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Mindestanforderungen an das Risikomanagement 2023 / BTR 4 Operationelle Risiken

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1

Das Institut hat den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung zu tragen. Für diese Zwecke ist eine institutsintern einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken vorzunehmen und an die Mitarbeiter zu kommunizieren.

Erläuterung: Definition von operationellen Risiken

Die Festlegung sollte auch eine möglichst klare Abgrenzung zu anderen vom Institut betrachteten Risiken enthalten.

Erläuterung: Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten

Die Prozesse zum Management operationeller Risiken sollten auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen ("boundary events"), Beinaheverlusten und zusammenhängenden Ereignissen umfassen.

Als sog. "boundary events" können Verluste eingestuft werden, die zwar einem anderen Risiko zugerechnet werden oder bereits wurden (z.B. Kreditverluste), die aber ihren Ursprung in Ereignissen wie z.B. mangelhaften Prozessen und Kontrollen haben oder hatten.

Als "Beinaheverluste" können durch Fehler oder Mängel ausgelöste Ereignisse bezeichnet werden, die zu keinem Verlust geführt haben (z.B. fehlerhafte Zahlung an falschen Kontrahenten; Rückzahlung durch den Kontrahenten).

 

2

Es muss gewährleistet sein, dass wesentliche operationelle Risiken zumindest jährlich identifiziert und beurteilt werden. Dabei sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

 

3

Das Institut hat eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherzustellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen zu analysieren.

Erläuterung: Erfassung von Schadensfällen

Größere Institute haben hierfür eine Ereignisdatenbank für Schadensfälle einzurichten, bei welcher die vollständige Erfassung aller Schadensereignisse oberhalb angemessener Schwellenwerte si...

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