"Pseudonymisierung" ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können. Pseudonymisierung ist nur gegeben, wenn die zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden können.

Nach § 64 Abs. 2 BDSG sollte eine Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten erfolgen, soweit solche Mittel in Anbetracht der Verarbeitungszwecke möglich sind. Bei den wohnungswirtschaftlichen Verarbeitungen wird eine Pseudonymisierung regelmäßig nicht erforderlich bzw. sinnvoll sein.

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