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GR v. 03.11.2006: Durchführungshinweise zu den Tarifvert ... / Abschnitt 15.2 TV-Ärzte DH Bezahlung (§ 9 Absatz 1 TV-Ärzte)

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Für geleistete Rufbereitschaften besteht je nach Fallkonstellation nach § 9 Absatz 1 Sätze 1 bis 3 TV-Ärzte ein unterschiedlicher Bezahlungsanspruch. Dabei wird zwischen Rufbereitschaften von mindestens 12stündiger Dauer einerseits und kürzeren Rufbereitschaften andererseits unterschieden.

Abschnitt 15.2.1 TV-Ärzte DH Pauschalierte Bezahlung für Rufbereitschaften von mindestens 12stündiger Dauer

Für Rufbereitschaften von mindestens 12stündiger Dauer werden auf der Basis der jeweiligen Entgeltgruppen tägliche Pauschalen gezahlt. Unterschieden wird dabei nach Rufbereitschaften

  • von Montag bis Freitag und
  • an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

Für die Rufbereitschaften (nicht für die tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft) von Montag bis Freitag wird das Zweifache des individuellen tariflichen Stundenentgelts, für Rufbereitschaften an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen das Vierfache gezahlt. Maßgebend für die Anzahl der Pauschalen ist der Tag des Beginns der Rufbereitschaft (Protokollerklärung zu § 9 Absatz 1 TV-Ärzte).

Beispiel:

  • Bei Rufbereitschaft von Montag 18 Uhr bis Dienstag 7 Uhr wird eine Pauschale in Höhe von 2 Stundenentgelten gezahlt.
  • Bei Rufbereitschaft von Sonntag 18 Uhr bis Montag 7 Uhr wird eine Pauschale in Höhe von 4 Stundenentgelten gezahlt.

Dauert eine Rufbereitschaft länger als 24 Stunden, wird die Pauschale mehrmals gezahlt. Hierzu haben sich die Tarifvertragsparteien auf das folgende Beispiel für eine durchgehende Rufbereitschaft von Freitag 15 Uhr bis Montag 7 Uhr verständigt:

  1. Pauschale für Freitag (2 Stundenentgelte),
  2. Pauschale für Samstag (4 Stundenentgelte),
  3. Pauschale für Sonntag (4 Stundenentgelte),

keine Pauschale für Montag (Montag ist der Folgetag des Beginns der einheitlichen Rufbereitschaft am Freitag).

Der Arzt erhält mithin zehnmal das individuelle Stundenentgelt.

Abschnitt 15.2.2 TV-Ärzte DH Anteilige Bezahlung bei Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden

Wird eine Rufbereitschaft für insgesamt weniger als 12 Stunden ang...

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