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GR v. 01.10.2019: KVdSeMeldeVerfGs: Elektronisches Studenten-Meldeverfahren nach § 199a SGB V

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Einführung

Mit dieser Verfahrensbeschreibung wird das elektronische Studenten-Meldeverfahren ergänzend zu den Regelungen der "Gemeinsamen Grundsätze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach § 199a Abs. 7 SGB V" erläutert.

Der GKV-Spitzenverband und die Hochschulrektorenkonferenz werden gesetzliche Neuerungen zum Anlass nehmen, die vorliegende Verfahrensbeschreibung regelmäßig anzupassen.

1 Vorwort

[1] Zur ordnungsgemäßen Prüfung, Feststellung und Durchführung der Krankenversicherung für Studierende bestehen nach § 199a SGB V für Hochschulen und Krankenkassen entsprechende Meldepflichten. Dies betrifft die Meldungen der Krankenkassen über den

  • Versicherungsstatus,
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel,
  • Verzug mit der Zahlung der Beiträge und die Begleichung der rückständigen Beiträge sowie

der Hochschulen über

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung,
  • Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung zu dessen Ablauf der Studierende exmatrikuliert wurde (Ende des Studiums) sowie
  • Ablauf des Semesters, das der Aufnahme eines Promotionsstudiums unmittelbar vorangeht.

[2] Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldepflichten wird zum 1.1.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren eingeführt. Dieser Meldedialog ermöglicht den Krankenkassen und Hochschulen eine papierlose Kommunikation und stellt damit eine nachhaltige Optimierung des bisherigen verwaltungsaufwändigen Meldeverfahrens auf Grundlage von Vordrucken dar.

[3] In diesem Meldedialog sind auch die papiergebundenen Versicherungsbescheinigungen implementiert, die Studieninteressierte bislang von Krankenkassen einfordern und den Hochschulen zusenden mussten. Damit führt das elektronische Dialogverfahren auch zu einer Entlastung der Studieninteressierten im Immatrikulationsverfahren.

[4] Der GKV-Spitzenverband und d...

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