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Mieterhöhung, einvernehmlich

Stascha Straub
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Kurzbeschreibung

Mit diesem Schreiben möchte der Vermieter mit dem Mieter eine einvernehmliche Vereinbarung über eine Mieterhöhung gem. § 557 Abs. 1 BGB erreichen.

  • Mieterhöhung

Kurzbeschreibung

Gemäß § 557 Abs. 1 BGB können Mieter und Vermieter jederzeit eine einvernehmliche Anpassung der Miethöhe vereinbaren. Die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen ist an keine bestimmte Form gebunden, kann also auch konkludent in der mehrfachen und vorbehaltslosen Zahlung der erhöhten Miete gesehen werden.[1] Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt in der Regel eine Vereinbarung über die Erhöhung der Miete auf die neue Miethöhe zustande, die den Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen darstellt.[2]

Ist der Mieter mit der vorgeschlagenen Mieterhöhung nicht einverstanden, kann der Vermieter eine Erhöhung im Rahmen der §§ 558 bis 560 BGB verlangen (ortsübliche Vergleichsmiete, Mietspiegel, Modernisierung etc.).

[1] BGH, Beschluss vom 30.1.2018 – VIII ZB 74/16.
[2] BGH Urteil vom 28.9.2022 – VIII ZR 300/21

Mieterhöhung

  • Musterdokument öffnen

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

_________________

_________________

_________________, den _________

Mietverhältnis _________________

Hier: Mieterhöhung

Sehr geehrte/r _________________,

die mit Ihnen mietvertraglich vereinbarte monatliche Miete beläuft sich aktuell und seit Jahren unverändert auf _____ EUR bzw. _____ EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Höhe dieser Miete ist angesichts der zwischenzeitlichen Kosten- und Preissteigerungen nicht mehr angemessen, sie entspricht nicht dem, was für vergleichbaren Wohnraum derzeit bezahlt wird. Die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen beläuft sich auf wenigstens _____ EUR pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. monatlich _____ EUR.

Ich schlage Ihnen vor d...

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