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Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG

Prof. Dr. Dietmar Gosch
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Leitsatz

1. Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1.1.2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG verstößt gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit und bleibt im Erhebungszeitraum 2001 unangewandt (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22.1.2009, C-377/07STEKO Industriemontage, BFH/PR 2009, 152, Slg. 2009, I 299).

2. Die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem GG ist nicht mehr entscheidungserheblich, wenn das Gesetz schon im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht unangewandt bleibt.

 

Normenkette

§ 8 Nr. 5, § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG vom 20.12.2001; Art. 56 EG, Art. 20 Abs. 3 GG

 

Sachverhalt

Die Klägerin, eine AG, hielt im Streitjahr 2001 verschiedene, jeweils unter 10 %ige Beteiligungen an EU-Kapitalgesellschaften. Zwischen Februar und Anfang Dezember 2001 erzielte sie aus diesen Beteiligungen Dividendeneinnahmen, die für Zwecke der KSt nach § 8b Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 KStG 1999 i.d.F. des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433, BStBl I 2000, 1428) im Ergebnis zu 95 % freigestellt wurden.

Für die Ermittlung des Gewerbeertrages wurden jene 95 % dem Gewinn nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG hinzugerechnet.

Die Klägerin hielt die Hinzurechnung wegen verfassungsrechtlich unzulässiger Rückwirkung der Neufassung des § 8 Nr. 5 GewStG 1999 für verfassungswidrig. Die deswegen erhobene Klage blieb erfolglos (FG Köln, Urteil vom 1.6.2006, 15 K 5537/03, Haufe-Index 1784806, EFG 2007, 1345).

 

Entscheidung

Der BFH hob das FG-Urteil auf und gab der Klage statt. Er stützte seine Entscheidung nicht darauf, ob die Rückwirkung Verfassungsanforderungen standhält od...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG Leitsatz (amtlich) 1. Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG ...

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