Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

2. Ausschlusstatbestand für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Dr. Tobias Brembt, Dr. Katrin Rausch
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 88

Stand: EL 43 – ET: 08/2024

Der Ausschlusstatbestand der personellen Verflechtung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gilt über den Verweis in Abs. 4 auch für WPG. Entsprechend der unter HdR-E, HGB § 319, Rn. 58ff., erläuterten Systematik der Vorschrift ergibt sich, dass eine WPG bei personeller Verflechtung in drei Konstellationen als AP ausgeschlossen sein kann:

(1) Die WPG selbst ist aufgrund einer personellen Verflechtung ausgeschlossen (vgl. HdR-E, HGB § 319, Rn. 83ff.). Da gesetzlicher Vertreter, AR-Mitglied ebenso wie AN indes nur natürliche Personen sein können, kommt hierfür nur der Fall infrage, dass der WPG die personellen Verflechtungen von natürlichen Person zugerechnet werden, mit denen die WPG ihren Beruf gemeinsam ausübt (vgl. Abs. 4 Satz 1; HdR-E, HGB § 319, Rn. 50ff.).
(2)

Die personelle Verflechtung wird von den in Abs. 4 Satz 1 genannten Personen verwirklicht und ist daher betreffender WPG zuzurechnen. Diese Personen sind (vgl. wiederum HdR-E, HGB § 319, Rn. 58ff.):

  • die gesetzlichen Vertreter der WPG,
  • ein Gesellschafter der WPG, der mehr als 20 % der Stimmrechte bezüglich der WPG besitzt oder in verantwortlicher Position bei der WPG beschäftigt ist,
  • mit der WPG verbundene UN, oder
  • bei der WPG beschäftigte Personen, die das Ergebnis der AP beeinflussen können, sowie nach Abs. 4 Satz 2 die
  • AR-Mitglieder der WPG, oder
  • Gesellschafter der WPG, die zusammen mehr als 20 % der Stimmrechte bezüglich der WPG halten.
(3) Die WPG kann weiterhin ausgeschlossen sein, weil die unter (2) genannten Personen indirekt durch personelle Verflechtung befangen sind, d. h. ihren Beruf gemeinsam mit einer Person ausüben, die eine schädliche Funktion bei der zu prüfenden KapG bekleidet. Dieser mittelbare Ausschluss der WPG über zwei Stufen kommt zustande, da in Abs. 4 jeweils auch auf A...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Bild: Haufe Shop

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren