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LuF, Altenteilsleistungen, Beanstandungsgrenzen 2002 – 2017

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OFD Niedersachsen, Verfügung v. 24.3.2017, S 2230 - 12 - St 282

1. Nach den BFH-Urteilen vom 23.5.1989 (BStBl 1989 II S. 784) und vom 21.6.1989 (BStBl 1989 II S. 786) sind unbare Altenteilsleistungen bei einer erforderlichen Schätzung mit den Werten nach § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (bis 2006: Sachbezugsverordnung) anzusetzen. Diese betragen:

VZ

Vollbeköstigung

ein Altenteiler

Sachaufwand*

ein Altenteiler
Gesamt
2002 2.312,00 EUR 514,00 EUR 2.826,00 EUR
2003 2.350,00 EUR 522,00 EUR 2.872,00 EUR
2004 2.373,00 EUR 527,00 EUR 2.900,00 EUR
2005 2.403,00 EUR 534,00 EUR 2.937,00 EUR
2006 2.432,00 EUR 541,00 EUR 2.973,00 EUR
2007 2.460,00 EUR 547,00 EUR 3.007,00 EUR
2008 2.460,00 EUR 547,00 EUR 3.007,00 EUR
2009 2.520,00 EUR 560,00 EUR 3.080,00 EUR
2010 2.580,00 EUR 573,00 EUR 3.153,00 EUR
2011 2.604,00 EUR 578,00 EUR 3.182,00 EUR
2012 2.628,00 EUR 583,00 EUR 3.211,00 EUR
2013 2.688,00 EUR 596,00 EUR 3.284,00 EUR
2014 2.748,00 EUR 609,00 EUR 3.357,00 EUR
2015 2.748,00 EUR 609,00 EUR 3.357,00 EUR
2016 2.832,00 EUR 628,00 EUR 3.460,00 EUR
2017 2.892,00 EUR 641,00 EUR 3.533,00 EUR
VZ

Vollbeköstigung

Altenteilerehepaar

Sachaufwand*

Altenteilerehepaar
Gesamt
2002 4.161,00 EUR 925,00 EUR 5.086,00 EUR
2003 4.230,00 EUR 940,00 EUR 5.170,00 EUR
2004 4.271,00 EUR 949,00 EUR 5.220,00 EUR
2005 4.326,00 EUR 961,00 EUR 5.287,00 EUR
2006 4.378,00 EUR 973,00 EUR 5.351,00 EUR
2007 4.920,00 EUR 1.094,00 EUR 6.014,00 EUR
2008 4.920,00 EUR 1.094,00 EUR 6.014,00 EUR
2009 5.040,00 EUR 1.120,00 EUR 6.160,00 EUR
2010 5.160,00 EUR 1.146,00 EUR 6.306,00 EUR
2011 5.208,00 EUR 1.156,00 EUR 6.364,00 EUR
2012 5.256,00 EUR 1.166,00 EUR 6.422,00 EUR
2013 5.376,00 EUR 1.192,00 EUR 6.568,00 EUR
2014 5.496,00 EUR 1.218,00 EUR 6.714,00 EUR
2015 5.496,00 EUR 1.218,00 EUR 6.714,00 EUR
2016 5.664,00 EUR 1...

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