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TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beur ... / 3.2.2 Hautgefährdende Gefahrstoffe

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(1) Gefahrstoffe sind hautgefährdend, wenn sie eingestuft sind bezüglich:

 

1.

Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1, 1A, 1B oder 1C (Skin Corr. 1 [A, B, C]; H314), H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden,

 

2.

Hautreizung Kategorie 2 (Skin Irrit. 2; H315), H315: Verursacht Hautreizungen, oder

 

3.

Sensibilisierung der Haut Kategorie 1, 1A oder 1B (Skin Sens. 1 [A, B]; H317), H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

 

(2) Gefahrstoffe sind auch hautgefährdend, wenn sie mit dem folgenden EUH-Satz gekennzeichnet sind: EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

 

(3) Zudem können Gefahrstoffe, die mit einem der folgenden EUH-Sätze gekennzeichnet sind, für Beschäftigte, die bereits gegenüber den im EUH-Satz genannten Stoffen sensibilisiert sind, hautgefährdend sein:

 

1.

EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen,

 

2.

EUH205: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen, oder

 

3.

EUH208: Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

 

(4) Gefahrstoffe sind auch hautgefährdend, wenn sie in der TRGS 900 oder TRGS 907 mit "Sh" (sensibilisierend auf die Haut) oder "Sah" (sensibilisierend auf die Atemwege und die Haut) gekennzeichnet sind. Wenn der Gefahrstoff nicht in diesen TRGS aufgeführt ist, kann die MAK- und BAT-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft als weitere Informationsquelle herangezogen werden.

 

(5) Einige Arzneimittel, ätherische Öle, Pflanzen und Steinkohlenteerprodukte können in Verbindung mit natürlicher oder künstlicher UV-Strahlung zu einer verstärkten Lichtempfindlichkeit führen und unerwünschte Hautreaktionen (photoallergische bzw. phototoxische Reaktionen) auslösen. Beispiele sind in Anhang 7 a...

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