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Geringfügige entlohnte Beschäftigung, Saisonkraft, Arbeitsvertrag

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Kurzbeschreibung

Standardarbeitsvertrag für eine nicht sozialversicherungspflichtige geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) mit zeitlichen Phasen von unterschiedlich hohem Arbeitseinsatz (Saisonkraft). Zeiten einer vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung dürfen maximal bis zu einem Monat vereinbart werden. Das Muster beinhaltet alle Besonderheiten gegenüber sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsverträgen.

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Eine Aushilfskraft soll im Rahmen eines klassischen "Minijobs" angestellt werden, und zwar vom Grundgedanken her auf Dauer. Ein unterschiedlich großer Arbeitsanfall kann dabei zu Über- als auch Unterschreitungen der Entgeltgrenze (556 EUR) führen. Möglich ist auch die Vereinbarung mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt bei Führung eines entsprechend ausgleichenden Arbeitszeitkontos. Im Rahmen solcher flexibler Arbeitszeitregelungen darf eine Freistellungsphase ohne Arbeitsleistung höchstens bis zu drei Monate andauern.

Für solche unbefristeten geringfügig entlohnten Beschäftigungen dient dieses Muster. Dabei handelt es sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht jeweils um ein echtes Arbeitsverhältnis und einen Unterfall der Teilzeitarbeit. Die Hauptbedeutung der geringfügig entlohnten Beschäftigung liegt jedoch in der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung durch die pauschalierte Abgabenpflicht.

Nicht geeignet ist dieses Muster dagegen für folgende Situationen:

  • Die Aushilfskraft soll als geringfügig entlohnte/r Beschäftigte/r im Privathaushalt angestellt werden.
  • Die Aushilfskraft wird nach dem voraussichtlichen Arbeitsanfall regelmäßig im Durchschnitt mehr als 556 EUR verdienen. Dann führt an einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung z. B. in Teilzeit kein Weg vorbei.
  • Die Aushilfskraft soll im Rahmen einer Wertguthabenvere...

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