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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen zu § 135

Dr. Roberto Bartone
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Schrifttum

Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56;

Gersch, Die Kosten des Beigeladenen, AO-StB 2001, 59;

Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO-StB 2001, 156;

Mack, Kosten im FG-Verfahren, AO-StB 2002, 321;

H. Schwarz, Probleme der Streitwertermittlung, AO-StB 2003, 165;

Braun/Hansens, RVG-Praxis, 1. Aufl. 2004;

Dellner, Auswirkungen der Kostenrechtsmodernisierung auf das finanzgerichtliche Verfahren, DStB 2004, 647;

Eberl, Der Mindeststreitwert als neue Zugangsbeschränkung in der Finanzgerichtsbarkeit, DB 2004, 1910;

Feuersänger, Gerichtskosten im Finanzrechtsstreit, Stbg 2004, 383;

Hartung, Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, NJW 2004, 1409;

Jost, Änderungen des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, INF 2004, 478;

Mock, Das neue anwaltliche Vergütungsrecht, RVG-Berater 2004, 2;

Morgenstern, Ab 01.07.2004 wird die Verfahrensgebühr bei Klageerhebung sofort fällig, AO-StB 2004, 180;

K. Otto, Die neue Geschäftsgebühr mit Kappungsgrenze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, NJW 2004, 1420;

Schoenfeld, Auswirkungen des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes auf das finanzgerichtliche Verfahren, DB 2004, 1279;

H. Schwarz, Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens, AO-StB 2004, 31;

Bartone, Das neue Gerichtskostengesetz in der Beratungspraxis, AO-StB 2005, 22;

Th. Müller, Streitwertermittlung nach dem neuen § 52 Abs. 3 S. 2 GKG – Auswirkungen auch bei der Besteuerung von Unternehmen, BB 2013, 2519;

Just, Die Erhebung der Vorfälligkeitsgebühr bei den Finanzgerichten, DStR 2014, 1481;

Jost, Gebühren- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren, 5. Aufl. 2016.

A. Allgemeines

 

Tz. 1

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Bei der Durchführung eines finanzgerichtlichen Verfahrens entstehen Kosten (§ 139 Abs. 1 FGO), und zwar Gerichtskosten und außergeri...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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