Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Ehrenamt begründet kein Arbeitsverhältnis

Stefan Wagner
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Grundsätzliche Bedeutung der Entscheidungen

Die Entscheidungen betreffen die Frage der Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis. Es geht also um die praktisch sehr wichtige Frage, wann ein formal ehrenamtlich Tätiger rechtlich eigentlich als Arbeitnehmer anzusehen ist. Zu dieser Problematik gibt es bisher kaum gerichtliche Entscheidungen. Die beiden oben zitierten Entscheidungen betreten daher Neuland und haben die Grundsätze klar festgelegt.

2 Leitsatz

Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses scheidet bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die dauerhaft nicht auf die Erzielung von Entgelt oder die Erlangung einer entgeltlichen Tätigkeit gerichtet ist, generell aus.

3 Zum Sachverhalt der Entscheidungen

Die Klägerin des Verfahrens war ehrenamtlich in der örtlichen Telefonseelsorge tätig. Nach der monatlichen Einteilung des Trägers war sie monatlich für ca. zehn Stunden tätig und erhielt hierfür zuletzt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro. Anfang 2010 wurde die Klägerin mündlich von ihrem Dienst entbunden. Dagegen erhob die Klägerin Kündigungsschutzklage und verlor das Verfahren in allen Instanzen.

4 Rechtliche Überlegungen zur Abgrenzung zwischen Ehrenamt und Arbeitnehmertätigkeit

Die Abgrenzung zwischen rein ehrenamtlicher Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis bereitet in der Praxis der Vereine und Verbände erhebliche Probleme, vor allem dann, wenn zwar formal von einer ehrenamtlichen Tätigkeit gesprochen wird, gleichwohl aber gewisse Zahlungen von Geldbeträgen vorliegen.

Diese werden häufig als "Auslagenpauschale" oder "Aufwandsentschädigung" bezeichnet und können im Einzelfall sehr wohl eine arbeitsrechtliche Vergütung darstellen und dann zur Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft und damit zur Annahme eines "verdeckten" Arbeitsverhältnisses führen.

Folge ist dann, dass dem "Ehrenamtlichen" der arbeitsrechtliche Bestandsschutz gegenüber Kündigungen, sonstige Arbeitnehmerrechte, wie Urlaub und Entgelt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im der verein wissen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren