Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

Norbert Finkenbusch
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen beseitigt werden und tritt an die Stelle des bisherigen § 171e. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Deckungskapital für ihre Versorgungszusagen zu bilden. Bis zum GKV-FKG war in der Norm die Schließung von Ersatzkassen geregelt.

 

Rz. 1a

Art. 8i des Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz) v. 12.12.2023 (BGBl. I Nr. 359) hat Abs. 1 Satz 6 mit Wirkung zum 16.12.2023 angefügt. Eine vorgezogene Zuführung von Geldmitteln für zukünftige Haushaltsjahre ist im Haushaltsjahr 2024 ausgeschlossen.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Krankenkassen werden verpflichtet, ein Deckungskapital für diejenigen Versorgungszusagen aufzubauen, die eine direkte Einstandspflicht der Krankenkasse als Arbeitgeber vorsehen (Ausnahmen: Landwirtschaftliche Krankenkasse, Knappschaft). Dies muss im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2049 geschehen. Ein früherer Aufbau des Deckungskapitals vor diesem Zeitpunkt ist zulässig.

 

Rz. 3

Das Deckungskapital ist grundsätzlich zweckgebunden. Im Insolvenzfall gehört es nicht zur Insolvenzmasse, sondern verbleibt zur Abdeckung der Versorgungszusagen (§ 35 InsO, vgl. auch BT-Drs. 16/10070 S. 7).

 

Rz. 4

Die Bildung des Deckungskapitals kann durch mehrere Krankenkassen bei einem gemeinsamen Träger, wie etwa einer gemeinsamen Pensionskasse, erfolgen.

 

Rz. 4a

Ein begren...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    506
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    321
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    274
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    263
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    247
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    224
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    210
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    180
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    150
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    137
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    136
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    134
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    132
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    131
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    129
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    126
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    124
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    117
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    116
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    107
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Kommentar: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Bild: Haufe Shop

Konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet bieten die beiden Bände eine verlässliche Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Viele Beispiele und Übersichten geben einen umfassenden Zugriff auf die komplexe Gesetzesmaterie.


SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 170 Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 170 Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

  (1) 1Krankenkassen haben für Versorgungszusagen, die eine direkte Einstandspflicht nach § 1 Absatz 1 Satz 3 des Betriebsrentengesetzes auslösen, sowie für ihre Beihilfeverpflichtungen durch mindestens jährliche Zuführungen vom 1. Januar 2010 an bis ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren