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Kündigung (ordentliche) von Wohnraum / 8.2 Persönliche Übergabe

Alexander C. Blankenstein
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Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens ist nur dann zu empfehlen, wenn ein Zeuge die persönliche Übergabe im Streitfall bestätigen kann.

 
Step by Step

Was ist zu tun?

  1. Der Vermieter oder Verwalter sorgen für einen Zeugen. Bei diesem kann es sich um einen anderen Hausbewohner, einen Mitarbeiter des Vermieters bzw. Verwalters oder auch einen sonstigen beliebigen Dritten handeln.
  2. Vermieter bzw. Verwalter fertigen ein Schreiben, in dem der Zeuge bestätigt, dass die Kündigung dem Mieter übergeben wurde. Eine Kopie des Kündigungsschreibens wird der Zeugenbestätigung beigefügt.
  3. Vermieter bzw. Verwalter und Zeuge übergeben dem Mieter das Kündigungsschreiben.
  4. Vermieter bzw. Verwalter lassen sich die vorgefertigte Bestätigung vom Zeugen unterzeichnen. Weiter sorgen sie dafür, dass der Zeuge auf der Kopie des Kündigungsschreibens bestätigt, dass eben dieses Schreiben dem Mieter übergeben wurde. Auch diese Erklärung ist vom Zeugen zu unterzeichnen.
 

Musterschreiben: Zeugenbestätigung für persönliche Übergabe

Bestätigung

Ich, Herr Werner Schulze, geboren am 31. Mai 1972, wohnhaft in 82139 Starnberg, Bahnhofplatz 10, bestätige, dass der Vermieter, Herr Bubi Stenzel, heute um 15.30 Uhr sein Kündigungsschreiben vom 1. August 2025, mit dem das Mietverhältnis ordentlich zum 31.10.2025 wegen Eigenbedarfs gekündigt wird, dem Mieter, Herrn Heribert Schmidt, persönlich übergeben hat. Ich habe die Übergabe persönlich wahrgenommen, weil ich Herrn Stenzel begleitet habe.

 
_____________ ____________________
Starnberg, 1. August 2025 Unterschrift Werner Schulze

Ehegatte/Lebensgefährte des Mieters als Empfänger

Leben Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung, werden sie füreinander als Empfangsboten angesehen. Eine an einen der Ehegatten gerichtete Willenserklärung gelangt dann grundsätzlich auch...

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