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Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

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Art. 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 7 Abs. 1a, 4, § 8 Abs. 1, 2, 3, § 14 Abs. 1, § 28a Abs. 1, 7, 9, § 28b Abs. 2, § 28h Abs. 6, § 28p Abs. 8, § 95 Abs. 3, § 102 Abs. 1, § 103 Abs. 3, § 104, § 105 Abs. 3, § 106, § 107 Abs. 1, 2, 3, § 111 Abs. 1

Art. 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

geändert sind § 27 Abs. 2, § 346 Abs. 2, § 347

Art. 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 7, § 232a Abs. 1, § 249 Abs. 2, § 249b, § 266 Abs. 7, § 309 Abs. 6, § 313 Abs. 6

Art. 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 2, § 5 Abs. 2, 3, § 34 Abs. 3, § 43 Abs. 3, § 44 Abs. 2, § 51 Abs. 3, § 52, § 66 Abs. 1, § 71 Abs. 3, § 76b, § 96a Abs. 2, § 100 Abs. 3, § 113 Abs. 1, § 141 Abs. 1, § 149 Abs. 1, 2, § 162, § 163 Abs. 8, § 165 Abs. 1, § 166 Abs. 1, § 167, § 168 Abs. 1, 3, § 169, § 170 Abs. 1, 2, § 172 Abs. 1, 3, 4, § 228a Abs. 1, 2, § 240 Abs. 2, § 254d Abs. 1, § 256a Abs. 2, § 279b, § 279c, § 302a Abs. 2,

Art. 5 Änderung des Rentenreformgesetzes 1999

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind Artikel 1 Nr. 13, 19, 51 und 127

Art. 6 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 13 Abs. 2, § 83 Abs. 1

Art. 7 Änderung des Nachweisgesetzes

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 1, § 2 Abs. 1

Art. 8 Änderung des Altersteilzeitgesetzes

geändert ist § 5

Art. 9 Änderung des Bundessozialhilfegesetzes

geändert ist §117 Abs. 2a

Art. 10 Änderung des Einkommensteuergesetzes

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 3, § 39a, § 39b Abs. 7, § 39c Abs. 5, § 39d Abs. 1, 3, § 40a Abs. 2, 4, § 41 Abs. 1, § 41b Abs. 1, § 46 Abs. 2a, § 51 Abs. 4, § 52 Abs. 2b

Art. 11 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

geändert ist § 56

Art. 12 Änderung des KVLG 1989

geändert bzw. eingefügt sind § 42 Abs. 2, § 48Abs. 6

Art. 13 Änderung der KSVG - Beitragsüberwachungsverordnung

geändert ist § 7

Art. 14 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

geändert, gestrichen bzw. eingefügt sind § 1, § 8 Abs. 3, § 13, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 33 Abs. 5, § 36 Abs. 1, 2

Art. 15 Änderung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung

geändert ist § 2 Abs. 1

Art. 16 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

geändert ist § 10 Abs. 1

Art. 17 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art. 18 Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentliche Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.

Art. 19 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.

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