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Kündigung, Miete (wiederholt verspätete Zahlung)

Stascha Straub
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Kurzbeschreibung

Der Mieter hat trotz Abmahnung die Miete erneut zu spät bezahlt. Der Vermieter kündigt mit diesem Schreiben das Mietverhältnis.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Wenn die Miete mehrere Male unpünktlich eingeht, kann der Vermieter entweder außerordentlich fristlos oder ordentlich kündigen.[1] Vor einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Zahlungen ist der Mieter abzumahnen.[2]

[1] § 543 Abs. 1 BGB bzw. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
[2] BGH, Urteil v. 4.5.2011, VIII ZR 191/10; BGH, Urteil v. 11.1.2006, VIII ZR 364/04; s. auch Abmahnung, Mietzahlung unpünktlich.

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Kündigung des Mietverhältnisses wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung

Sehr geehrte/r ____________________,

leider haben Sie auf mein Schreiben vom _______________, mit welchem ich Sie wegen Ihres Zahlungsverhaltens abgemahnt hatte, nicht reagiert und auch die folgenden Mietzahlungen wiederum nur verspätet geleistet:

_______________ (Monat/Jahr): _______________ (Zahlungsdatum)

_______________ (Monat/Jahr): _______________ (Zahlungsdatum)

_______________ (Monat/Jahr): _______________ (Zahlungsdatum)

Ich hatte Sie mit meinem vorbenannten Schreiben darauf hingewiesen, dass Sie die Zahlung der monatlichen Miete im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag des Monats zu leisten haben und Sie durch Ihr bisheriges Zahlungsverhalten erheblich gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter verstoßen. Ich hatte Sie vergeblich aufgefordert, sich künftig vertragstreu zu verhalten und pünktliche Zahlungen zu leisten, und Ihnen für den Fall weiterer verspäteter Mietzahlungen die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses angedroht.

Nachdem Sie sich gleichwohl auch weiterhin vertragswidrig verhalten, sehe ic...

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Zahlt der Mieter ständig unpünktlich, kann sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB als auch die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Betracht kommen.[1] Vor einer Kündigung wegen unpünktlicher Zahlung ist der ...

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