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KfW-Umweltprogramm / 7 Verfahren

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Mit der Betreuung der Fördermaßnahme hat das BMUV die

KfW

Ludwig-Erhard-Platz 1 – 3

53179 Bonn

beauftragt. Vordrucke und Hinweise zur Antragstellung werden im Internet unter www.kfw.de/240 bereitgestellt.

 

7.1

Antragstellung

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Der Antrag wird bei einem Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens gestellt. Die für die Beantragung notwendigen Unterlagen werden im Merkblatt und den Antragsformularen festgelegt.

 

7.2

Bewilligungsverfahren

Förderentscheidungen trifft die KfW nach den Grundsätzen des pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Umsetzung der Maßnahme abzuschließen ist (Bewilligungszeitraum), beträgt in der Regel 24 Monate nach Kreditzusage. Der Zeitraum kann vor Ablauf der Umsetzungsfrist auf Antrag verlängert werden. Die Fristverlängerung ist nachvollziehbar und plausibel zu begründen. Bei einer Verlängerung der Abruffrist des Darlehens bei der KfW verlängert sich der Bewilligungszeitraum entsprechend.

 

7.3

Anforderungs-, Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel innerhalb von zwölf Monaten nach vollständigem Abruf des Darlehens gegenüber dem Finanzierungspartner nachzuweisen. Das Finanzierungsinstitut bestätigt dies gegenüber der KfW. Die KfW (während der Kreditlaufzeit) sowie das BMUV (nach Ende der Kreditlaufzeit) behalten sich eine Überprüfung der Planungsunterlagen und Nachweise zur Umsetzung sowie eine Vor-Ort-Prüfung der geförderten Maßnahmen nach Maßgabe der Nummer 6.1 vor.

Die Verwendungsnachweise einschließlich der erforderlichen Unterlagen sind auf den dafür vorgesehenen Formularen der KfW bei den Kreditinstituten (Hausbanken) e...

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