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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Christina Kamppeter
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Kurzbeschreibung

Mustervertrag zwischen Verleiher (Zeitarbeitsfirma und Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers) und Entleiher (anderes Unternehmen und Kunde) über die Überlassung eines Leiharbeitnehmers. Dem Vertrag liegt die geltende Fassung des AÜG zugrunde (Stand 1.1.2025).

  • Vertrag

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Ausgangssituation

Für die betriebliche Personalwirtschaft ist die Arbeitnehmerüberlassung eine Möglichkeit, vorübergehende Personalengpässe zu überbrücken. Der Arbeitnehmerüberlassung liegt ein Dreipersonenverhältnis zugrunde. Ein Unternehmen, und zwar der Verleiher, stellt einem anderen Unternehmen, dem Entleiher, Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gegen Entgelt zur Verfügung. Zwischen dem Entleiher und dem Verleiher wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Zwischen dem Verleiher und seinem Beschäftigten besteht ein Arbeitsverhältnis, das dessen Überlassung an ein anderes Unternehmen vorsieht. Die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt der Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb nach den Weisungen des Entleihers.

Nicht geeignet ist dieses Vertragsmuster dagegen für folgende Situationen:

  • Ein Zeitarbeitsunternehmen will einen Leiharbeitnehmer einstellen, um ihn an Dritte (Entleiher) zur Arbeitsleistung zu überlassen. Hierfür hat der Verleiher einen (Leih-)Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitnehmer zu schließen.
  • Ein Entleiher will einen bewährten Leiharbeitnehmer selbst einstellen. Hierzu hat er als neuer Arbeitgeber einen regulären befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Einzustellenden zu schließen.

Rechtlicher Hintergrund

Gesetzliche Grundlage der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses legt insbesondere zwei einschränkende Regeln für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung fest: Zum einen ist die Arbeitnehmerüberlassung grundsät...

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