Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gebrauchtes Wohnungs- oder Teileigentum erwerben / 6.1 Erwerb durch Kauf einer Sondereigentumseinheit

Alexander C. Blankenstein
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Grundsätzlich vollzieht sich der rechtsgeschäftliche Erwerb einer Sondereigentumseinheit aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelung in 2 Abschnitten: Der Kaufvertrag selbst regelt nur die schuldrechtlichen Pflichten der Vertragsparteien. Rechtsgrundlage ist § 433 BGB. Da der Erwerber aber die betreffende Sondereigentumseinheit nicht nur kaufen, sondern auch das Eigentum an ihr erwerben möchte, müssen sich die Kaufvertragsparteien auch noch über den Eigentumsübergang einigen. Die einschlägige Rechtsnorm ist hier § 873 Abs. 1 BGB. Diese Einigung wird als "Auflassung" bezeichnet. Auch die Auflassung wird vor dem Notar erklärt und ist in aller Regel Bestandteil des notariellen Kaufvertrags.

 

Checkliste: Die wesentlichen Schritte beim Kauf einer Sondereigentumseinheit

 
Checkliste Ja Nein
1. Finanzierungsbestätigung einholen □ □
2. Notar beauftragen □ □
3. Kaufvertrag prüfen □ □
4. Beurkundungstermin □ □
5. Auflassungsvormerkung □ □
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung □ □
7. Kaufpreiszahlung/Eintragung im Grundbuch □ □

6.1.1 Finanzierungsbestätigung einholen

Soll der Erwerb – wie in aller Regel – von einem Bankinstitut finanziert werden, sollte zunächst eine Finanzierungsbestätigung vom betreffenden Bankinstitut eingeholt werden. Die Finanzierungsbestätigung selbst ist kein Kreditvertrag. Der Erwerber ist insoweit auch nicht verpflichtet, einen Kreditvertrag abzuschließen. In der Finanzierungsbestätigung bestätigt die Bank jedoch, dass sie den Kreditantrag geprüft hat und grundsätzlich zu einer Kreditvergabe bereit ist. Dies ist ein wichtiges Signal an potenzielle Verkäufer, die ungern wertvolle Zeit in ggf. finanzschwache Interessenten investieren.

6.1.2 Notar beauftragen

Wurde die Gelegenheit zum Vertragsabschluss von einem Makler nachgewiesen bzw. vermittelt, wird dieser in aller Regel den Kontakt zum Notar herstellen und diesem die ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Das große Verwalter-Handbuch
Das große Verwalter-Handbuch
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die Immobilienverwaltung - jetzt überarbeitet in der 10. Auflage! Es stellt den tatsächlichen Ablauf der Verwaltung im Alltag dar und beleuchtet auch die juristischen Aspekte der Verwaltung von Wohnungseigentum.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren