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GR v. 22.12.2005: BMI-Rundschreiben v. 22.12.2005 betref ... / 1 In-Kraft-Treten

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Abweichend vom allgemeinen In-Kraft-Treten des TVöD zum 1. Oktober 2005 gelten folgende besonderen In-Kraft-Tretens-Regelungen:

1.1 Jahressonderzahlung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a)

§ 20 (Jahressonderzahlung) tritt erst am 1. Januar 2007 in Kraft (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a).

Die Handhabung für das Jahr 2005 ist durch Rundschreiben vom 11. April 2005 (D II 2 - 220 238/77 bzw. D II 2 - 220 219-9/2) sowie 30. November 2005 (D II 2 - 220 238/77 bzw. D II 2 - 220 219-9/2) festgelegt worden. Für das Jahr 2006 trifft § 20 TVÜ-Bund eine eigenständige Regelung (vgl. Ziffer 4.1 meines Rundschreibens vom 10. Oktober 2005 - D II 2 - 220 210/643 - ).

1.2 Urlaubsrechtliche Vorschriften (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b)

Die Vorschriften über den Erholungsurlaub (§ 26) und den Zusatzurlaub (§ 27) treten grundsätzlich erst mit Beginn des neuen Urlaubsjahres am 1. Januar 2006 in Kraft (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b).

Abweichend hiervon sind die Vorschriften zur

  • Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr nach § 26 Abs. 2 Buchst. a
  • Auszahlung des während des Urlaubs fortzuzahlenden Entgelts zu dem in § 24 festgesetzten Zeitpunkt (§ 26 Abs. 2 Buchst. d)

bereits am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten (§ 15 Abs. 1 TVÜ Bund).

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