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BE v. 14.05.2009: Krankenversicherung der Rentner / TOP 3 Aktualisierung der "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung"

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Sachverhalt:

0. Die "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung" (Stand: 20.01.2009) ist aufgrund der nachstehenden Ausführungen zu aktualisieren.
1. Die "Beschreibung der Datensätze zur Durchführung des maschinellen Meldeverfahrens zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung" (Stand: 20.01.2009) ist zunächst hinsichtlich ihrer Aktualität zu prüfen. Dabei angezeigte Änderungen sind vorzunehmen.
2.

Abschnitt 9 – Datensatz zur KVdR-Anmeldung

Die Definition des Feldes "NTKZRTBCA" ist von numerisch ("N") in alphanumerisch ("C") abzuändern, da es sich hierbei um ein Kann-Feld handelt, dessen Belegung durch die Träger der Rentenversicherung nicht zwingend erforderlich ist. Die bisherige numerische Definition des Feldes führte dazu, dass bei einer Nichtbelegung das Feld maschinell mit Grundstellung (= 000) ausgestattet wurde. Folglich entsteht dadurch unweigerlich die Aussage, dass die deutsche Staatsbürgerschaft (= 000) vorliegt. Nach Änderung der Definition auf "alphanumerisch" wird das Feld - sofern der Träger der Rentenversicherung dieses nicht beschickt - mit Grundstellung (= 3 Blanks) im Datensatz an die Krankenkasse übermittelt.

Des Weiteren wurde in der "Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner" am 14./15.10.2008 unter TOP 2 über die Überarbeitung des Meldevordrucks nach § 201 Abs. 1 SGB V beraten. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass die Abfragen, inwieweit der Zuzug des Antragstellers (Ziffer 2.3 des Meldevordrucks) bzw. des Verstorbenen (Ziffer 3.3 des Meldevordrucks) aus dem Ausland innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt ist, entbehrlich sind. Insofern ergeben ...

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