Überblick

Bei der Vermietung einer Ferienwohnung wird ein Wohnraummietvertrag begründet; anders bei der Anmietung über einen Reiseveranstalter oder Ferienwohnungsvermittler.

Wichtig bei einer Ferienwohnung ist eine Inventarliste. Diese sollte sorgfältig erstellt werden, um Streitigkeiten bei Vertragsende zu vermeiden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es ist zu unterscheiden: Vermittelt ein Ferienwohnungsvermittler oder ein Reiseveranstalter die Ferienwohnung, dann gilt ausschließlich das Reiserecht nach den §§ 651a ff. BGB. Wird sie dagegen vom Eigentümer angemietet, sind die mietrechtlichen Vorschriften[1] anzuwenden. Das hängt nicht davon ab, ob die Anmietung nur für einen kurzen Urlaub oder längerfristig erfolgt.[2]

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