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Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers

Haufe Redaktion
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Leitsatz

Bei Ansprüchen auf Erholungsurlaub aus einem Kalenderjahr, die auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen und für die unterschiedliche Regelungen gelten, handelt es sich um selbstständige Urlaubsansprüche, auf die § 366 BGB Anwendung findet, wenn die Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber nicht zur Erfüllung sämtlicher Urlaubsansprüche ausreicht. Nimmt der Arbeitgeber in einem solchen Fall bei der Urlaubsgewährung keine Tilgungsbestimmung i.S.v. § 366 Abs. 1 BGB vor, ist die in § 366 Abs. 2 BGB vorgegebene Tilgungsreihenfolge mit der Maßgabe heranzuziehen, dass zuerst die gesetzlichen Urlaubsansprüche und erst dann die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigende Urlaubsansprüche erfüllt werden.

Sachverhalt

Die mit einem Grad der Behinderung (GdB) schwerbehinderte Klägerin war bei dem beklagten Land vom 1.4.2001 bis zum 31.1.2021 beschäftigt. Der TV-L fand auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Aufgrund eines Erlasses des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 9.8.2016 wird der nicht erfüllte Urlaub über die tarifvertraglichen Vorschriften hinaus – entsprechend den für die Beamtinnen und Beamten des Landes jeweils geltende Übertragungsregelung – bis zum 30.9. des Folgejahres übertragen bzw. in Fällen, in denen der Urlaub aus dringenden dienstlichen Gründen nicht bis zum 30. September abgewickelt werden kann, sich diese Frist bis zum 31.12. verlängert.

Im Jahr 2019 gewährte das beklagte Land der Klägerin 17 Tage Urlaub. Seit dem 24.7.2019 war die Klägerin bis zur Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses am 31.1.2021 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben vom Juni 2020 teilte das beklagte Land der Klägerin mit, dass sie noch 18 Urlaubstage aus dem Urlaubsjahr 2019 habe, die in das laufende Urlaubsjahr übertragen wurden. Des Weiteren wurde...

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BAG 9 AZR 488/21
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Urlaub. 15 Monatsfrist. Langzeiterkrankung. Tilgung von Urlaubsansprüchen bei fehlender Tilgungsbestimmung des Arbeitgebers  Orientierungssatz 1. Bei Ansprüchen auf Erholungsurlaub aus einem Kalenderjahr, die auf ...

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