Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.7 Aufwendungen für GWG/Auflösung Sammelposten → Zeilen 36 und 37

Für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) gibt es folgende Möglichkeiten: Sammelpostenmethode Bildung eines Sammelpostens für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 1.000 EUR; Verteilung über 5 Jahre oder: Abschreibung ohne Sammelposten Sofortabschreibung oder lineare Abschreibung für Wirtschaftsgüter mit AK bis zu 800 EUR. Die Wahl der Methode kann für ein J...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.6 Umsatzsteuer

Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 79 und 84 Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. 1 EStG ana...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.8 Aufwendungen für GWG → Zeile 36

Wird die GWG-Methode gewählt und haben die AK/HK für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) betragen, können die Kosten als sofort abziehbare Betriebsausgaben im Jahr der Zahlung behandelt werden. Alle anderen Wirtschaftsgüter müssen nach der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ein GWG darf auch dann in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn ...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2025

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen Die wesentlichen Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz: Anhebung des Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 EUR angehoben und soll ab 2026 auf 12.348 EUR angehoben werden. Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Vz. 2025 auf 3.336 EUR und ab dem Vz. ...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 55–56 Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), die nur im...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 54–56), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.3 Arbeitstage, maßgebende Entfernung, unterschiedliche Verkehrsmittel → Zeilen 28-33

Getrennte Eintragungen (Zeilen 27-34, 35-42 und 43-50) sind notwendig, wenn Sie im Jahr (gleichzeitig oder nacheinander) mehrere Arbeitgeber hatten. Auch wenn Sie einige Monate im Jahr ein Kfz und die restliche Zeit ein anderes Verkehrsmittel benutzt haben, machen Sie die Angaben für das jeweils benutzte Verkehrsmittel in getrennten Abschnitten. Maßgebend ist grds. die kürzes...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Lage des Grundstücks → Zeilen 4–9 Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss er für jedes dieser Gr...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Umlagen → Zeilen 20–24 Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Müllabfuhr sowi...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.9 Zuschüsse

Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von AK oder HK → Zeile 89 Die Zuschüsse sind hier einzutragen. Sie mindern ab dem Jahr der Bewilligung die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen.mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1 Vorbemerkung

Die bisherige 2-seitige Anlage V wurde für die Steuererklärungsvordrucke ab dem Vz. 2023 in 3 Anlagen unterteilt: In die Anlage V, die Anlage V-FeWo, und die Anlage V-Sonstige. In welcher Anlage Eintragungen vorzunehmen sind, ergibt sich aus nachstehender Übersicht. Die Inhalte der 3 neuen Anlagen sind mit den Inhalten der bisherigen 2-seitigen Anlage V weitestgehend identisch...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.4 Schädliches Verhalten bei Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Alle steuerlichen Auswirkungen, die durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags und der Sonderabschreibung bedingt sind, müssen rückgängig gemacht werden, wenn keine Auflösung des Investitionsabzugsbetrags bis zum Ende des Investitionszeitraums (Jahr des Abzugs des Investitionsabzugsbetrags plus 3 Jahre) erfolgt ist oder eine schädliche Nutzung erfolgt. Damit keine ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen → Zeile 19

Haben Sie im Gewinnermittlungszeitraum Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Kfz) veräußert oder entnommen, ist der Erlös bzw. der Entnahmewert ohne Umsatzsteuer in Zeile 19 einzutragen. Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den G...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.26 Häusliches Arbeitszimmer → Zeile 65

Ausführliche Informationen s. → Anlage N – Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten . Werden die tatsächlichen Kosten für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer geltend gemacht, sind die Eintragungen in Zeile 65 vorzunehmen. Die (anteiligen) Gesamtkosten sind dabei aufzuteilen in abziehbare und nicht abziehbare Kosten. Soweit die tatsächlichen Aufw...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.1 Allgemein

Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie mehrere O...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 10.3 Werbungskosten → Zeile 19

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören z. B. Aufwendungen für Zeitungsanzeigen, Werbung, Fahrtkosten oder die Abschreibung Diese sind in Zeile 19 einzutragen und in Zeile 20 sind die Einkünfte zu berechnen. Abweichend vom sonst üblichen Abflussprinzip sind Werbungskosten bei den Einkünften aus einmaligen (sonstigen) Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) ausschließlich im Jahr des...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Sonstige→ Zeilen 99-112

Außerordentliche Einkünfte → Zeile 99 Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangega...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Gewinnermittlung

Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG erzielen, sind regelmäßig nicht buchführungspflichtig. Sie können damit als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Allerdings besteht dieses Wahlrecht nicht mehr, wenn tatsächlich Bücher geführt und Abschlüsse gemacht werden. Eine Personengesellschaft mit frei...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 Weitere Werbungskosten → Zeilen 61-64

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 61). Ab Zeile 62 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.28 Kfz-Kosten → Zeilen 68–73

Zu unterscheiden sind die Aufwendungen für: Kfz-Leasing (Zeile 68) Steuern, Versicherungen und Maut (Zeile 69) sonstige Fahrtkosten (Zeile 70) In Zeile 70 gehören alle übrigen festen und laufenden Kosten (z. B. Kraftstoffkosten, Reparaturkosten etc.), allerdings nicht die AfA und Zinsaufwendungen. Ferner sind Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel, die für betriebliche Zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.11 Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen → Zeilen 39–42

Kosten für gemietete oder eigene Räume sind Betriebsausgaben, soweit diese auf den betrieblich genutzten Teil entfallen. Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 31 und Schuldzinsen Zeile 55 f.) in Zeile 41 einzutragen. Soweit darin Erhaltungsaufwendungen enthalten sind, müssen diese in Zeil...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.2 Untervermietung → Zeile 31

Bei einer Untervermietung erzielt der Mieter der Wohnung oder des Hauses Einkünfte aus V+V durch Weitervermietung einzelner Räume. Dabei sind die entstandenen Kosten insoweit nicht als WK abziehbar, als sie durch die Eigennutzung durch den Mieter selbst entstanden sind. Die Aufteilung erfolgt grds. nach der Nutz- oder Wohnfläche. Die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkosten...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.3 Finanzierungskosten

Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 46–51 Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungskosten). Vo...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Vermietung an Angehörige → Zeilen 9, 19, 22 und 23 Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann, zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich oder verbilligt überlassen....mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 9 Steuerliche Behandlung von Kryptowerten – Grundlagen

Die verschiedenen Kryptowerte Das BMF hat in seinem Schreiben vom 6.3.2025 (BMF, Schreiben v. 6.3.2025, IV C 1 – S 2256/00042/064/043, BStBl 2025 I S. 658) ausführlich zur Besteuerung von Kryptowerten Stellung genommen. Danach können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten zu Einkünften aus allen Einkunftsarten führen, insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

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Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36 Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbeweglich...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 560 gilt nur für Wohnraum, nicht dagegen für Geschäftsraum (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 1; Geldmacher, Wohnungsbaurecht, November 2005, § 560 Anm. 1.1), was sich aus § 549 Abs. 1 und daraus ergibt, dass § 578 Abs. 2 § 560 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar erklärt (OLG Rostock, Urteil v. 10.4.2008, 3 U 158/0...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 4 Einnahmenüberschussrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.4 Bewertungswahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.7.3 Wertaufholung von nicht abziehbaren Teilwertabschreibungen

Rz. 102 Das Problem des Umkehreffekts stellt sich auch im Fall einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung, die steuerlich nicht anerkannt wurde. Hierbei ist zunächst an die Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften zu denken, die seit der Einführung des § 3c Abs. 2 EStG bzw. des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nur noch zum Teil bzw. gar nicht mehr steuerlich...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.2 Ansatzwahlrechte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.2.2 Wichtige Einzelfragen bei Kapitalgesellschaften

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.5 Bewältigung von Konfliktsituationen

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.3 Gewinn- und Verlustrechnung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Die verdeckte Gewinnausschüttung darf den Gewinn nicht mindern. Obwohl der Wortlaut des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sich auf das "Einkommen" bezieht, ist es anerkannt, dass d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.2 Abgrenzung zu steuerbilanziellen Ausgleichsposten

Rz. 24 In einigen Fällen wird eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz durch einen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst. Als Ausgleichsposten in der Steuerbilanz sind z. B. zu nennen: der Ausgleichsposten zur Anpassung des steuerlichen Eigenkapitals an die handelsrechtliche Eigenkapitalgliederung, der aktive Ausgleichsposten ("Luftposten") im Fall des § 20 Ab...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Abschlussbestandteilen

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