Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 370 Steuerhinterziehung / 9.4.1 Überblick

Dr. Karsten Webel, Dr. Wolfgang Dumke †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 243

Die rechtswidrige und schuldhafte Steuerhinterziehung kann durch die Verhängung einer Strafe geahndet werden (s. Rz. 241). Außerdem kann das Gericht aber auch noch strafrechtliche Nebenfolgen aussprechen. Bei der Strafzumessung sind diese Nebenfolgen für die Bestimmung der schuldangemessenen Strafe (s. Rz. 208) zu berücksichtigen.

 

Rz. 244

Solche strafrechtlichen Nebenfolgen sind nach § 369 Abs. 2 AO i. V. m. den Regelungen des StGB:

  • Fahrverbot – § 44 StGB (s. Rz. 246),
  • Aberkennung der Amtsfähigkeit sowie Wählbarkeit und des Wahlrechts – § 45 StGB[1],
  • Maßregeln der Sicherung und Bemessung – § 61 StGB[2],
  • Berufsverbot – § 70 StGB (s. Rz. 247),
  • Anordnung des Verfalls – § 73 StGB,
  • Einziehung von Gegenständen – § 74 StGB[3].
 

Rz. 245

Darüber hinaus eröffnet § 375 AO für die Steuerhinterziehung neben der Strafe die Möglichkeit zur

  • Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit[4],
  • Einziehung von bestimmten Gegenständen[5].
[1] S. Erl. zu § 375 AO.
[2] Zur Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB s. z. B. BGH v. 29.11.2001, 5 StR 507/01, wistra 2002, 98.
[3] S. Erl. zu § 375 AO.
[4] § 375 Abs. 1 AO.
[5] § 375 Abs. 2 AO.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    559
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    313
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    292
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    242
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    225
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    199
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    194
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    168
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    139
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    136
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    135
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    134
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    131
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    129
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    124
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    121
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    121
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    116
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    107
  • Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses
    105
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Topaktuell kommentiert: Die Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer_Datenbank
Bild: Haufe Shop

GmbH, Konzern oder gemeinnützige Körperschaft – Fehler im Körperschaftsteuerrecht kosten Zeit und Geld. Der Dötsch kommentiert KStG & UmwStG präzise und praxisnah. Verfasst ausschließlich von Angehörigen der Finanzverwaltung – für maximale Rechtssicherheit. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren