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Miete, Dauermietrechnung gemäß § 14 UStG (Gewerberaummiete)

Stascha Straub
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Kurzbeschreibung

Der Vermieter stellt dem Mieter eine Dauerrechnung aus, um seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung nachzukommen. Der Mieter kann mit dieser Rechnung den Vorsteuerabzug geltend machen.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Dauerrechnungen werden insbesondere bei Vermietungsleistungen eingesetzt, um nicht Monat für Monat eine gesonderte Rechnung stellen zu müssen. Anhand der Dauermietrechnung kann sowohl der Vermieter (soweit Unternehmer), als auch der Mieter (als Leistungsempfänger) den Vorsteuerabzug geltend machen.

Folgende Pflichtangaben (§ 14 Abs. 4 UStG) sind erforderlich:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (des Vermieters) und des Leistungsempfängers (des Mieters)
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Vermieters
  • Ausstellungsdatum (Mietvertrag)
  • Rechnungsnummer
  • Umfang und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Leistung (genaue Bezeichnung der Mietsache)
  • Zeitpunkt der Leistung: monatliche (ggf. vierteljährliche, halbjährliche etc.) Mietzahlung
  • Entgelt für die Leistung: Miete inkl. Betriebskostenvorauszahlungen
  • Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen

Rechnungsaussteller/Vermieter:

_________________________

_________________________

(Name, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr.)

Rechnungsempfänger/Mieter

_________________________

_________________________

(Name, Anschrift)

_________________, den _________

Rechnungsdatum: ________________

Rechnungsnummer: ________________

Für das gewerbliche Mietverhältnis über das Mietobjekt _____________________________ (Bezeichnung und Anschrift) sind ab dem ______________ folgende monatliche Beträge zur Zahlung fällig:

Netto-Kaltmiete: __________ EUR
Stellplätze: __________ EUR
Betriebskostenvorauszahlung: __________ EUR
___ % USt. (nach derzeit gesetzl. geltende...

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