Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Indirekteinleiterverordnung Hessen / § 3 Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen und Indirekteinleitungen durch Sachverständige

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Die Indirekteinleiterin oder der Indirekteinleiter hat auf eigene Kosten die Überwachung der nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 bis 9 und § 2 Abs. 3 angezeigten Indirekteinleitungen mit den Abwasserbehandlungsanlagen und Einrichtungen, die erforderlich sind, um die Anforderungen nach § 58 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes sicherzustellen, durch Sachverständige einer sachverständigen Stelle nach § 6 vornehmen zu lassen. 2In den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 3 und § 2 Abs. 3 Nr. 2 kann die Überwachung auch von einer nach dem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zertifizierten und für den jeweiligen Bereich zugelassenen Person für Umweltgutachten auf Kosten der Indirekteinleiterin oder des Indirekteinleiters vorgenommen werden. 3Die Überwachung ist durchzuführen

 

1.

in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 3 (Anhang 22 der Abwasserverordnung) und § 2 Abs. 3 Nr. 2 (Anhang 38 der Abwasserverordnung) einmalig vor der Inbetriebnahme,

 

2.

in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 (Anhang 17 der Abwasserverordnung) und 6 bis 9 (Anhang 50, Anhang 52, Anhang 53 und Anhang 55 der Abwasserverordnung) vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie wiederkehrend im Abstand von höchstens fünf Jahren,

 

3.

in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 5 (Anhang 49 der Abwasserverordnung) vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie wiederkehrend im Abstand von höchstens 30 Monaten und nach der Entleerung und Endreinigung vor einer geplanten Einstellung der Indirekteinleitung,

 

4.

in den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 4 und § 2 Abs. 3 Nr. 1 (Anhang 31 der Abwasserverordnung) innerhalb eines Jahres nach der erstmaligen Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung sowie wiederkehrend im Abstand von höchstens fünf Jahren.

4Wird eine Frist nach Satz 3 Nr. 2 bis 4 überschritten, verkürzt sich entsprechend die...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Das große Verwalter-Handbuch
Das große Verwalter-Handbuch
Bild: Haufe Shop

Das Standardwerk für die Immobilienverwaltung - jetzt überarbeitet in der 10. Auflage! Es stellt den tatsächlichen Ablauf der Verwaltung im Alltag dar und beleuchtet auch die juristischen Aspekte der Verwaltung von Wohnungseigentum.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren