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Kapitalerträge, Ausstellung von Steuerbescheinigungen

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BMF, Schreiben v. 15.12.2017, IV C 1 - S 2401/08/10001 :018, BStBl I 2018, 13

Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 3.12.2014 (BStBl 2014 I S. 1586) wie folgt neu gefasst:

Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge , die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs. In den Fällen des § 56 Absatz 3 Satz 4 InvStG in der ab dem 1.1.2018 anzuwendenden Fassung – im Folgenden: InvStG 2018 – (Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage als Gewinn aus der fiktiven Veräußerung von Investmentanteilen) ist der Entrichtungspflichtige nach § 56 Absatz 3 Satz 5 InvStG 2018 zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung verpflichtet. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Ausstellung derartiger Steuerbescheinigungen Folgendes:

Übersicht Rz.
I. Allgemeines
1. Muster der Steuerbescheinigung 1
2. Umfang der zu bescheinigenden Angaben 2
3. Ergänzende Angaben 3
4. Erstmalige Erteilung 4
5. Elektronische Übermittlung 5
6. Berichtigung 6
7. Allgemeine Angaben zum Gläubiger/Schuldner 7
8. Keine Auswirkungen des § 36a EStG 8
II. Steuerbescheinigung für Privatkonten und/oder -depots sowie Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG (Muster I)
1. Allgemeines 9 – 10
2. Gläubiger der Kapitalerträge und Hinterleger der Wertpapiere 11 – 12
3. Depotverwahrung 13
4. Depotinhaber 14 – 15
5. Vo...

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  • Rahmen-TV, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 27.11.199 ... / §§ 3 - 13 ABSCHNITT III Arbeitszeit/Zeitzuschläge
    0
  • Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgung ... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)
    0
  • Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
    0
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