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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 7 Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr

Robert C. Prätzler
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Literatur

Scheller/Zaczek, Lohnveredelung im Zoll- und Umsatzsteuerrecht, UR 2015, 459.

Verwaltungsanweisungen

BMF vom 16.10.1997, Az: IV C 4 – S 7134 – 78/97, UR 1988, 37 (Mitwirkung der Zolldienststellen).

BMF vom 17.01.2000, Az: IV D 2 – S 7134 – 2/00, BStBl I 2000, 179 (Vordruckmuster).

BMF vom 17.07.2009, Az: IV B 9 – S 7134/07/10003, BStBl I 2009, 855 (ATLAS-Ausfuhr, Ausfuhrbelege).

BMF vom 03.05.2010, Az: IV D 3 – S 7134/07/10003, BStBl I 2010, 499 (ATLAS-Ausfuhr, Ausfuhrbelege).

BMF vom 15.11.2013, Az: IV D 2 – S 7300/12/10003, BStBl I 2013, 1475 (EUSt).

BMF vom 12.12.2013, Az: IV D 3 – S 7015/13/10001, BStBl I 2013, 1627 (Verwendung für Zwecke des Unternehmens).

BMF vom 06.01.2014, Az: IV D 3 – S 7156/13/10001, BStBl I 2014, 152 (elektronische Übermittlung).

BMF vom 10.12.2014, IV D 3 – S 71015/14/10001, BStBl I 2014, 1622 (EUSt).

Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff.

Richtlinien/Hinweise/Verordnungen

UStAE: Abschn. 7.1.–7. 4.

MwStSystRL: Art. 131, Art. 146 Abs. 1 Buchst. d.

UStDV: §§ 12, 13 i. V. m. §§ 8–11.

1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Vorschrift

 

Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 4 Nr. 1 Buchst. a 2. Alt. UStG stellt neben der Ausfuhrlieferung auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr steuerfrei, ohne den Begriff der Lohnveredelung tatbestandsmäßig zu definieren. Die Tatbestandsmerkmale der Lohnveredelung werden daher gesondert in § 7 UStG geregelt (Legaldefinition). Die Vorschrift lehnt sich dabei an den Aufbau des § 6 UStG an und untergliedert den Tatbestand der Lohnveredelung entsprechend in drei Fallgruppen (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 UStG), die sich in geografischer Hinsicht (= Verbleib der Gegenstände der Ausfuhr nach der Be- oder Verarbeitung/Drittlandsgebiet/Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG) und bezüglich der Person des Ausführers (Ausfuhr durch d...

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