Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung sog. gemischt genutzter Gegenstände: Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4. Oktober 1995 - Rs C - 291/92 - (BStBl 1996 II S. 390) auf das deutsche Umsatzsteuerrecht

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

BMF, Schreiben v. 27.6.1996, IV C 3 - S 7100 - 66/96, BStBl I 1996 S. 702

Nach dem o. a. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 hat der Unternehmer ein Wahlrecht, ob er einheitliche Gegenstände, die sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch (privat) verwendet werden, ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuordnet. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung derartiger Gegenstände folgendes:

 

I. Grundstücke

 

1. Ausübung des Wahlrechts

Dem Unternehmer steht ein Wahlrecht zu: Er kann einerseits ein Gebäude mit dem dazugehörenden Grund und Boden insgesamt dem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen, auch wenn das Gebäude teilweise unternehmerisch genutzt wird. Andererseits kann der Unternehmer nach dem EuGH-Urteil vom 11. Juli 1991 (HFR 1991 S. 730) ein Gebäude auch dann insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, wenn die unternehmerische Nutzung nur geringfügig ist. Nach dem BFH-Urteil vom 4. Oktober 1995 (BStBl 1996 II S. 390) kann der Unternehmer einen nichtunternehmerisch (privat) genutzten Gebäudeteil (z. B. eine eigengenutzte Wohnung) auch von vornherein ganz oder teilweise seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen. Will der Unternehmer von der Möglichkeit der Zuordnung von nichtunternehmerisch verwendeten Gebäudeteilen zum nichtunternehmerischen Bereich Gebrauch machen, so muß er diese dem Finanzamt spätestens bis zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung des Jahres mitteilen, in dem das Gebäude erstmals verwendet wird. Ansonsten ist davon auszugehen, daß der Unternehmer das Gebäude insgesamt seinem unternehmerischen Bereich zugeordnet hat.

 

2. Konsequenzen bei der Zuordnung des gesamten Gebäudes zum unternehmerischen Bereich

Die Nutzung für nichtunternehmerische Zwecke stellt e...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: Mitarbeiterbindung
Mitarbeiterbindung
Bild: Haufe Shop

Mitarbeiterbindung senkt die betrieblichen Kosten und fördert Wertschöpfung, Flexibilität und Innovationskraft im Unternehmen. Gunther Wolf beschreibt, wie Sie fachliches Know-how und Kompetenzen binden und erklärt den Weg zu einer mitarbeiterzentrierten Erfolgskultur mit zahlreichen Beispielen. 


Umsatzsteuergesetz / § 15 Vorsteuerabzug
Umsatzsteuergesetz / § 15 Vorsteuerabzug

  (1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: Ab 01.01.2028: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren