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Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 3.5 Erneuerbare Energien

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Um das Ziel "Klimaneutralität" zu erreichen, ist der Ausbau und die Verwendung von erneuerbaren Energien erforderlich. Die Bundesregierung hat sich hierzu ehrgeizige Ausbauziele gesetzt und das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2023 novelliert. Die Neufassung vom 1.1.2023 soll den schnelleren Ausbau forcieren und den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf insgesamt 80 % steigern. Verglichen mit einem Anteil von rund 48 % im Jahr 2022,[1] soll dieser somit fast verdoppelt werden. Insbesondere gestärkt werden sollen der Ausbau von Wind- und Solaranlagen. Für Gebäudeeigentümer und Mietende ergibt sich durch den Ausbau der erneuerbaren Energien die Möglichkeit, die CO2-Emissionen der Strom- und Wärmeverbräuche zu reduzieren. Darüber hinaus sind weiterführende Maßnahmen notwendig, um die Treibhausgasemissionen im Gebäude zu senken und das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Einbau von Photovoltaik und Wärmepumpen

Gebäudeeigentümer und Nutzende sollten den Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäude fördern und stärken. Dies kann durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen oder Wärmepumpen geschehen. Sollte beispielsweise der durch die installierte Photovoltaik-Anlage produzierte Strom nicht zur Deckung des Gesamtstromverbrauchs des Gebäudes ausreichen, sollte beim Zukauf von Strom darauf geachtet werden, dass dieser aus erneuerbaren Energien (u. a. Windkraft, Wasserkraft, Solarenergie, Biomasse) stammt.

Auf Grünstrom- und Ökostromtarife achten

Außerdem sollten die Mietenden die Verwendung von ausschließlich erneuerbaren Stromquellen berücksichtigen. Viele Stromversorger bieten hierfür Grünstrom- oder auch Ökostromtarife an. Bei der Auswahl geeigneter Grünstromtarife ist auf die tarifspezifischen Charakteristika zu achten. Viele Versorger locken mit Grünstromtari...

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