I. Allgemeines
Schrifttum:
von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, DStZ 1990, 496;
Offerhaus, Auslagenersatz – WK-Ersatz, BB 1990, 2017;
Giloy, Zur Neuregelung der Besteuerung von ArbN-Einkünften, DStZ 1995, 289;
Flies, Besteuerung von Zuwendungen des ArbG an ArbN, FR 1997, 630;
von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532;
Plenker, LStR 2015 unter Berücksichtigung des ZollkodexAnpG, DB 2015, 94.
Niermann, Aktuelles zur Arbeitnehmerbesteuerung, DB 2022, 901.
Verwaltungsanweisungen:
R 19.1–R 19.9 LStR 2023; H 19.0–H19.9 LStH 2023;
§§ 1–8 EStDV.
A. Bedeutung der Einkunftsart
1. Aufkommen
Rn. 1
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Unter den estpfl Einkünften sind die aus nichtselbstständiger Arbeit vom Aufkommen her die wichtigsten. Der Anteil der LSt am Gesamthaushalt hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich zugenommen. Dabei stand zwischen 1970 und 1982 einer Steigerung der Bruttolohn- und Gehaltssumme von knapp 140 % eine Steigerung des LSt-Aufkommens um über 250 % gegenüber, Vogel, Handelsblatt vom 03./04.02.1984, 19. Zwischen 1978 und 1988 stieg die LSt von 92 Mrd auf 167,5 Mrd DM, während die veranlagte ESt abgenommen hat (1978: 37,5 Mrd, 1988: 33,2 Mrd DM; Institut "Finanzen und Steuern" Brief Nr 287 S 27). Im Jahr 1992 betrug das LSt-Aufkommen 247,3 Mrd DM, also eine weitere Steigerung um 48 % zum Jahr 1988, während die veranlagte ESt sich nur um 25 % auf 41,6 Mrd DM erhöht hat (Quelle: "Der Spiegel" 20/1993). Diese Tendenz hat sich bis heute fortgesetzt. Das LSt-Aufkommen betrug 2014 = 168 Mrd EUR. Dieses ist wiederum eine Steigerung von 33,5 % zum Jahr 1992.
Die LSt und die veranlagte ESt legte zwischen den Jahren 2010 und 2015 um 45 % zu, auf 227,8 Mrd EUR im Jahr 2015. Damit stammen 34 % aller Steuereinnahmen aus der LSt und ESt (Quelle: "Der Spiegel" 34/201...