Das Förderprogramm unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften mit der Möglichkeit einer zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

2.7.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften von in Hessen belegenen Wohngebäuden.

Vorliegen eines bestandskräften Beschlusses der Wohnungseigentümer

Die WIBank verlangt als Fördervoraussetzung einen ordnungsgemäß gefassten Beschluss der Wohnungseigentümer – bevorzugt nach dem von der WIBank veröffentlichten Musterbeschluss.[1]

Bonitätsprüfung einzelner Wohnungseigentümer

Besitzt ein einzelner Eigentümer Miteigentumsanteile von mindestens 25 % an der WEG, wird in der Regel eine Bonitätsprüfung dieses Eigentümers verlangt. Gleiches gilt, wenn ein Miteigentümer mehr als 10 Wohneinheiten im Objekt besitzt.

2.7.2.2 Darlehenskonditionen

Gefördert wird über das KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude – Kredit 261 (siehe oben Kap. 1.1).

Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen, die als Verbandskredit gewährt werden. Gefördert werden bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit.

Eigenkapital

Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahmen.

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