Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebskosten richtig zuordnen / 3.4.1.8.1 Ablesetermin

Georg Hopfensperger
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Ablesetermine richtig durchführen

Ablesetermin ankündigen

Obgleich § 6 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV von einem "Ergebnis der Ablesung" spricht, das "dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden soll", fehlt es an einer gesetzlichen Ausgestaltung des Ablesevorgangs.

Erforderlich ist, dass der Mieter so rechtzeitig über den Termin unterrichtet wird, dass er gegebenenfalls auch für seine Vertretung sorgen kann.[1]

Die "Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Warmwasserkostenverteilung e. V." sehen eine Ankündigungsfrist von mindestens 10 Tagen vor.[2] Mit 10 bis 12 Tagen sollte also gerechnet werden.

Ablesetermin bekannt geben

Wie der Ablesetermin bekannt gegeben wird, hängt vom Einzelfall ab (Größe des Hauses, Anzahl der Mieter, Erfahrungen aus der Vergangenheit). Möglich sind alle Formen der Kenntnisnahme:

  • Brief an den jeweiligen Nutzer auf postalischem Weg
  • Brief an den jeweiligen Nutzer mittels Einwurf in den Briefkasten
  • Aushang im Treppenhaus
  • Telefonische Ankündigung
  • E-Mail

Der Aushang bzw. das Anschreiben sollte folgende Inhalte haben:

  • Tag und die Uhrzeit der Ablesung; bei größeren Anlagen genügt die Angabe eines Zeitrahmens
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Ablesers bzw. der Abrechnungsfirma
  • Hinweise für den Nutzer zu den Ablesemöglichkeiten der Erfassungsgeräte und zum Wechsel der Kontrollfarbe bei Verdunstern[3]

Nach den "Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Warmwasserkostenverteilung e. V." (a. a. O.) sind 2 Ablesetermine im Abstand von mindestens 14 Tagen durchzuführen:

Zitat

Sind Nutzeinheiten beim angekündigten 1. Ablesetermin nicht zugänglich und wurde keine individuelle Terminabstimmung vorgenommen, wird im Abstand von ca. 10 Tagen eine 2. Ablesung angesetzt. Dieser 2. Ablesetermin kann auch nach 17.00 Uhr vereinbart werden.

In die ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: KI-Anwendungen für Immobilienmakler
KI-Anwendungen für Immobilienmakler
Bild: Haufe Shop

Es geht um die Einsatzmöglichkeiten von KI speziell für Maklerbüros - ob im CRM-System, bei der Texterstellung oder bei Bildern und Videos. Anhand von Beispielen gibt es Impulse zur Optimierung von Routineaufgaben und wertvolle Einblicke, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Kosten zu senken. 


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren