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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 5a ... / 5. Betriebstage (§ 5a Abs 1 S 2 EStG)

Dipl.-Finanzwirt Hans-Jürgen Weiland
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Rn. 50

Stand: EL 182 – ET: 07/2025

Der pauschal zu ermittelnde Gewinn ist in einer Staffelung in Abhängigkeit des Raummaßes der Nettotonnen zu ermitteln.

Er beträgt für jeweils volle 100 Nettotonnen:

  • EUR 0,92 bei einer Tonnage bis zu 1 000 Nettotonnen,
  • EUR 0,69für die 1 000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 10 000 Nettotonnen,
  • EUR 0,46für die 10 000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 25 000 Nettotonnen,
  • EUR 0,23für die 25 000 Nettotonnen übersteigende Tonnage.

Das Raummaß Nettotonne ist eigentlich unbekannt. Das in dem Klammerzusatz ergänzte Raummaß Nettoraumzahl ist im Messbrief eines jeden Schiffes verbrieft. Die Nettoraumzahl ergibt sich aus dem Gesamtinhalt (m3) aller Laderäume. Sie soll die Nutzbarkeit eines Schiffes ausdrücken. Dem steht die sog BRZ, die sich aus dem gesamten umbauten Raum, multipliziert je nach Schiffsgröße mit einem Faktor zwischen 0,22 und 0,32, gegenüber.

Die Zahl der Betriebstage im Jahr beträgt 365 (BMF v 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 4).

Bei Containerschiffen wird die Lade- bzw Stellplatzkapazität in Anzahl der Container angegeben. Maßeinheit ist "TEU" (Twenty-foot Equivalent Unit). Damit ist ein Standard-Container von 20 Fuß Länge gemeint. Ein Containerschiff mit 6 000 TEU verfügt über Stellplätze für 6 000 20-Fuß-Container.

 

Beispiel:

für ein 3 000 TEU Vollcontainerschiff (rd 12 000 Nettotonnen)

 
  EUR
1 000 tons × EUR 0,92/100 9,20
9 000 tons × EUR 0,69/100 62,10
2 000 tons × EUR 0,46/100 9,20
täglich 80,50
× 365 Betriebstage 29 382,50
 

Rn. 51

Stand: EL 182 – ET: 07/2025

Als Betriebstag wird grds jeder Kalendertag ab Infahrtsetzung des Schiffes bzw Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach § 5a EStG bis z Ausscheiden des Schiffes bzw Wegfall der Voraussetzungen behandelt werden.

Auch Tage des Aufliegens sind Bet...

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