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Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 [bis 26.09.2015]

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§ 1

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2014 beträgt 5,2 Prozent.

§ 2

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft[1]. 2Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 vom 6. September 2011 (BGBl. I S. 1831) außer Kraft.

[1] Verkündet am 24. September 2013.

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