8 EStG bewertet werden. Die 0,5 %- bzw. 0,25 %-Regelung wäre dann konsequenterwei...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.1.4 Kürzere Restnutzungsdauer bei Gebäuden

Abweichend von den der AfA zugrunde zu legenden typisierten Restnutzungsdauern von Gebäuden kann für die AfA-Bemessung auf die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer abgestellt werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). An den erforderlichen Nachweis stellte das BMF bisher sehr hohe Anforderungen an das Gutachten und die Person des Gutachters bzw. Sachverständigen (vgl. BMF, Schreiben v. ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.3 Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau: Neues Anwendungsschreiben

Die Norm des § 7b EStG, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonder-AfA für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen ermöglicht, wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl. 2022 I 2294) und durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) angepasst (u. a. verlängerter Anwendungszeitraum, erhöhte Baukostenobergrenze und ma...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 5.5 Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Erhaltungsaufwendungen sind sofort in voller Höhe abzugsfähig, Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöhen dagegen die Bemessungsgrundlage für die AfA und sind daher über die Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Die von der Finanzverwaltung genutzten Grundsätze zur Abgrenzung regelt insbesondere das BMF-Schreiben v. 18.7.2003 (BStBl 2003 I S. 386) sowie ergänzend das Schre...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die Versteuerung der privaten Nutzung von Pkw im Betriebsvermögen ist ein typischer Aufgriff in der Betriebsprüfung. Dabei geht es vor allem um zwei Fragestellungen: Unter welchen Voraussetzungen kann die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs unterstellt werden und wie wird dann die Privatnutzung bewertet? Dieses Thema hat sich durch die zune...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / I. Vorbemerkung/Problemaufriss

Der Anteil der Elektrofahrzeuge (E-Autos) bei den Pkw auf deutschen Straßen erhöht sich stetig. Dies liegt auch daran, dass der klimapolitisch motivierte und von einem großen Teil der Bevölkerung unterstützte Wandel der Mobilität durch gesetzliche Subventionen gestärkt wird. Steuerliche Attraktivität: Steuerpolitisch gibt es neben der Steuerbefreiung von E-Autos bei der Kfz-S...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.10 Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) können Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als förderfähige Aufwendungen geltend machen. Diese Erweiterung stellt eine relevante Ausweitung der Bemessungsgru...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.2.1 Anwendungsschreiben zur Zinsschranke

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) wurde die Zinsschranke des § 4h EStG bzw. § 8a KStG an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst, u. a. wurde die Definition der Zinsaufwendungen und korrespondierend auch der Zinserträge erweitert. Damit erlangt die Abgrenzung der Zinsschrankenzinsen zu den gewerbesteuerlich h...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.3 C4-Aspekt 2: Potenzielle negative Auswirkungen von Klimarisiken (VSME.58)

Rz. 28 VSME.58 stellt eine freiwillige Ergänzung dar, die Unternehmen nutzen können, um über die potenziellen negativen Auswirkungen von Klimarisiken zu berichten, die sich kurz-, mittel- oder langfristig auf ihre Ertragslage oder Geschäftstätigkeit auswirken können. Zusätzlich können Unternehmen eine Risikobewertung mit den Kategorien hoch, mittel oder niedrig vornehmen, wa...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.2 C4-Aspekt 1: Klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse (VSME.57)

Rz. 6 VSME.57 richtet sich gezielt an Unternehmen, die klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt haben, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben. Diese präzise Definition des Anwendungsbereichs folgt dem Grundsatz der Wesentlichkeit und stellt sicher, dass nur tatsächlich identifizierte und als releva...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.1 Abschlussvorarbeiten oder vorbereitende Abschlussarbeiten

Die Unterscheidung zwischen Abschlussvorarbeiten und vorbereitenden Abschlussarbeiten ist u. a. in der Steuerberatervergütungsverordnung von Bedeutung. Vorarbeiten können Sie i. d. R. kostengünstig selbst übernehmen und dem Steuerberater die eigentliche Erstellung des Jahresabschlusses überlassen. Zu den Abschlussvorarbeiten gehört die Abstimmung der laufenden Buchführung bis...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.3 Bilanzberichtigungen bei Eröffnung

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz übereinstimmen muss. Dies gilt auch für fehlerhafte Ansätze, falls die Schlussbilanz aus steuerlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann. Die Richtigstellung wird in diesen Fällen in der ersten änderbaren Schlussbilanz nachgeholt und dem Finanzamt angezeigt. Um die Ergebnisse von Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der Absetzung für Abnutzung (AfA)

a) Der AfA-Beginn Rn. 405 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA beginnt im (§ 9a EStDV) Hs 1: Anschaffungsfall mit dem Jahr der "Lieferung", dh bei Gebäuden, wann Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten übergehen (BFH BStBl II 2012, 408; vgl H 7.4 EStH 2023 "Lieferung"; s Rn 287e). "Besitz" meint nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB, sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 5a EStG sowie von erhöhter Abschreibung nach § 7h, 7i EStG und degressiver AfA nach § 7 Abs 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Wortlaut des § 7 Abs 3 S 1 EStG erfasste/erfasst nur die lineare AfA in gleichen Jahresbeträgen, also nicht die Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, die keine gleichen Jahresbeträge aufweist. Dennoch war/ist nach hier vertretener Auffassung ein solcher Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur AfA nach § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA

Rn. 298 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte bzw kann (s Rn 297a) ohne weiteres (dh ohne Begründung, s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 362 (04/2023)) von der degressiven zur linearen AfA übergehen (§ 7 Abs 3 S 1 EStG: "…ist zulässig"). Voraussetzung war jedoch, dass zuvor die degressive AfA zulässig war (s Rn 297a). Dies bedeutet, dass ein Methodenwechsel v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc (s dazu § 7a Abs 1 S 3 EStG, s § 7a Rn 30 ff (Handzik)) errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 2a, 5a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG

Rn. 302 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach hier vertretener Auffassung sind folgende Wechsel zulässig: Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA (s Rn 298–301) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA (s Rn 301a, 301b). Dies bezieht sich wegen des Wortlauts in § 7 Abs 3 S 1 EStG ("in gleichen Jahresbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die degressive AfA als Jahres-AfA?

Rn. 464 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, ob die degressive AfA nach § 7 Abs 5 EStG stets sich auf ein volles Jahr bezog, war zu unterscheiden: unterjährige Anschaffung/Herstellung des Gebäude(-teils): Der volle Jahresbetrag musste (= Zwang) angesetzt werden (BFH BFH/NV 2006, 1452 unter Hinweis auf den Wortlaut, die Zielsetzung der Vorschrift und wegen § 7 Abs 5 S 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das AfA-Ende

Rn. 410 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist bis zur "vollen Absetzung" (§ 7 Abs 4 S 1 EStG) fortzuführen, dh bis bei Bilanzierern der Bilanzansatz EUR 0 oder EUR 1 (Erinnerungswert) erreicht ist bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und Überschussrechnern (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) die Summe der AfA (inkl AfaA) den AK/HK oder der Ersatz-Bemessungsgrundlage (zB Teilwert) entspricht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rechtlich zulässig wäre auch nach mE ein Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, sofern deren Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, praktisch dürfte dies wohl ohne Bedeutung sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diesen Fall regelte § 7 Abs 3 S 3 EStG nicht, da er nur von der AfA in gleichen Jahresbeträgen spricht, und dies ist bei der Leistungs-AfA nicht der Fall. Dennoch war und ist § 7 Abs 3 S 3 EStG auf diesen Fall vom Sinn und Zweck her analog anzuwenden, dh, der Wechsel nicht zulässig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA

Rn. 301a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit Einführung eines § 7 Abs 2a EStG (arithmetisch-degressive Abschreibung in einer Sonderform) stellt sich die Frage, ob auch von dieser zur linearen AfA gewechselt werden könnte. Dazu ergeben sich folgende Gesichtspunkte: § 7 Abs 3 EStG spricht von der AfA in "fallenden" Jahresbeträgen. Dies ist bei § 7 Abs 2 EStG stets der Fall, bei § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der AfA-Beginn

Rn. 405 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA beginnt im (§ 9a EStDV) Hs 1: Anschaffungsfall mit dem Jahr der "Lieferung", dh bei Gebäuden, wann Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten übergehen (BFH BStBl II 2012, 408; vgl H 7.4 EStH 2023 "Lieferung"; s Rn 287e). "Besitz" meint nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB, sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH BStBl II 2012, 408...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG wieder zugelassen (Art 1 Nr 3 des 2. Corona-SteuerhilfeG v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512, anzuwenden ab 01.01.2020 durch § 52 Abs 1 EStG, s BT-Drs 19/20058, 22), s Rn 33, 282. Somit lag der Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 305 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Wechsel von linearer AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur degressiven Absetzung nach § 7 Abs 2 EStG war und ist nicht zulässig (7 Abs 3 S 3 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Wechsel zu "fallenden" Jahresbeträgen. Wie unter s Rn 301a ausgeführt, handelt es sich nach hier vertretener Auffassung bei der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG um "fallende" Jahresbeträge, so dass ein Wechsel nicht zulässig ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wechsel von arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG zu geometrisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG oder umgekehrt?

Rn. 295u Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 EStG befasst sich nicht mit dem Wechsel zwischen der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG und der geometrisch-degressiven nach § 7 Abs 2 EStG. Nach hier vertretener Auffassung ist ein solcher Wechsel (mangels Ausschlussregelung in § 7 Abs 2, 2a oder 3 EStG) sowohl in die eine als auch in die andere Richtung theoretis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV und für Gebäude

Rn. 421 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Folgende Übersicht zeigt wichtige Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV (§ 7 Abs 2 EStG) und der für in EU/EWR-Raum liegende Gebäude (§ 7 Abs 5 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) AfA-Methodenwechsel?

ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel Rn. 456 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; BFH BStBl II 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; BFH BStBl II 2001, 59...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel zwischen (geometrisch-)degressiver und linearer AfA und umgekehrt

Rn. 466y Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Thema "Übergang" zwischen degressiver und linearer AfA ergibt sich Folgendes: lineare AfA nach § 7 Abs 1 EStG: Übergang zu geometrisch-degressiver nach Abs 2 nicht zulässig (§ 7 Abs 3 S 3 EStG) degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG: Übergang zu linearer nach Abs 1 zulässig (§ 7 Abs 3 S 1 EStG) lineare AfA nach § 7 Abs 4 EStG: Übergang zu (ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Der Übergang von (geometrisch-)degressiver zu linearer AfA und neue AfA-Bemessungsgrundlage danach (§ 7 Abs 5a S 7, 8 EStG)

a) Wechsel zwischen (geometrisch-)degressiver und linearer AfA und umgekehrt Rn. 466y Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Thema "Übergang" zwischen degressiver und linearer AfA ergibt sich Folgendes: lineare AfA nach § 7 Abs 1 EStG: Übergang zu geometrisch-degressiver nach Abs 2 nicht zulässig (§ 7 Abs 3 S 3 EStG) degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG: Übergang zu linearer nach Abs 1 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 307, nach hier vertretener Auffassung nicht zulässig mit Begründung wie bei s Rn 306a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Wechsel von der lineare AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieser Wechsel wäre unzulässig nach § 7 Abs 3 S 3 EStG, aber schon tatbestandlich ist dies nicht möglich, da § 7 Abs 1 S 6 EStG bewegliche WG des AV betrifft, § 7 Abs 5a EStG aber unbewegliche (Gebäude).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Übergang in "fallende" Jahresbeträge, von denen § 7 Abs 5a EStG spricht, dh dieser Wechsel ist nicht zulässig. Abgesehen davon ist schon fraglich, ob eine solche Kombination wegen des Vorrangs der Gebäudeabschreibungsregelungen in Abs 4 ff überhaupt denkbar wäre.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nachträgliche Anschaffungskosten/Herstellungskosten, unterlassene AfA

Rn. 362 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 IdR kann offenbleiben, ob § 7 Abs 4 S 1 EStG vornehmlich die Prozentsätze festlegt oder die Nutzungsdauer. In folgenden Fällen stellt sich die Frage, auf was abzustellen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Verkürzung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 460 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Reduzierte sich nach Beginn der AfA-Periode das AfA-Volumen und die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine AfaA/Teilwertabschreibung, führte dies dazu, dass der AfA-Zeitraum vorzeitig endete. Rn. 461 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiel: Die Gebäude-HK betrugen EUR 500 000. Nach 8 Jahren waren nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG 8 × 5 % = 40 % = EUR 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage beim PV (§ 11d Abs 1 EStDV)

Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl WG des PV voll unentgeltlich erworben, führt er die AfA-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (= AK/HK oder an deren Stelle tretender Wert) fort (§ 11d Abs 1 S 1 EStDV- "Fußstapfen-Theorie"). AfA durch den StPfl (= Rechtsnachfolger) sind nur zulässig, soweit die von ihm und dem Rechtsvorgänger zusammen vorgenommene AfA noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Verlängerung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 462 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche AK/HK erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und führten am Ende des AfA-Zeitraums, den § 7 Abs 5 EStG vorsah, zu einem noch nicht verbrauchten AfA-Volumen (Zitzmann, BB 1986, 103). Hier war dann linear nach § 7 Abs 4 EStG abzuschreiben (BFH BStBl II 1987, 491; offengelassen von BFH BStBl II 2018, 646), da § 7 Abs 4 EStG anders a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der Leistungs-AfA

Rn. 246 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl kann die Leistungs-AfA nehmen, er muss nicht (Wahlrecht, s Rn 2a, 2b). Der StPfl kann aber jederzeit, sofern nicht völlig willkürlich, von der Leistungs-AfA (erstmals oder wieder) zur AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG übergehen (glA Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 175 (44. Aufl 2025); Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 321 (04/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Berechnung der Leistungs-AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer AfaA (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV)

Rn. 414 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer AfaA (ebenso: Teilwertabschreibung) ergibt sich eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV): Dh: Die um die AfaA verkürzten ursprünglichen AK/HK sind die neue AfA-Bemessungsgrundlage, und zwar für das Wj/Kj nach dem Jahr der AfaA/Teilwertabschreibung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 289a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage eines möglichen Nebeneinanders von degressiver AfA nach § 7 Abs 2, 2a und 5a und AfaA folgende Übersicht:mehr