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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft / 5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen

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5.2.3.1 Allgemeines

An Anlagen, in denen feste Stoffe be- oder entladen, gefördert, transportiert, bearbeitet, aufbereitet oder gelagert werden, sollen geeignete Anforderungen zur Emissionsminderung gestellt werden, wenn diese Stoffe aufgrund ihrer Dichte, Korngrößenverteilung, Kornform, Oberflächenbeschaffenheit, Abriebfestigkeit, Scher- und Bruchfestigkeit, Zusammensetzung oder ihres geringen Feuchtegehaltes zu staubförmigen Emissionen führen können.

Bei der Festlegung dieser Anforderungen sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere

  • die Art und Eigenschaften der festen Stoffe und ihrer Inhaltsstoffe, zum Beispiel Gefährlichkeit und Toxizität im Sinne von § 3 GefStoffV, mögliche Wirkungen auf Böden und Gewässer, mögliche Bildung explosionsfähiger Staub-/Luftgemische, Staubungsneigung, Feuchte,
  • das Umschlaggerät oder das Umschlagverfahren,
  • der Massenstrom und die Zeitdauer der Emissionen,
  • die meteorologischen Bedingungen,
  • die Lage des Umschlagortes, zum Beispiel Abstand zur Wohnbebauung,

zu berücksichtigen.

Die Maßnahmen sind auch unter Beachtung ihrer möglichen Einwirkungen auf Wasser und Boden festzulegen.

5.2.3.2 Be- oder Entladung

Bei der Festlegung von Anforderungen an die Be- oder Entladung kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DAS UMSCHLAGVERFAHREN

  • Minimierung der Fallstrecke beim Abwerfen, zum Beispiel bei Schüttgossen durch Leitbleche, Lamellen oder Blasstrahl,
  • selbsttätige Anpassung der Abwurfhöhe bei wechselnder Höhe der Schüttungen,
  • Anpassung von Geräten an das jeweilige Schüttgut, zum Beispiel bei Greifern Vermeidung von Überladung und Zwischenabwurf,
  • sanftes Anfahren von Greifern nach der Befüllung,
  • Rückführung von leeren Greifern in geschlossenem Zustand,
  • Minimierung von Zutrimmarbeiten und Reinigungsarbeiten,
  • Automatisierung des Umschlagbetriebes;

MAßNA...

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