Summenmäßige Begrenzung

Während die Haftung der Immobilienbesitzer der Höhe nach unbegrenzt ist, bieten die Versicherer nur betragsmäßig begrenzte Deckungssummen an. Deshalb ist es besonders wichtig, auf ausreichend hoch bemessene Deckungssummen zu achten. Ist der eingetretene Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, hat der Immobilienbesitzer den überschießenden Betrag aus eigener Tasche an den Geschädigten zu zahlen.

Die Versicherungssummen sollten keinesfalls unter den sogenannten Regeldeckungssummen liegen, die 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sachschäden betragen.

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