Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsor ... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Dr. Werner Kuhfus
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tz. 23

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

§ 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs. 6 AO zu (§§ 208 Abs. 1 Satz 3, 200 Abs. 1 Satz 2 AO).

 

Tz. 24

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018

Der Datenzugriff ist im Umfang beschränkt auf sämtliche nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (s. BFH v. 24.06.2009, VIII R 80/06, BFH/NV 2009, 1857; FG RP v. 13.06.2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634), d. h. Daten und Dateien (BFH v. 16.12.2014, X R 42/13, BStBl II 2015, 519). Erfasst werden also insbes. die Finanz-, Lohn- und Anlagebuchhaltung. Doch auch auf die nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO aufbewahrungspflichtigen sonstigen Unterlagen erstreckt sich das Zugriffsrecht, weshalb auch auf andere Daten zugegriffen werden kann, soweit sie von steuerlicher Bedeutung sind. Zum Umfang des Zugriffsrechts auf die Kostenstellenrechnung vgl. FG RP v. 13.06.2006, 1 K 1743/05, EFG 2006, 1634 mit Anm. Kuhfus. Auf die übrigen Daten darf die Finanzbehörde nicht zugreifen. Dabei ist es Sache des Stpfl., seine Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen digitalen Prüfung der steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten (§§ 30a, 102 AO) oder steuerlich nicht relevanten Informationen offenbart werden (BFH v. 26.09.2007, I B 53, 54/07 BStBl II 2008, 415; s. FG RP v. 20.01.2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667 mit Anm. Trossen; s. FG Ddorf v. 05.02.2007, 16 V 3454/06, EFG 2007, 892; FG Nürnberg v. 30.07.2009, 6 K 1286/08, EFG 2009, 1991 mit Anm. Matthes, zu Berufsgeheimnisträgern). Zu E-Mail- un...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)
    5
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 6a Pensionsrückstellung / 1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7b ... / ba) Steuerbilanz
    1
  • Frotscher/Geurts, EStG § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen / 6.1 Bedeutung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs
    0
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 31.1.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.1.2026) / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.1.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 31.1.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren